Ich wollte Euch mal berichten, was zur Zeit bei manchen Personen Stand der Dinge ist.
Beide Beispielhaushalte aus Berlin haben noch nie mit der GEZ etwas am Hut gehabt und frühere Auskunftsersuche gesetzeskonform entsorgt, da sie nur zu einer Antwort/Anmeldung bei konkretem Besitz von Rundfunkgeräten verpflichtet gewesen wären.
Durch den Meldedatenabgleich ergibt sich für diese Haushalte folgende Situation:
Haushalt 1 mit Person A:
Bisher nur der 1. Bettelbrief mit Forderung ab 1-2013, überhaupt nichts weiter.
Haushalt 2 mit Person M(ann), F(rau) und volljährigem K(ind), M und F verheiratet, aber unterschiedliche Familiennamen, Verwandschaft mit K.:
Bettelbriefe an M und F (3x), Bestätigung der Zwangsanmeldung für M und F mit unterschiedlichen Beitragskonten. K völlig unbehelligt von allem.
Wir haben in diesem Forum zwar schon diskutiert, was passieren würde, wenn M und F jeweils einen Gebühren-/Beitragsbescheid bekämen, aber bisher hat sich hier noch niemand gemeldet, wo das tatsächlich unter der beschriebenen Konstellation zutraf.
Wir dürfen also spekulieren: Kommen weiter nur Bettelbriefe, gibt es irgendwann mal einen Gebühren-/Beitragsbescheid für M oder F, gegen den nach Schema F widersprochen wird, oder gibt es für M und F jeweils einen Bescheid, der zusätzlich die Widerspruchsbegründung enthält, daß bereits an ein anderes Haushaltsmitglied eine Bescheid ergangen ist und der andere damit ungesetzlich ist.
Ich freue mich, wenn X,Y,Z und Buchleser B den aktuellen Stand bei ähnlicher Situation hier berichten.