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Autor Thema: Rücknahme der Klage wegen welchen Prozessrisiken/Kosten oder wie weitermachen?  (Gelesen 14195 mal)

I
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Liebe Mitkläger,

das Bay Verwaltungsgericht München empfiehlt dem Kläger A in einem Brief mit förmlicher Zustellung die Rücknahme der Klage aufgrund der Entscheidung des Bay. Verfassungsgerichtshofs vom 15.Mai2014, um "unnötige Prozessrisiken und Kosten zu vermeiden".

Kläger A ist kein Jurist, daher drängen sich folgende Fragen auf und bittet um Ihre Unterstützung oder Weiterleitung zu Antworten:

1. Wie hoch sind die Risiken und Kosten beim Verwaltungsgericht? Als Familienvater kann sich A keine kostspieligen Streiterein leisten.
2. Rechtsbeistand wäre gut, aber teuer. Sind Kläger bekannt, die sich für die Klage einen gemeinsamen Juristen als Berater zur Seite gestellt haben und sich dadruch die Kosten teilen und minimieren?
3. Das Gericht bittet um Mitteilung bis zum 5.6.14, ob ohne mündliche Verhandlung im schriftl. Verfahren entschieden werden kann. Hat das eine Konsequenz? Vermutlich auf die Kosten und die Zeit, wie es ausgeht scheint ja schon entschieden zu sein?
4.Wenn das Verwaltungsgericht die Klage ablehnt wie erwartet, wie würde es weitergehen? Wer weiss hier Rat oder beschreibt den Weg und die Kosten.
5. Würde der Verweis auf das Ergebnis von Frau Dr. Anna Terschüren, ehemalige NDR-Mitarbeiterin, in ihrer Dissertation:
  »Die Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland«  im Fach Medienrecht, als Begründung für die Aufrechterhaltung der Klage reichen und die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen?

Bis zum 3.6.14 muß Person A  für sich die Entscheidung treffen, ob die Klage aufrecht erhalten bleiben soll. Ohne einer aussichtsreichen Perspektive wird Person A wohl oder übel die Klage zurücknehmen. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie Person A mit konkreten Tipps weiterhelfen könnten.

Allerbeste Grüße




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V
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Bitte noch die Schreiben (Empfehlung Verwaltungsgericht München) anonymisiert (Name, Referenznummern, etc. schwärzen) einscannen/abfotografieren/komprimieren und wenn von der Größe der Datei nötig einzeln pro Beitrag einhängen. Zur Not kann auch die Seite www.loaditup.de benutzt werden, um die Dateien hier zur Verfügung zu stellen.

Auf welche Argumente stützt sich die Klage der Person A?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2014, 10:12 von Viktor7«

P
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Grundsätzlich besteht immer ein Prozesskostenrisiko, für beide Seiten.

Nach den bisherigen Berichten wird man aber sehr wahrscheinlich in der ersten Instanz
vor dem VG verlieren; dann muss man mit mind. Eur 105,00 rechnen.

Man kann aber auch mal auf einen verständigen Richter stoßen, der mit dem
RBStV seine eigenen Probleme hat.

Man kann das Verfahren auch durchziehen bis zum BVerfG.
Das wird aber ein teures Unterfangen, vor allem mit Anwalt.

Da aber das Grundgesetz ganz andere Inhalt hat als die bisher herangezogenen Landesverfassungen,
glaube ich nach wie vor, dass die Wahrscheinlich der Feststellung einer Grundgesetzwidrigkeit gar nicht
so gering ist.

...


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k

kraus

Wenn dein Fall keine großen Unterscheide zu denen aufweist, die beim Landesverfassungsgericht verhandelt wurden, dann dürfte es wenig Sinn machen, in Bayern weiter zu klagen, wenn du nicht bereit bist, das Kostenrisiko bis zur höchsten Instanz zu tragen.


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Die Klage vor dem bay. Verfassungsgericht hatte als Hauptargument, dass der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei. Wenn die eigenen Argumente in der Klage ähnlich sind, hilft auch kein Gutachten von Anna Terschüren mehr. Einzig erfolgreich erscheint mir, wenn die Argumente sich darauf begründen, dass die eigenen Grundrechte aus dem Grundgesetz Artikel 1 bis 19 verletzt werden. Dazu müssen gute Argumente geliefert werden, so wie es im Thread "Argumente zum Weiterdenken" wunderbar formuliert wurde. Wenn die Klage schon mit den Steuer-Argumenten raus ist, sollte versucht werden, dass man die Argumente wegen den Grundgesetzverstössen noch mit reinbringen kann. Dann muss die Klage vom Verwaltungsgericht an das Bundesverfassungsgericht weitergereicht werden, erst dort besteht Anwaltszwang.
Verständnisvolle Richter werden nichts nützen, der Beitragsservice wird vermutlich eine Instanz weiter gehen.
Ein Verwaltungsgericht kann den RBStV nicht für ungültig erklären, die können nur grobe Fehler berichtigen, wenn z.B. eine Befreiung nicht richtig bearbeitet wurde oder ähnliches. Die bisherigen Urteile der Verwaltungsgerichte wurden auch deshalb für den örR entschieden, weil es darum ging, ob der Rundfunkbeitrag eine Steuer ist. Offensichtlich ist es egal, wie absurd das Gesetz ist, wenn es eingehalten wird, ist es für das Verwaltungsgericht ok. Wer sich wehren will, weil gegen seine Grundrechte verstossen wird, braucht das Verwaltungsgericht nur als Eröffnungsinstanz, damit das Bundesverfassungsgericht tätig werden kann. Wenn eine Klage wegen Grundgesetzverstössen erfolgreich ist, bekommt man seine Auslagen erstattet vom Gegner.


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Liebe Mitstreiter,

vielen Dank für Eure Statements.
Bis morgen fällt der Person X entweder das entscheidende Argument noch auf oder er wird die Klage erstmal fallen lassen und ggfs. wieder aufnehmen, wenn sich ein klarer Weg wieder zeigt.

Für mich ist es eine Gerechtigkeitssache. Ich kann es nicht glauben, dass unser deutscher Staat seinen Bürgern Fernsehsendern aufzwingen kann mit Zwangsgebühren, ob der Bürger fernsehen will oder nicht. Und dann noch in jeder Wohnung, obwohl jeder von uns sich nur an einem Ort aufhalten kann.  Das ist totalitär! Daher bin ich zum Streiten bereit, habe jedoch nicht den Durchblick in den juristischen Verfahren und nicht die finanziellen Mittel für einen Alleingang. Aber ich bin bereit mich zu verbrüdern mit Gleichgesinnten, denen es genauso geht. Villeicht ist hier schon jemand von euch im fortgeschrittenen Bündnis?

Im folgenden Link könnt ihr das Schreiben vom Verwaltungsgericht einsehen:
http://www.loaditup.de/817724-wrc6uzdqfx.html

Es ist sachlich sicher korrekt vom Richter dargestellt, nur die Sache selbst bleibt unglaublich ungerecht. Wer aber im Recht ist, muß noch lange nicht Recht bekommen.
Vive L´Allemagne.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juni 2014, 22:40 von Viktor7«

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FRISTVERLÄNGERUNG

Person XYZ könnte zum einen um Fristverlängerung ersuchen zwecks eingehender Bewertung der neuen Sachlage.
Dies scheint auch ein probates Mittel zu sein, welches die Anstalten "erfolgreich" eingesetzt haben.
Unter anderem dadurch hat sich das Verfahren der Popularklage fast 2(!) Jahre hingezogen (eingereicht Mitte 2012, verhandelt Ende März 2014, Urteil Mitte Mai 2014)!!!


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UNSAUBERE BEGRIFFLICHKEITEN

Zum anderen ist es schon wieder bezeichnend, dass das Gericht schreibt, sowohl der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz als auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof seien zu dem Ergebnis gekommen
Zitat
"[...] der Rundfunkbeitrag als solcher sei keine Steuer, sondern eine Abgabe"

Das ist ein Widerspruch in sich, denn:
Steuern sind Abgaben - genauso, wie auch Gebühren und Beiträge ;)
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgabe

Ist nur das Schreiben bzw. die Formulierung so schwach, oder sind dies auch die Urteilsbegründungen der Verfassungsgerichtshöfe?


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"SONDERABGABE" ... "ZWECKSTEUER"

Um die Argumentation mit der Steuer bzw. mit dem Beitrag zu verstehen, müsste man sich die Urteilsbegründung sehr genau anschauen.
Ich mutmaße, dass das Thema einer unzulässigen
- "Sonderabgabe" (vgl. Zitat SWR-Justitiar Eicher in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" 12/2009) bzw.
- "Zwecksteuer" (vgl. Gutachten bzw. Aufsatz Degenhart)
nicht ausreichend gewürdigt wurden, sondern lediglich das Thema "allgemeine Steuern".

Insofern sehe ich persönlich das Thema "Steuer"/ "Zwecksteuer"/ "Sonderabgabe" eigentlich noch nicht erledigt.


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BEFANGENHEIT/ GEWALTENTEILUNG

Und als "Schmankerl" könnte man nun auch mal die Frage in den Raum werfen, wie befangen/ unbefangen ein Bayerisches Verwaltungsgericht eigentlich überhaupt sein kann, wenn dessen praktisch
- Vorgesetzter, der Präsident des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs,
- gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats des Bayerischen Rundfunks - und also
- faktisch Vertreter des Klagegegners(!!!) ist
- zudem aber auch noch Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof?!?

Tstststststststststststs...

Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9610.0.html

Spätestens hier wäre dann wohl auch mal juristisch-beinharter Beistand interessant...
...vielleicht auch einfach nur mehr Mut zur Konfrontation.

Ich weiß, ich habe jetzt wohl erst mal leicht Reden, aber:
Darf man sich das bieten lassen?!?


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UNTERLIEGEN - UM ZU GEWINNEN

Hinzu kommt, dass die erste Instanz - ähnlich den Widersprüchen - wohl hauptsächlich der Abschreckung, Anhebung der Hemmschwelle, mindestens aber der Verschleppung der Angelegenheiten zu dienen scheint.

Insofern wird die erste Instanz vermutlich tatsächlich eine "Demokratie-Abgabe" von uns abverlangen, soll heißen:
Da müssen wir durch. Diese Pille müssen wir schlucken.

Danach ist immer noch Zeit, weitere Schritte zu unternehmen - oder zu unterlassen - oder zu verschleppen...

Es scheint geplant zu sein, die Verfahren bis in die letzte Instanz zu hieven.

Und wie die aktuellen, als "Referenz" herangezogenen Urteile mit etwas Abstand zu bewerten sind, das ist in diesen beiden Artikeln sehr gut nachzulesen:
- "Verfassungsgerichtshöfe - Diese Rundfunkurteile sind ein Witz", FAZ, 16.05.2014
- "Der Zwangsbeitrag stinkt zum Himmel", Mittelbayerische Zeitung, 18.05.2014

Das letzte Wort ist jedenfalls noch lange nicht gesprochen.


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...nur so meine Gedanken dazu ;)


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Danke für das  Einstellen des Dokuments.

Es ist immer noch nicht klar, was für Argumente Person X vorgebracht hat? Hatte die Person X die gleichen Argumente wie in den aufgeführten Verfahren benutzt?
 
Die Richter in den besagten Fällen hatten  auf den normalen Rechtsweg, beginnend mit dem VG verwiesen und die persönlichen Grundrechverletzungen in vielerlei Hinsicht gar nicht betrachtet. Die Urteile geben hier die Auskunft.

Kann die Person X nachfragen, ob sie neue Aspekte zur Grundrechverletzungen und weitere Gründe nachreichen kann?

Wertvoll wären diese Argumente:

Teile 1 bis 6
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9693.0.html

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9418.msg65901.html#msg65901

Schriftliche Abwicklung soll deutlich günstiger sein.


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U
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Vielen Dank an I Have a Dream für den Upload.
Ich denke dieses Schreiben vom VG München sollten wir uns ein wenig genauer ansehen und diskutieren.

Darin steht:
"... spricht alles dafür, dass diese Regelungen jedenfalls nicht gegen Verfassungsrecht verstoßen, zumal das Grundgesetz keine anderen oder substantiell weiter reichenden (Grund-) Rechte vermittelt als die Bayerische Landesverfassung."

Daraus könnte man schließen, dass in den Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten nicht nur die Begründungen der Kläger geprüft wurden (Steuer ...) wie z.B. Roggi vorhin meinte, sondern deutlich weiter darüber hinaus, gewissermaßen vorbeugend, falls da noch jemand anderes kommt und sich auf die Verfassung berufen will.

Kann das sein? Kommt mir vor wie voreilender Gehorsam.
Lässt sich das obige Zitat aus einer der Urteilsbegründungen der Landesverfassungsgerichte herauslesen?


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Daraus könnte man schließen, dass in den Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten nicht nur die Begründungen der Kläger geprüft wurden (Steuer ...) wie z.B. Roggi vorhin meinte, sondern deutlich weiter darüber hinaus, gewissermaßen vorbeugend, falls da noch jemand anderes kommt und sich auf die Verfassung berufen will.
Wie auch immer - es ist und bleibt kein letztinstanzliches Urteil des BVG... ;)
...sondern es ist und bleibt die "Einzelmeinung" der Verfassungsgerichtshöfe zweier Bundesländer.

Da können die noch so laute Töne schwingen... ;)


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Die Landesverfassungsgerichte haben nur über etwas geurteilt, was sich mit einigem Wissen und Können für die Rundfunkanstalten zurechtbiegen lässt.
Anders sieht es mit den Grundrechten aus:
Zitat
Artikel 19
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Hier dürften sich die Verfassungsrichter geschlagen geben.
Wer sich die Grundrechte anschaut und dazu die
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als Formulierungshilfe und Beweise verwendet, sollte gut gerüstet für eine Klage sein.


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Hallo zusammen,

danke für den Input.

Kläger A wird eine Fristverlängerung bentragen zur besseren Prüfung und Differenzierung der Klagepunkte/Argumente bzgl. des vorliegenden Urteils.
Die Argumente sind vielschichtig wie im Forum  bisher diskutiert.

Wer hier schon Erfahrungen hat könnte diese gerne mit Person A teilen. Mancher Fehler lässt sich evtl. gleich vermeiden.
Konstruktive Ideen sind willkommen. Evtl. will noch jemand im Forum Synergien bündeln?

Dabei kommt mir der Gedanke, welche Macht die Unternehmer hätten, wenn diese geschlossen den Beitrag boykottiern würden.  ;)





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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Dabei kommt mir der Gedanke, welche Macht die Unternehmer hätten, wenn diese geschlossen den Beitrag boykottiern würden.  ;)
Den Gedanken hatten hier schon viele , nur endet dessen Weiterführung immer wieder in einer Sackgasse.
Die Unternehmer wählen den Weg des geringsten Widerstandes und legen ihren Beitrag , also die Betriebsstättenabgeabe komplett auf die Betriebskosten um. Solang das alle so machen , ist auch keiner davon wirklich echt benachteiligt der Konkurrenz gegenüber.
Dessen ist man sich beim BS bewusst und weiß , dass dieses perfide Spielchen der Geldumlage wieder auf den kleinen Mann so gut funktioniert. So regt sich auch kaum Widerstand gegen diesen Schwachsinn der Betriebsstättenabgabe , weil es wird niemanden direkt in den Geldbeutel gegriffen.


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You can win if you want

I
  • Beiträge: 7
... leider war, aber der Gedanke gefiel mir und würde ich mir auch beim "kleinen Mann" wünschen,  wie wir es vermutlich alle hier im Forum tun  :)


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Wir müssen den Widerstand eben wachkitzeln aus genau dem Grund, und mit diesem Sachverhalt die Leute aufklären. Meine Argumentation ist jedenfalls , dass gerade durch die Umlage des RFB auf die Betriebskosten jeder ganz dierekt betroffen ist von einer Doppelzahlung. Denn dass die Betriebe die Kosten nicht auf die Preise aufschlagen wie andere Aufwendungen auch ist ausgeschlossen! Es ist ihnen betriebswirtschaftlich gesehen gar nicht anders möglich. Wo sollten sie es denn verbuchen?


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