Hier steht was:
https://www.uni-goettingen.de/de/azdbs-ard-zdf-deutschlandradio-beitragsservice/119200.htmlund hier:
http://www.williamsen.de/gez-azdbs-umgehen.htmIst leider etwas Widersprüchlich. :/
Was die Berechtigung der Einholung der Meldedaten der GEZ vom Einwohnermeldeamt betrifft, so ist die GEZ (lt.Staatsvertrag) 2 Jahre lang berechtigt diese Auskünfte einzuholen.
Nachteile ohne Wohnung:
Keine Wahlzettel, keine KFZ Anmeldung, mit der Rentenversicherung kann es auch Probleme geben, wenn man gerichtlich gesucht wird (wegen was auch immer - z.B. nur als Zeuge) und man nicht ereichbar ist ... hui ... keine Ahnung, aber ich schätze wenn der Richter sauer ist, dann kann auch mal das Höchstbußgeld von 5000 Euro fällig werden.
Wohnungslos bedeutet übrigens nicht gleich, dass man nicht gemeldet ist, sondern nur dass man keine Wohnung inne hat.
Ich bin z.B. Reisender Musiker, und z.Z. in einer Stadt gemeldet, ohne festen Wohnsitz. Die Stadt steht auf meinem Personalausweis, eine genaue Adresse, nicht.
Wenn ich mich länger als X in einer Stadt aufhalte, dann muss ich mich dort anmelden. Wie lange X ist, weiss ich nicht.
Müllabfuhr, und all dies Gedöns ist Unsinn. Das BKA hat andere Dinge zu tun, als wegen 17 euro 90 in deinem Müll zu schnüffeln.