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Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid

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themob:

--- Zitat von: r4v3n am 11. Februar 2014, 17:56 ---Also kann Person A nun beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Eilrechtschutz stellen? Ich hatte gedacht Person A muss nun Antrag auf auf Anordung der aufschiebenen Wirkung stellen?
Das hatte ich hier im Forum gelesen.

--- Ende Zitat ---

Hier gibt es neben Text auch noch den Nachweis als Bild: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6178.msg47351.html#msg47351

r4v3n:
Wenn ich ehrlich bin weiß ich jetzt gerade nicht was Person A genau unternehmen soll :(.

themob:

--- Zitat von: r4v3n am 11. Februar 2014, 18:32 ---Wenn ich ehrlich bin weiß ich jetzt gerade nicht was Person A genau unternehmen soll :(.

--- Ende Zitat ---

Und warum?

Beitragsbescheid = keine aufschiebende Wirkung = zahlen

oder

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Rundfunkanstalt stellen = aufschiebende Wirkung soll erreicht werden

danach, wenn die Voraussetzungen vorliegen: keine Antwort von LRA auf Antrag innerhalb 3 Monate - Mahnung mit Mahngebühren kommt zwischenzeitlich mit Vollstreckung/Pfändungsandrohungen etc.

gibt es noch die Möglichkeit

Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz beim VG stellen = aufschiebende Wirkung soll erreicht werden

PS: Den aktuellen Status kennt nur Person A, die Entscheidung muss ebenfalls Person A treffen - hier können nur Lösungswege und Möglichkeiten aufgezeigt werden - aber keine verbindlichen Aussagen, was Person A machen soll/muss

r4v3n:
Also soll Person A doch den Antrag auf Gewährung von Eilrechtschutz stellen. Ich war etwas verunsichert, da ich hier im Forum auch noch was vom Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gelesen habe. Daher wusste ich jetzt nicht wann im welchen Falle für Person A welcher Antrag gilt.

mickschecker:
@r4v3n
Ich würde an deiner Stelle jetzt nicht in Panik verfallen. Bei mir war es das gleiche Spielchen , 3 Beitragsbescheiden widersprochen , noch keinen Widerspruchsbescheid , dann am 04.10.2013 Mahnung erhalten mit dem gleichen Wortlaut wie bei dir. Ich habe mich daraufhin per Mail beim Bayerischen Rundfunk beschwert und moniert , was denn dieser Schwachsinn soll. Keinen Widerspruchsbescheid in die Reihe bekommen , aber Zeit zum Mahnung schreiben scheint vorhanden zu sein. Zudem habe ich denen angekündigt , die für mich zuständige Vollstreckungsbehörde über den tatsächlichen Stand der Dinge vorab zu informieren.
---Das sind jetzt bereits 4 Monate her und es ist NICHTS passiert. Was soll man davon halten ?  Ich denke mal . nur heiße Luft eines zahnlosen Tigers.
Ich stelle noch die betreffende Mahnung ein.

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