"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Probleme mit dem Beitragsservice
Mahnung aber bisher kein Widerspruchsbescheid
ThinkPad:
--- Zitat von: zirkuszansiba am 13. April 2014, 07:49 ---Ist "Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz" das gleiche wie
"Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung" das versteht Z nicht, da 2 verschiedene Begriffe.
--- Ende Zitat ---
Ja.
--- Zitat von: zirkuszansiba am 13. April 2014, 07:49 ---Was sollte Z in diesem Fall nun tun? Die 63 Euro irgendwas des 3. Gebührenbescheids bezahlen, da Z nicht Widerspruch eingelegt hat aber die Gebühren für die anderen 2 widersprochenen Gebührenbescheide nicht?
--- Ende Zitat ---
Person Z könnte den nicht erhaltenen Beitragsbescheid erneut anfordern und nicht sofort die 63 Euro bezahlen.
Person Z sollte zu jedem Widerspruch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Person Z kann auch nachträglich die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung zu jedem Gebührenbescheid stellen.
Mustertext: hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gem. § 80 Abs. 4 VwGO zu meinem Widerspruch vom xx.xx.201x gegen den festgesetzten Gebühren-/Beitragsbescheid vom xx.xx.201x,
watcherx:
Yep - Schema F wie es Fivetotwelve nennt, geht hier jetzt auch los.
2. Beitragsbescheid, ohne das auf den ersten bereits eine rechtsmittelfähige Antwort auf den Widerspruch gegen den 1. Beitragsbescheid gekommen wäre...
... ich frag mich nur gerade, ob mir in dem Fall nicht die 8 Euro für jeden weiteren Beitragsbescheid erlassen werden müssen, wenn der erste Widerspruch nicht rechtsmittelfähig beantwortet wird... denn eigentlich ist das ja nicht nur Zeitschinden von denen sondern auch noch künstliches Indiehöhetreiben des Streitwertes.
Na dann auf ein Neues... die Feder angespitzt und die 3 Seiten Widerspruch vom letzten Mal noch mal fein säuberlich abgeschrieben. Sütterlin ist ausdrücklich erlaubt, hab ich mal irgendwo gelesen. Ich muss morgen eh' zur Post.
Peer_Gynt:
Habe letztes Jahr auch 2 Bescheide erhalten, 2x Widerspruch mit Antrag auf aufschiebende Wirkung eingereicht,
keinen Widerspruchsbescheid erhalten, dafür jetzt eine "Mahnung", bei der es sich nach dem Inhalt
tatsächlich um eine Vollstreckungsankündigung handelt.
Habe dem BS telefonisch Gelegenheit gegeben, die Vollstreckung bis zum Abschluss des Verfahrens auszusetzen: -Abgelehnt.
Ebenso wurde das Bescheiden meiner Widersprüche abgelehnt.
So beantrage ich jetzt die aufschiebende Wirkung - siehe Anlage -.
Was meint ihr?
Burckhard:
Person B hat das gleiche Verfahren und auch Eilrechtsschutz beim VG beantragt. War ein Schuß nach hinten.
Hab heute leider keine Zeit, aber am Donnerstag Abend werde ich es einstellen
Bürger:
Damit es nicht in der Versenkung verschwindet, hier zu diversen Anfragen/ Erfahrungen die diesbezüglich wichtigsten Threads:
Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" Fristsetzung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7716.0.html
Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151
Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980
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