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Autor Thema: Verheiratet, 1 Familenhaus, seit 20 Jahren frustrierter Zahler  (Gelesen 2012 mal)

b
  • Beiträge: 7
Hi,
Den Fall dürfte es in Deutschland ziemlich häufig geben.
Person A und B (verheiratet) sind seit Ewigkeiten GEZ/Beitragszahler in einem Einfamilienhaus.

Wenn man nun die Beitragsservice Rechnung genau anschaut, lautet diese aber nur auf Person A.

Was ist mit Person B? Sie hat zwar von dem Beitragsservice nie eine Nachricht erhalten, dass sie zahlen soll, bzw. irgendwelche Wohnverähltnisse offen legen soll.
Aber offiziell auf die Beitragsnummer von Person A hat sich auch nicht umgemeldet.

Werden in diesem Fall noch weitere Zahlungsaufforderungen auf Person B zukommen?
Den Fall gibt es in seinem näheren Bekanntenkreis in fast jedem Haushalt.
Die Leute sind sich noch gar nicht darüber im Klaren, dass sie sich ja eigentlich auf die Beitragsnummer des Partners ummelden müssen, um befreit zu sein.

Hab ich das richtig verstanden, oder interpretiere ich da jetzt zu viel hinein?

Das eigentliche Problem ist, dass scheinbar die rückwirkende Abmeldung nicht akzeptiert wird. und somit gezwungender maßen seit 01.01.2013 Beiträge berechnet doppelt berechnet werden.

Wie seht ihr das? Gibt es schon Fälle, wo zu zahlen ist? Was tun?

Viele Grüße



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2014, 19:33 von Uwe«

t

themob

Die Antwort wurde doch bereits hier in einem anderen Thema des gleichen Verfassers gegeben: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8220.msg59077.html#msg59077

Eine Ummeldung setzt voraus, dass Person B angemeldet ist. Dies ist hier nicht der Fall.

Wenn Person A + B glückliche Volksverdummungsnutzer der unbestellten Leistungen sind, dann brauch sich Person B nur unter Hinweise auf Person A als glücklicher Zwangsbeitragszahler anmelden.
Eine doppelte Berechnung bzw. rückwirkende Forderung für Person B wird es meines Erachtens dadurch nicht geben.

Schließlich muss gewährleistet bleiben, dass in Deutschland ein in dieser Art einmaliges zentrales Melderegister entsteht, mit Merkmalen und Verknüpfungsmöglichkeiten, welche interessante Erkenntnisse geben können bei entsprechender Abfrage über mehrere Merkmale, dass weit über den gespeicherten personenbezogenen Daten aller örtlichen Meldeämter hinausgeht.

Mein zusätzlicher Rat dazu:

Kritische Gedanken machen und sich informieren über Hintergründe, sich dann fragen, ob man damit einverstanden ist, was mit den Rundfunkbeiträgen gemacht wird die jeder bezahlen muss und ob eine grundlegende Reform des ÖR Rundfunksystems nicht längst überfällig geworden ist. Was wir übrigens ganz klar mit JA beantworten

Ganz stark das Thema "Grundversorung" in den Vordergrund stellen beim lesen der unten genannten Beiträge/Artikel. Denn das alles gehört zu der selbst definierten "Grundversorgung" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, gefördert und unterstützt durch die Ministerpräsidenten, der Landesparlamente sowie Lobbyvereinigungen aus Institutionen, Verbände und Wirtschaft in ganz Deutschland.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6427.msg48831.html#msg48831

http://www.online-boykott.de/de/

http://www.online-boykott.de/de/1001-gruende

http://filmundfernseh.wordpress.com/  Besonders interessant für Menschen, die Ihre eigen Firma haben und sich auf dem freien Markt dem Wettbewerb stellen müssen

Ebenfalls geht ein Großteil der Beiträge in die Themen Pensionen und Altersvorsorge:http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6427.0.html , wovon auch die sogenannten damaligen selbsständig agierenden Rundfunkermittlungsgebührenbeauftragte profitieren, die auch heute noch, wenn auch mehr im Betriebsstättenbereich "beratend" unterwegs sind. 

Wenn jetzt dann noch jemand dabei ist und sagt: Jawohl, dafür zahle ich gerne, halte meine Füße still und lehne mich gemütlich auf meine Couch zurück, anstatt aktiv sich einzubringen und mit uns gemeinsam dagegen vorzugehen, dem ist schlichtweg: Nicht mehr zu helfen   >:D

Also, die Infos auch einfach mal im näheren Bekanntenkreis publik machen, da es dort ja fast jeden betrifft. Aufklärung ist angesagt. Nicht einfach nur: Abmelden - Ummelden - Anmelden 

PS: Die Überschrift "Seit 20 Jahren frustrierter Zahler" zeigt wie hoch die Frustrationsgrenze ausgelegt ist. Nochmal 20 Jahre hinzufügen oder sich aktiv dagegen stellen? 
 


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  • IP logged

B

Bernd

Eigentlich ganz einfach. Man muss nur zahlen wenn jemand in einer Wohnung gemeldet ist. Falls in einer Wohnung niemand gemeldet ist, diese aber trotzdem mobiliert ist muss man nichts zahlen. Wäre ja noch schöner wenn man ein Haus hat mit drei Etagen und für jede einzeln zahlen darf.

PS: Die Überschrift "Seit 20 Jahren frustrierter Zahler" zeigt wie hoch die Frustrationsgrenze ausgelegt ist. Nochmal 20 Jahre hinzufügen oder sich aktiv dagegen stellen?

Mein Vater wurde damals ende der 70er oder Anfang der 80er direkt von einem Verkäufer angemeldet wo er seinen Fernseher gekauft hat. Das der Fernseher ins Ausland ging war wohl egal. Hauptsache die Provison wird kassiert.



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