A würde sich gern aufgrund seines speziellen Falls wehren, nicht gegen den Beitrag an sich...
Grüße
Andrea
Hallo und herzlich Willkommen,
die Ehrlichkeit ist anzuerkennen
, wird aber hier nicht viele Unterstützer bzw. Befürworter finden.
Vielleicht sollte sich Person A grundsätzlich die Frage stellen, ob ein zwangsfinanzierter Beitrag, der mehr dem internen Geldkreislaufsystem des ÖRR dient, eine " per Zwang nur durch Wohnen" gesetzlich definierte Regelung in Deutschland, noch vertretbar ist.
Siehe als Beispiel auf
www.online-boykott.de die nur im Ansatz erläuterte Thematik "Beteiligungsstruktur". Es würde hunderte Gründe mehr geben...... alle diese Gründe vertreten wir hier
Es handelt sich nicht um Peanuts in der Gesamtheit sondern um über 8 Milliarden € im Jahr.
Das Problem hat sich Person A erstmal selbst zuzuschreiben. Wenn Person A in eine WG zieht, indem ein anderer Bewohner bereits bezahlt, hätte es ausgereicht, sich "Abzumelden" mit dem Hinweis auf die Beitragsnummer desjenigen, der den Beitrag bereits entrichtet. Abmeldung durchgeführt - Problem gelöst
Eine Befreiung bedeutet: Im System registriert als zeitlich begrenzt Befreiter. Vor Ablauf der Befreiung schicken die einen Brief mit einer Erinnerung das die Befreiung abläuft. Auch zu diesem Zeitpunkt, wäre vor Ablauf der Befreiung noch eine Abmeldung wie beschrieben, möglich gewesen.
Anstatt dessen ist das passiert, was ein jedes Herz in Köln höher schlagen lässt: Person A hat sich nicht an die formaljuristischen Vorgaben gehalten, somit wird Person A durch das aus Ihrer Sicht vorhandene "Eigenverschulden" zur Kasse gebeten.
Jeder von uns würde wahrscheinlich sagen: Sollte doch möglich sein, mit denen eine Einigung zu erzielen. Ist es nicht (Erfahrungsgemäß, wenn man viele Beiträge hier verfolgt).
Ich würde Person A raten: An das ansässige örtliche Studentenwerk sich zu wenden, vielleicht wissen die mehr zu diesen speziellen Fällen, die wohl keine Seltenheit sein werden
Kontaktaufnahme zu:
http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php Person A kann auch abwarten, bis ein Gebühren-/Beitragsbescheid kommt (Rechtsbehelfsbelehrung), Beispiel siehe hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.htmlDa dies aber noch die eine oder andere Woche dauert, kann Person A sich bis dahin dem Thema "Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" widmen um sich letztendlich mit einer Klage dagegen zu wehren.
Jedwede Art der Kommunikation im Vorfeld, die Person A in der Hoffnung anstrebt, eine für sich positive Lösung zu erzielen, bedeutet in Summe nur eines: Dem tatsächlichen Wahnsinn täglich näher zu kommen......
Wir finden es übrigens auch ALLE hier ungerecht, zahlen zu müssen, aus unterschiedlichen Gründen, wie:
nicht nutzen
nicht bestellt haben
nicht nötig ist in seiner Gesamtheit
nur weil man wohnt
überflüssig ist
nicht der Allgemeinheit dient, sondern nur einer Gruppe aus Lobbyisten, Wirtschaft und Politik
usw.
usw.