Hallo, vielen Dank für die Antwort.
In den Brief standen diese Zeilen
"Seit 1. Januar 2013 gibt es den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Das Heißt: Es ist nicht mehr entscheidend, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Pro Wohning ist ein Rundfunkbetrag zu zahlen.
Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen erhalten wir von den Einwohnmeldeämtern die Umzugsdaten volljähriger Personen. Die Adressdaten haben wir mit den bei uns angemeldeten Beitragzahlern abgleichen. Unter Ihren Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.
Seit 1. Januar 2013 ist für jede Wohnung eun Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in dieser Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von tatsächlich vorhanden Rundfunkgeräten."
Ich finde das einfach als Gaunerei. Mr.X hat in der Wohnung keinen Fernseher, kein Radio, nur ein Laptop und Internet über Handynetz, er wird den Teufel tun, den wertvollen Traffic für diese Sender zu vergeuden. Alleine die Berichterstattung von Frontal21 ist Gossen Niveau. (Youtube schaut er dagegen sehr gerne, woher auch die Informationen und Richtigstellungen kommen) Mr. Bezahlt in seinen Lebensmittelpunkte keinen Beitragsservice, da er dort über die Familie abgedeckt ist. Nun soll er in der "2ten Wohnung" bzw "Hauptwohnung" (leider deshalb, da der Arbeitsplatz sehr weit entfernt liegt, und er sich dadurch die Woche über nur da aufhält) Nochmals diesen Betrag zahlen. Leider hat Mr.X kaum Finanzielle Luftpolster um zu klagen. Alleine die 18€ in Monat schmerzen da schon.
Mr.X wird das erste schreiben ignorieren, und bei den 2ten nachfragen mit welchen Gesetz Sie das begründen. Gibt es weitere Tipps?
Vielen Dank an dieser Stelle
