"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice

Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid

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itsfivetotwelve:
Es könnte sein, daß dies ein weiterer Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist. Person "A" hatte insgesamt 3-Beitragsbescheide im jeweiligen Abstand von 3-Monaten erhalten, wo "A" jedesmal neu schriftlich Widerspruch einlegen mußte. Natürlich hat "A" in den weiteren Widerspruchsschreiben die Rundfunkanstalt stets aufgefordert doch endlich eine Entscheidung in dem ersten Widerspruch zu fällen.

Also im Falle von "Z" gilt.
Ohne Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit gleich Mülltonne. Besser sollte aber "Z" die einfach sammeln und abheften um den Überblick nicht zu verlieren. Denn das könnte noch vor Gericht wichtig werden, warum die Rundfunkanstalt so planlos Ihre Droh-Schreiben verschickt hat.
Und ein kleiner Hinweis für "Z". Der Richter urteilt nur über Aussagen, über persönliche Schriftstücke, über bestehende Gutachten und zieht eventuell noch vergleichbare Urteile hinzu. Der Richter übernimmt nicht die Suche für "Z" nach den Lücken/Schwachstellen im Gesetz. Das wird von den Anwälten erwartet. Und ohne Anwalt, wird das halt vom Kläger erwartet. Also "Z" sollte gut im Forum nachlesen. Dort finden sich nach Meinung von "A" auch schon jetzt die Antworten. Und "Z" sollte keine ausufernden Sätze bei einer Klageschrift verwenden. Denn in der Kürze liegt vor Gericht die Würze.

itsfivetotwelve:
Die Rundfunkanstalten spulen Ihre Drohkulisse nach Schema "F" ab, in der Hoffnung möglichst viele von einer Klage abzuhalten. Und wenn "Z" so im Forum herumstöbert, dann wird "Z" schnell sehen, daß die unterschiedlichen Rundfunkanstalten an für sich die gleichen Droh-Schreiben und in nahezu gleicher Reihenfolge versenden.

ThinkPad:

--- Zitat von: zirkuszansiba am 12. April 2014, 11:38 ---    Was Z genau dort reinschreiben soll - genauer Textinhalt - §§§???
    Welchen Erfolg  dieser hat
    Welche Folgen dann folgen.

--- Ende Zitat ---

Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Musterschreiben hier zu  finden:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Was danach passiert:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.msg61352.html#msg61352
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg62687.html#msg62687

itsfivetotwelve:
Und nun zur Frage: Lohnt es sich nicht gleich zu zahlen?
Wir haben es hier mit einem schnell durchgewunkenen Gesetz zu tun, welches erst einmal zu Fall gebracht werden muß. Und je mehr Bürger da mitmachen und sich wehren umso eher, wird das Gesetz auch wirklich zu Gunsten der Bürger geändert. Also man kann natürlich finanziell einen Betrag "X" verlieren, man kann aber auch durch eine Klage sicherstellen, daß man das Geld oder große Teile davon zurückbekommt, denn man weiß ja nicht, ob das Gesetz nicht erst in Brüssel oder sonst wo gekippt wird. Die zu erwartenden Kosten (einer verlorenen Klage "Rundfunkrecht" --- 1.Instanz vor dem VG) kann man im Internet nachlesen.

Klar spekulieren die Rundfunkanstalten darauf, daß sich kaum Bürger zur Wehr setzen.
Aber als Demokrat muß sich dies leider jeder selbst beantworten, was Ihm oder Ihr das Wert genug ist Widerstand zu leisten.

zirkuszansiba:
Danke für die Antworten.

Z vetrsteht nicht:

Ist "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" das gleiche wie

"Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung"  das versteht Z nicht, da 2 verschiedene Begriffe.

Nun nehmen wir noch fiktiv an  -eine etwas saublöde Situation:

Z habe 3 Gebührenbescheide erhalten - mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Auf die ersten 2 habe er schriftlich widersprochen. Der 3 sei so kurz nach auf den Widerspruch von 2 gefolgt, dass Z sich gewundert habe was das denn soll.
Er habe angerufen und gefragt ob denn nicht der Widerspruch eingegangen sei. Die rundfunkanstalt hätte ihm den Eingang des Widerspruches bestätigt und telefnishc mitgeteilt, dass nun kein weiterer Widerspruch nötig sei, da ja schon Widerspruch eingelegt worden sei. Das wäre naütrlich eine Fehlinformation gewesen, auf die sich Z blöderweise verlassen hätte.

Jedenfalls hätte Z aus diesem blöden Grund nun auf einen Beitragsbescheid nicht schriftlich Widerspruch eingelegt - wie blöd.

Wäre es am besten, Z hätte den Beitragsbescheid nie in seinem Briefkasten gefunden und würde jetzt gegen die Mahung  (Androhung von Pfändung usw ohne Rechtsbehelfsbelehrung) Widerspruch einlegen, da er den 3 Beitragsbescheid nie erhalten habe?

Was sollte Z in diesem Fall nun tun? Die 63 Euro irgendwas des 3. Gebührenbescheids bezahlen, da Z nicht Widerspruch eingelegt hat aber die Gebühren für die anderen 2 widersprochenen Gebührenbescheide nicht?

Bitte auch Klärung mit dem Eilrechtsschutz und aufschiebende Wirkung -siehe oben.

LG

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