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Autor Thema: Kann die GEZ den einzelnen zur Verantwortung ziehen?  (Gelesen 3624 mal)

G
  • Beiträge: 3
Person A hat bereits ein wiederspruchsschreiben gefunden, welches auf einer anderen Platform gepostet wurde, weiss aber nicht, ob es dies machen soll.
Gerne folgt Person A dem Aufruf, die GEZ zu boykottieren, doch hat Person A
bisher ein sehr mulmiges Gefühl. Wer Trägt die ganzen Kosten der Klage?
Denn 130€ sind zwar nicht viel, reichen aber nicht für eine Klage.
Soweit Person A es weis, kann eine Klage mal locker 15.000€ für selbst kleine
Delikte kosten, ganz abzusehen, was eine solch große Klage kostet.
Selbst wenn Person nicht der einzigste ist, der sich dagegen wehrt, kann
Person A als einzelner zur Verantwortung gezogen werden?
Wenn Person A Klage einreichen soll, was sagt man da im Verwaltungsgericht als
Aussage für die Klage?
Kann die GEZ den einzelnen zur Verantwortung ziehen? Also das Person A dann angezeigt wird, wenn Person A nicht zahlt und das Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und pfänden?
Person A hat jetzt die Zahlungsaufforderung in Höhe von 269,70€ erhalten, kostet eine solche Klage nur 130€, hätte Person A schon mal 139,70€ gespart. Aber kostet die Sache aber 100.000 und mehr, wird es für Person A zu teuer, was die Existens bedrohen würde.

Auf einer anderen Platform, die sich gegen die GEZ wendet hat Person A folgenden Wiederspruchstext gefunden, den die Person A schreiben möchte


Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen

ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus
Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a.
strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Für Zwangsangemeldete
Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch
beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich
mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an
Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche
Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine
Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die
schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab
Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen
gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie
Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht
unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(b) Für Gebührenzahler
Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich
fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim
Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich
feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern
lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen
Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den
Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch
privatautonome Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine
Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.

(c) gemeinsamer Teil
Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig
eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung
bereits gezahlter Beiträge in Verzug. Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge
zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht
vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne
seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann.
Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit
regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind.
Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer
Leistung zu verpflichten.

Mitfreundlichen Grüßen
Max Mustermann

und was haltet ihr von dem Text


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und was haltet ihr von dem Text
Nix.

Der RBStV ist ein Gesetz und bedarf keiner Zustimmung. Damit ist es das einzige Argument des Beitragsservice, was stimmt. Ob es ist eine unzulässige Steuer ist oder nicht, wird durch Urteil am 15.05.2014 verkündet.
Es verletzt unsere im Grundgesetz verankerten Rechte, dafür kämpfen wir, damit unsere Grundrechte nicht verletzt werden. Ich z.B. lasse mich nicht zwingen, für etwas zu bezahlen, was ich zutiefst ablehne und deshalb nicht nutze.


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G
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Deiner Meinung kann ich verstehen, doch bringt uns dies nichts, wenn der Staat die Existens nimmt, mit Kosten, die nicht tragbar sind. Deshalb lässt Person A fragen, ob es zu schlimmeren Konsiqenzen bzw den genannten, kommen kann.


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Soweit Person A es weis, kann eine Klage mal locker 15.000€ für selbst kleine Delikte kosten, ganz abzusehen, was eine solch große Klage kostet.
...na, na, na... wer wird denn hier die Pferde scheu machen ?!? ;)

Erstens ist NICHTzahlung kein "Delikt" (und schon gar keine "Straftat"!!!) und
zweitens ist dies gar nicht "eine solch große Klage" und
drittens kostet sie also dementsprechend gar nicht so viel und
viertens kann man sich wohl berufen auf höherinstanzlich anhängige Klagen (wie z.B. der derzeitigen Popularklage am Bayerischen Verfassungsgerichtshof) und
fünftens wissen wir nach der Urteilsverkündung der Popularklage am 15.05.2014 ohnehin mehr...

Momentan heißt es "Zeit schinden" - genauso, wie es auch ARD-ZDF-GEZ tun.
Nur dass wir es mit einem *reinen Gewissen* tun! ;)

Beim Zeit schinden jedoch dennoch auf evtl. Fristen achten!

Selbst wenn Person nicht der einzigste ist, der sich dagegen wehrt, kann Person A als einzelner zur Verantwortung gezogen werden?
Wenn Person A Klage einreichen soll, was sagt man da im Verwaltungsgericht als Aussage für die Klage?
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Person A hat jetzt die Zahlungsaufforderung in Höhe von 269,70€ erhalten, kostet eine solche Klage nur 130€, hätte Person A schon mal 139,70€ gespart. Aber kostet die Sache aber 100.000 und mehr, wird es für Person A zu teuer, was die Existens bedrohen würde.

Zur Beantwortung dieser Fragen sollte sich Person XYZ selbst erst mal einen grundlegenden Überblick verschaffen (an dem es momentan ja irgendwie zu mangeln scheint...) - ein guter Start hierfür findet sich hier:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Die Grund-Devise lautet:
Keine Panik auf der Titanic ;)


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P
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@  GaBBaChris

Wie meine Vorposter schon geschrieben haben:

1. Arbeite Dich in den Sachverhalt erst einmal gründlich ein. Du findest (fast) alles Notwendige auf dieser Website.
2. Lass Dich nicht von völlig falschen Behauptungen hinsichtlich Kosten und Risiken sowie angeblichen Verpflichtungen
    ins Bockshorn jagen und übernimm diese nicht einfach kritiklos.
3. Der von geschriebene Text bringt rein gar nix. Weder ist er sachlich richtig noch wird er irgendetwas beim Beitrags-
    service und der für Dich zuständigen Landesrundfunkanstalt bewirken. 

Warte ab, bis ein Beitragsbescheid eintrifft. Widersprich diesem - echte Begründungen kannst Du Dir hier finden, sowie
Links für weitere Websiten - und warte dann auf den Widerspruchsbescheid.
Mit etwas Glück kommt es gar nicht soweit bei Dir, wenn mit dem Urteil am 15.05.2014 die Verfassungswidrigkeit der ganzen
Sache bestätigt wird.
Und auch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Widerspruchsbescheid ist keine Hexerei.

Herzlichen Gruß

Peli




 






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ok, ich und Person A danken für die Aussagekräftigen Antworten.


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Im Übrigen würde ich fast alle Facebook-Tips mit spitzen Fingern anfassen - vielleicht mit einer Ausnahme.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

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Im Übrigen würde ich fast alle Facebook-Tips mit spitzen Fingern anfassen - vielleicht mit einer Ausnahme.
...die da wäre? ;)


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