Hallo.
Wenn die Personen M & W weiterhin nicht reagieren, kommt
vielleicht irgendwann 2 Monate nach diesem genannten Brief für beide die Zwangsanmeldung ("Bestätigung der Anmeldung" mit dem Hinweis, dass danach keine weiteren Mahnungen sondern dann ein Bescheid kommt), und dann längere Zeit (etwa mindestens 3 Monate) nix. So war das jedenfalls bei einem guten Bekannten...

Bis hierhin hat der BS & örR noch keine schriftliche Bestätigung (außer dem Einwohnermeldeamtabgleich) über die wirkliche Existenz von M & W.
Und wenn dann irgendwann vielleicht wirklich rechtskräftige Bescheide mit Rechtsmittelbelehrung von der örRA kommen, könnten M & W fristgerecht bei der zuständigen RA 2 Widersprüche dagegen einlegen, W mit der Begründung dass M schon in der gemeinsamen Wohnung mit Beitragsnummer gemeldet ist, für die Finanzen im Haushalt zuständig ist und nur einer sich lt. RStV pro Wohnung anmelden muss, und M wegen Verstößen gegen das Grundgesetz und gegen die Grundrechte und/oder sowas.
Und wenn dann vielleicht irgendwann ein rechtskräftiger Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung kommt kann man dagegen beim VG klagen.
Frei
