Danke für den Hinweis!
Person A meint es kann und wird aber niemand überprüfen, ob man noch in der Wohnung wohnt.
Da die Miete inkl. Nebenkosten ja weitergezahlt wird, sollte dies auch nicht zu einem Widerspruch bei der Verbrauchsabrechnung führen (der Vermieter erhält ja seinen Nebenkostenanteil und wird auch kaum beim Meldeamt nachfragen, ob sein Mieter noch dort wohnt, wenn er ihn lange nicht mehr persönlich gesehen hat).
Die Wohnung könnte im übrigen ja auch während der Abwesenheit untervermietet sein.
Letztlich erscheint A das Bußgeld eh günstiger zu sein. Dieses müßte dann auch erst einmal zugestellt werden können.

Da Person A im Rahmen seiner beruflichen Selbstständigkeit seinerzeit erlebt hat, wie schwierig es ist, säumigen Schuldnern Mahnbescheide - selbst mit Gerichtsvollzieher, etc - zuzustellen, wenn diese ihren Wohnsitz gewechselt haben, erscheint mir das "Untertauchen" fast am einfachsten.
Die Frage bleibt, wofür braucht man notfalls einen Meldezettel?