"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid
seppl:
Für mich ist eindeutig, dass mit diesem Schreiben die Rechtsabteilung entlastet werden soll. Wahrscheinlich kommen die mit der Bearbeitung der Widerspruchsschreiben nicht mehr hinterher.
Mein Widerspruchsbescheid ist von 2 Personen handschriftlich unterzeichnet worden. So ein Prozedere hält den Betrieb natürlich auf. Mein WB kam erst nach 6 Monaten an.
Ich würde nun nicht direkt den Widerspruchsbescheid anfordern, sondern etwa so schreiben:
Ohne Widerspruchsbescheid sehe ich meinen Widerspruch vom ... als erfolgreich an, da keine rechtsverwertbare Begründung ihrerseits abgegeben wurde.
Und damit den Ball zurückspielen.
Vielleicht würde ich aber auch gar nicht antworten, denn ich meine, der WB muss unangefordert zugestellt werden. Er ist keine Option im Verwaltungsverfahren, sondern Pflicht.
Sebastian:
Mein Vorschlag: Nicht darauf reagieren! Das ist, unabhängig vom Inhalt, ein weiteres Schreiben ohne rechtliche Relevanz. Es zielt eindeutig darauf ab, dass du als ursprünglicher Radio-Zahler sagst, hey, die haben ja recht, der ÖRR ist so toll, ich leiste gerne meinen Beitrag, weil das Land Hessen es so möchte. Was für ein Schwachsinn. Da sie deinem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht stattgeben, dies aber in einem nicht rechtsfähigen Zettel machen, kann diese Aussage ebenfalls ignoriert werden.
Warte einfach ab, bis du "Mahnung" oder "Ankündigung der Vollstreckung" erhälst um dann Eilrechtsschutz zu beantragen. Wie bei einer mir bekannten fiktiven Person werden die ÖRR dann plötzlich ganz wuschig und du erhälst deinen Widerspruchsbescheid meistens sogar mit einer Zusage der Mahn/Bescheid-Aussetzung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Es ist unglaublich, wie dreist die ÖRR inzwischen sind: Man muss sich nur mal vorstellen das Finanzamt würde solche Briefe schreiben - mitten im Verwaltungsakt.
Roggi:
Dieses Schreiben ist ja der glatte Hohn, das sämtliche 16 Landtage ganz bewusst zugestimmt haben. Wer sich die Beschlussfassung ansieht, merkt schnell, dass einiges beschönigend, anderes vertuschend zur Vorlage gebracht wurde. Landesminister sind selten Experten in dem was sie zu beschliessen haben, sie verlassen sich darauf, dass die Fachleute das vernünftig ausarbeiten. Hier sind sie eindeutig so richtig betrogen worden. Falls ein Landesminister erkannt hat, was da passiert, hat er das Volk betrogen.
Die Vorlage zur Beschlussfassung kann man hier als PDF downloaden:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf
Eine andere Art der Beitragserhebung wäre sicherlich möglich gewesen, wurde aber vermutlich deshalb abgelehnt, weil es nicht genug Profit versprach.
Im übrigen ist nicht nachvollziehbar, warum die erst nach 15 Monaten ein Angebot machen, einen Beitragsbescheid auszustellen, damit ist die Ablehnung des Antrags auf Vollziehung nicht nachvollziehbar, es besteht seitens der Landesmedienanstalt kein offensichtliches öffentliches Interesse, sonst wäre es schneller gegangen. Durch die unverschuldete aufgelaufene hohe Summe ist es nun für den Antragsteller unzumutbar, die Beiträge zu zahlen, auch weil kürzlich festgestellt wurde, dass der Rundfunkvertrag grundgesetzwidrige Mängel aufweist. >:D
Zeitungsbezahler:
Ob nun der Beitragsservice die Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung ablehnt oder der berühmte Reissack...
Keine rechtsfähige Einheit-Keine rechtswirksame Ablehnung!
Das heißt bei tatsächlichem Vollstreckungsversuch ein Verfahrenshindernis, welches zur Erwirkung des Eilrechtsschutzes führt, mit allen Folgekosten für die Rundfunkanstalt!
Und zwar vollkommen unabhängig vom Verfahrensausgang (Verfassungswidrigkeit etc.), denn
über den Widerspruch ist von der Rundfunkanstalt kein Ablehnungsbescheid ergangen.
Die Argumentation wäre: Widerspruch gegen den Gebührenbescheid wurde erhoben und gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung gestellt, dennoch wurde Vollstreckung angestrengt, ohne sich ablehnend gegen den Bescheid oder den Antrag geäußert zu haben, ein sehr starkes Argument wie ich finde.
zirkuszansiba:
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe mich jetzt sicher schon 2 Stunden über dieses Thema hier im Forum und im Netz belesen -aber es ist unübersichtlich und Person Z weiß nicht wie sie reagieren soll
Z hat etliche Gerbührenbescheide erhalten - auf manche per online Kontaktformular reagiert.
Z hat dann Anfang 1.14 einen Gebührenbescheid mit Rechtsbehlefsbelehrung erhalten, auf den Z schriftlich Widerspruch eingelegt hat mit Antrag auf Aussetzung.
Am 24.1. 14 ist dieser beim HR eingegangen -das wurde telefonisch bestätigt.
Nun ist am 11.4.14 ein Schreiben mit dem Datum 4.4.14 bei Z eingegangen: Mahnung und Androhung der Zwangsvollstreckung usw...
So wie Z das im Forum gelesen hat kann Z nun einen Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht stellen.
Unklar bleibt aber :
Was Z genau dort reinschreiben soll - genauer Textinhalt - §§§???
Welchen Erfolg dieser hat
Welche Folgen dann folgen.
Ausserdem kann Z wohl einfach nicht reagieren - dann gibt es wohl verschiedene Erfahrungsberichte - die Z aber in ihrer Tragweite nicht versteht.
Es tut mir echt leid, dass ich diese oft gestellte Frage nun auch noch mal für Person Z stelle aber ich bin einfach nicht klagekommen mit diesen bunten, verwirrenden Antworten / Textansicht und kann Z leider nicht weiterhlfen .
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruss!
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