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Autor Thema: Mr. X bittet um Hilfe  (Gelesen 11932 mal)

C
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Mr. X bittet um Hilfe
Autor: 12. März 2014, 14:32
Hallo, es geht um eine ausgedachte Person Mr.X, diese wohnt seit 9 Jahren in ein und der selben Wohnung.

Nun ist am 12.03.2014 erstmals ein Brief angekommen von den schönen Beitragsservice Verein.

Wo er sich doch bitte anmelden soll, da er noch keine Gebühren zahlt, was sie durch abglich der Einwohnermeldedaten erfasst haben.

Was soll Mr. X jetzt tun? Diesen Brief ignorieren, oder Behaupten das er nie angekommen ist? Weil bei Mr.X tatsächlich regelmäßig Postsendungen verloren gehen...

Und  muss Mr.X jetzt komplett seit 1.1.13 nachzahlen?

Und noch eine Frage, kann man diese Seite ernst nehmen?
http://www.heise.de/tp/news/Kopimisten-und-Diskordianer-von-der-neuen-Rundfunkgebuehr-befreit-1993620.html

Dies erscheint in sinnvolle Möglichkeit zu sein, den Service in die Suppe zu spucken.

Vielen Dank


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#1: 14. März 2014, 19:56
Herr X braucht noch lange nicht tätig zu werden:

Es werden 3 bis 4 Erinnerungsschreiben kommen, dass man sich doch bitte anmelden soll.

Dann kommt irgendwann ein Schreiben, dass man sich angemeldet hat, weil man eben nicht reagiert hat.

Dann kommt ein Kontoauszug mit einer Forderung für eine Wohnung, ab dem 01. Januar 2013.

Anschließend kommt vielleicht noch eine Zahlungserinnerung.

Und jetzt kommt der erste Beitragsbescheid von der zuständigen Landesrundfunkanstalt mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite. Erst zu diesem Zeitpunkt muss Herr X das erste mal tätig werden und einen Widerspruch wegen Verfassungswidrigkeit und einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Bis dahin ist aber noch viele Monate Zeit, wenn jetzt erst eine Aufforderung zur Anmeldung gekommen ist.

Wichtig ist nur: Niemals mit dem Beitragsservice in Kontakt treten, man bestätigt so unbewusst seine Daten und es wird sofort eine Anmeldung durchgeführt. Also keine Mails, nicht anrufen, keine Liebesbriefe usw...


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#2: 14. März 2014, 20:39
Und  muss Mr.X jetzt komplett seit 1.1.13 nachzahlen?

Man muss diesen Verein fragen, nach welchem Gesetz die einen anmelden und nach welchem Gesetz die das Datum ab 01.01.2013 verwenden. Darüber findet sich kein § im RBStV, die handeln ohne gesetzlichen Auftrag. Auch wenn die ein Meldedatenregister befragen, können die nicht hellsehen, die handeln in diesem Fall willkürlich.
Und noch eine Frage, kann man diese Seite ernst nehmen?
http://www.heise.de/tp/news/Kopimisten-und-Diskordianer-von-der-neuen-Rundfunkgebuehr-befreit-1993620.html
Dies erscheint eine sinnvolle Möglichkeit zu sein, dem Service in die Suppe zu spucken.
Hier der §5 aus dem RBStV:
Zitat

§5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind,
2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für
die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Es muss demzufolge eine Betriebsstätte sein, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist. Wer es also schafft, eine Wohnung als Betriebsstätte zu gottesdienstlichen Zwecken umzuwidmen, ist raus.
Definition nach RBStV für eine Betriebsstätte:
Zitat
§6 Betriebsstätte, Beschäftigte
(1) Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen, nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte ortsfeste Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte. Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an.
(2) Inhaber der Betriebsstätte ist die natürliche oder juristische Person, die die Betriebsstätte im eigenen Namen nutzt oder in deren Namen die Betriebsstätte genutzt wird. Als Inhaber wird vermutet, wer für diese Betriebsstätte in einem Register, insbesondere Handels-, Gewerbe-, Vereins- oder Partnerschaftsregister eingetragen ist. Inhaber eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Für Betriebsstätten braucht es also Nachweise.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#3: 14. März 2014, 21:30
Hallo, vielen Dank für die Antwort.

In den Brief standen diese Zeilen

"Seit 1. Januar 2013 gibt es den geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag. Das Heißt: Es ist nicht mehr entscheidend, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Pro Wohning ist ein Rundfunkbetrag zu zahlen.

Auf Basis gesetzlicher Bestimmungen erhalten wir von den Einwohnmeldeämtern die Umzugsdaten volljähriger Personen. Die Adressdaten haben wir mit den bei uns angemeldeten Beitragzahlern abgleichen. Unter Ihren Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden.

Seit 1. Januar 2013 ist für jede Wohnung eun Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es spielt keine Rolle, wie viele Personen in dieser Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Die Beitragspflicht besteht unabhängig von tatsächlich vorhanden Rundfunkgeräten."

Ich finde das einfach als Gaunerei. Mr.X hat in der Wohnung keinen Fernseher, kein Radio, nur ein Laptop und Internet über Handynetz, er wird den Teufel tun, den wertvollen Traffic für diese Sender zu vergeuden. Alleine die Berichterstattung von Frontal21 ist Gossen Niveau. (Youtube schaut er dagegen sehr gerne, woher auch die Informationen und Richtigstellungen kommen) Mr. Bezahlt in seinen Lebensmittelpunkte keinen Beitragsservice, da er dort über die Familie abgedeckt ist. Nun soll er in der "2ten Wohnung" bzw "Hauptwohnung" (leider deshalb, da der Arbeitsplatz sehr weit entfernt liegt, und er sich dadurch die Woche über nur da aufhält) Nochmals diesen Betrag zahlen. Leider hat Mr.X kaum Finanzielle Luftpolster um zu klagen. Alleine die 18€ in Monat schmerzen da schon.

Mr.X wird das erste schreiben ignorieren, und bei den 2ten nachfragen mit welchen Gesetz Sie das begründen. Gibt es weitere Tipps?

Vielen Dank an dieser Stelle :)




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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#4: 14. März 2014, 22:02
Es kann nur mit Widerspruch und Klage geantwortet werden, die Klage kostet 105 Euro, Anwalt ist nicht nötig. Falls demnächst höchstrichterliche Urteile das Gesetz kippen, hat sich jede weitere Klage erledigt. Falls höchstrichterliche Urteile das Gesetz bestätigen, was nicht passieren dürfte, werden weitere Klagen folgen, also abwarten. Da die erstmal anfragen, ob deren Datenabgleich erfolgreich war, ist es demzufolge nicht automatisch erfolgreich. Man kann sich also auch gegen diesen Datenmissbrauch wehren. Es liegen aber noch keine Erkenntnisse vor, wie damit weiter umzugehen ist.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#5: 14. März 2014, 22:59
Was passiert wenn ich klage?

Muss ich derweil diese Monatlichen "Gebühren" zahlen, oder werden die derweil "ausgesetzt" je nach dem das Urteil ausgeht?


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#6: 14. März 2014, 23:06
Das Zauberwort lautet:
"Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung ihres Gebührenbescheids vom xx.xx.xxxx nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom xx.xx.xxxx entschieden wurde."

Dann braucht man bis zum Urteil seiner Klage nicht zahlen. Muss aber vom Gericht genehmigt werden, falls Beitragsservice das ablehnt. Passiert selten.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#7: 14. März 2014, 23:32
Ok, dann wird er also abwarten, es wird ja sicher ein 2ter Brief kommen, indem "Geschwätz" wird und er eine Zahlungsaufforderung bekommt.

Gegen diese soll er einen Widerspruch einlegen(Bei den Beitragservice?)
Gleichzeitig eine Klage einreichen, aber wo, und welche Begründung?

Dann ebenfalls zeitgleich "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" einreichen, da ebenfalls wo genau?

Entschuldigung für die Fragen, aber er möchte es korrekt und sauber durchführen :)

Vielen Dank



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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#8: 15. März 2014, 02:49
Belese er sich ein wenig... ;)
...hier die gesammelten Links:

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#9: 21. Mai 2014, 17:42
So, nun ist der Brief "Bestätigung der Anmeldung" bei mir eingegangen

Er ist recht ähnlich mit dem , wie er hier zu finden ist
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Allerdings steht da hier noch etwas mehr drin.

"Ihr Beitragskonto weist einschließlich 06.2014 einen offenen Betrag von 323,64 EUR auf. Bitte Übereisen Sie diesen Betrag unter Angabe der Beitragsnummer 000000000 innerhalb von vier Wochen auf das Konto mit der Iban 000000........

Oder möchten Sie den offenen Betrag in Raten zahlen...."

Wie muss er sich da verhalten, sollte man auch hier noch auf den Brief "Zahlung der Rundfunkbeiträge warten" ?

Oder ist es nach wie vor so, das man diesen Brief abwarten sollte, und darauf erst die Klage einreichen kann.

Oder ist es mittlerweile eh hinfällig wegen den neuen Urteilen?
Siehe

http://www.refrago.de/Welche_Klagen_gegen_den_neuen_Rundfunkbeitrag_gibt_es.frage42.html
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Vielen Dank


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themob

Re: Mr. X bittet um Hilfe
#10: 21. Mai 2014, 18:02
Mehrere Möglichkeiten: Entscheidung liegt bei Mister X

Bezahlen - damit bestätigt Mister X die Korrektheit der eingegangenen Bestätigungsanmeldung
Ratenzahlung vereinbaren - damit bestätigt Mister X die Korrektheit der eingegangenen Bestätigungsanmeldung
Mit dem BS kommunizieren - damit verifiziert Mister X die Daten, wie sie auf der Bestätigungsanmeldung aufgeführt sind

nichts von alledem - alle zukünftigen Briefe in Kategorie "Information" abheften bis der Verwaltungsakt kommt

Verwaltungsakt = Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Sobald dieser kommt, muss Mister X reagieren, bis dahin hat Mister X Zeit, sich zu erkundigen (im Forum) und sich vielleicht zu fragen, wie eine Bestätigung der Anmeldung ins Haus flattern kann, wenn nie eine Anmeldung durch Mister x erfolgte (rechtliche Grundlage kritisch hinterfragen).

Als Reaktion kommt dann ein Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Frage


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#11: 21. Mai 2014, 18:06
Alles klar, also soll er abwarten :)

Nur die Urteile erschüttern zur Zeit etwas die Meinungen, da viele bis jetzt ablehnen.

Vielen Dank


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#12: 16. Januar 2015, 16:38
Heute hat Mr. X einen Festetzungsbescheid bekommen. So wie ich es gerade erlesen habe ist das der Brief, auf dem er gewartet hat?

Demzufolge muss er her jetzt Vorgehen?

Wäre dann dieser Punkt=>
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

Was zu erwähnen ist. Mr. X bezieht seit Februar 2013 nur noch Krankengeld. Macht dies irgendetwas aus?


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#13: 17. Januar 2015, 22:02
Was zu erwähnen ist. Mr. X bezieht seit Februar 2013 nur noch Krankengeld. Macht dies irgendetwas aus?
Zu den (eng begrenzten) Befreiungsmöglichkeiten bitte direkt die Seiten des Beitragsservice konsultieren.
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/buergerinnen_und_buerger/antrag_auf_befreiung/index_ger.html

Beachte:
Befreiung ist üblicherweise nur auf Antrag und nur bedingt rückwirkend möglich.
Wer diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen lässt, hat sich nicht unbedingt was Gutes getan...

Alles andere könnte allenfalls via "Antrag auf Härtefall" o.ä. versucht werden.

Hierzu bitte die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen, da diese Diskussion schon ausgiebig geführt wurde und Mehrfachdiskussionen allgemeiner Fragen im Forum nicht vorgesehen sind (Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht).

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Re: Mr. X bittet um Hilfe
#14: 18. Januar 2015, 00:52
Wenn er aber versucht zu beantragen , macht er ja das, wovon abgeraten wird?
Daher ist wohl ein ein Wiederspruch einzulegen die bessere Variante`?

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