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Autor Thema: Atuelle Beispiele aus Berlin nach Meldedatenabgleich  (Gelesen 1906 mal)

Z
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Ich wollte Euch mal berichten, was zur Zeit bei manchen Personen Stand der Dinge ist.
Beide Beispielhaushalte aus Berlin haben noch nie mit der GEZ etwas am Hut gehabt und frühere Auskunftsersuche gesetzeskonform entsorgt, da sie nur zu einer Antwort/Anmeldung bei konkretem Besitz von Rundfunkgeräten verpflichtet gewesen wären.

Durch den Meldedatenabgleich ergibt sich für diese Haushalte folgende Situation:

Haushalt 1 mit Person A:
Bisher nur der 1. Bettelbrief mit Forderung ab 1-2013, überhaupt nichts weiter.

Haushalt 2 mit Person M(ann), F(rau) und volljährigem K(ind), M und F verheiratet, aber unterschiedliche Familiennamen, Verwandschaft mit K.:
Bettelbriefe an M und F (3x), Bestätigung der Zwangsanmeldung für M und F mit unterschiedlichen Beitragskonten. K völlig unbehelligt von allem.

Wir haben in diesem Forum zwar schon diskutiert, was passieren würde, wenn M und F jeweils einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekämen, aber bisher hat sich hier noch niemand gemeldet, wo das tatsächlich unter der beschriebenen Konstellation zutraf.
Wir dürfen also spekulieren: Kommen weiter nur Bettelbriefe, gibt es irgendwann mal einen Gebühren-/Beitragsbescheid für M oder F, gegen den nach Schema F widersprochen wird, oder gibt es für M und F jeweils einen Bescheid, der zusätzlich die Widerspruchsbegründung enthält, daß bereits an ein anderes Haushaltsmitglied eine Bescheid ergangen ist und der andere damit ungesetzlich ist.

Ich freue mich, wenn X,Y,Z und Buchleser B den aktuellen Stand bei ähnlicher Situation hier berichten.



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P
  • Beiträge: 377
Bei mir die übliche Masche: Nach Umzug Bettelbrief, hinweisender Brief, dann zwei "Drohbriefe auf Zwangsanmeldung" und schlussendlich
die eigentliche Zwangsanmeldung.

Es gibt eine einfache Antwort, wie man auf diese Schreiben reagieren sollte (gilt nicht für einen Beitragsbescheid!!).:

HIER ist die Antwort: http://www.youtube.com/watch?v=zekiZYSVdeQ

Man verhält sich solange still, bis eventuell ein Beitragsbescheid eintrifft. Alles andere ist kontraproduktiv und verrät die eigene Position.
Also unbedingt Funkstille einhalten.

Liebe Grüße

Peli



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Z
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Gewerbebetrieb G aus B bekommt heute ein Belustigungsschreiben vom Belästigungsservice aus K und man bedankt sich darin für den Erhalt des Widerspruchs an den RBB gegen den (zweiten?) Bescheid, den sie hier als "Mitteilung" formulieren. Das ganze ohne Datumsfake, die Postlaufzeit erscheint realistisch.
Immerhin sind die Textbausteine individuell von einer namentlich im Schreiben benannten Person zusammengestellt. Nichts Besonderes, was sich lohnen würde zu berichten oder hochzuladen, außer daß sie sich entschuldigen, daß die Antwort so lange gedauert hat, "...da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen".

Könnte natürlich sein, daß es ein Ergänzungsbelästigungsschreiben ist, welches sich auf den ersten Widerspruch bezieht, wenn da soviel los ist, dann hat man sich um den Widerspruch des nachfolgen Quartals noch gar nicht gekümmert, wäre halt hilfreich gewesen, zu erwähnen, welchen Widerspruch sie meinen, die Sekräterin von G hat ja für den Widerspruch gegen den 2. Bescheid als Vorlage die Formulierung des ersten verwendet und nur das Datum verändert, ab in die Unterschriftenmappe und danach zur Post...
Da das nächste Quartal ansteht, geht Betrieb G davon aus, daß wieder mal kein Ablehnungsbescheid vom RBB kommt, sondern einfach nur der "Gebühren-Beitragsbescheid" fürs nächste Quartal.
Aber Sekretärin S ist schon instruiert und weiß, was zu tun ist...


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