"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid
r4v3n:
Hallo,
Person A hat inzwischen 2 Mal Widerspruch (2 Beitragsbescheide) eingelegt, aber bisher nicht einen einzigen Widerspruchsbescheid bekommen.
Nun hat Person A eine Mahnung bekommen in der steht bis zum 15.02. die fälligen Beiträge zu bezahlen, Frechheit ist schon mal, dass das Schreiben auf den 01.02. datiert ist, aber heute erst im Briefkasten war.
Man droht damit die Sache an die für den Wohnsitz zuständige Vollstreckungsbehörde zu geben wenn Person A bis zum 15.02. nicht bezahlt hat.
Was soll Person A nun machen? Person A hat bisher nicht einen Widerspruchsbescheid bekommen!
Bernhard:
Bei Person B ist es exakt das Gleiche, womit ich mich dieser Frage anschließen möchte. Die bisherigen Widersprüche waren allerdings zunächst prinzipiell, und mit der Bitte um einen widerspruchsfähigen Bescheid (Rechtsbehelfsbelehrung) verbunden.
Gibt es schon Erfahrungen mit diesem Punkt der Prozedur?
Mietzekatz:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2013_07_01_archive.html
Guckt mal hier, das hilft euch vielleicht weiter
themob:
Oder zuhause nachsehen: ;D http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51474.html#msg51474 eigener Erfahrungsbericht - also sowas wie Praxiserfahrung
r4v3n:
Bei Person A gab es eine Reaktion auf den Widerspruch, aber nur in Form eines Schreibens, in dem man Person A versucht hat zu erklären wieso der Rundfunkvertrag rechtens sei. Also definitiv keinen Widerspruchbescheid. Gleichzeitig mit dem Widerspuch hatte Person A Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt. Auf diesen wurde somit auch nicht reagiert.
Also kann Person A nun beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen? Ich hatte gedacht Person A muss nun Antrag auf auf Anordung der aufschiebenen Wirkung stellen?
Das hatte ich hier im Forum gelesen.
Die 3 Monate Frist vom 1. Widerspruch sind schon lange abgelaufen!
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