Hallo!
Mit leuchtenden Augen habe ich mir soeben den Thread um das Tübinger Urteil durchgelesen und bin sehr erfreut, dass der erste Schritt in die richtige Richtung getan wurde.
Jedoch habe ich ehrlich gesagt nicht 100% verstanden, welchen Nutzen unsere Seite davon hat.
Folgende Sachlage:
Person X erhält am 13.08 (heute) seinen Beitragsbescheid inkl. Überweisungsträger und Rechtsbelehrung - siehe Anhang.
Ist dieser Beitragsbescheid nun offiziell ungültig, da a) Säumnisgebühr erhoben wurde und b) Unterschrift und Stempel fehlt ? Könnte Person X also einfach abwarten und auf den Widerspruch vorläufig verzichten und abwarten? Oder muss trotzdem Widerspruch eingereicht werden, indem man gezielt darauf verweist?
Außerdem:Person X wohnt in einer WG und die Mitbewohnerin Person Y hat heute zeitgleich ebenfalls einen (identischen) Beitragsbescheid erhalten.
Im Falle dass trotzdem ein Widerspruch eingereicht werden muss (auf oben bezogen): Können sich Person X und Y in ihren Widersprüchen einfach darauf beziehen, dass zwei Bescheide für einen Haushalt nicht rechtens und damit beide ungültig sind und bitte
ein neuer, gültiger Bescheid ausgestelltwerden soll?
Es wäre schön, wenn jemand etwas Licht in diese Sachlage bringen könnte - danke schön!

Gruß,
shogun