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Autor Thema: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid  (Gelesen 9451 mal)

H
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Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
Autor: 25. Januar 2014, 21:42
Hallo,
folgender hypothetischer Fall in Bayern:

Person X war noch nie bei der GEZ gemeldet und hat auch noch nie Beiträge gezahlt. Person X wohnt seit Ende 2012 allein in einer Wohnung. Es gehen zahlreiche Schreiben der GEZ mit der Aufforderung, eventuelle angemeldete Mitbewohner anzugeben, ein. Dann kommt ein Schreiben mit dem Titel `Bestätigung der Anmeldung` (ohne Rechtshilfebelehrung etc.), dann folgt ein Schreiben mit dem Titel `Zahlung der Rundfunkbeiträge` in dem die Beiträge rückwirkend für das ganze Jahr 2013 gefordert werden, Überweisungsträger beiliegend.
Person X reagiert bisher nicht.
Frage: Handelt es sich bei dem Schreiben `Bestätigung der Anmeldung` um den sogenannten Gebührenbescheid, auf den man reagieren muss? Ab wann sollte man reagieren?

Danke und Gruß


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P
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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#1: 25. Januar 2014, 21:50
steht irgendwo das Wort "Bescheid" und ist eine "Rechtsbelehrung" dabei, nein, dann ist es wahrscheinlich Post, wie von jedem anderen Unternehmen auch, welches mit Person X ein privates Rechtsverhältnis führen will

Person X sollt mal mit diesm Post vergleichen

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7797.15.html


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#2: 25. Januar 2014, 23:08
"Bestätigung der Anmeldung" ist deine sogenannte Zwangsanmeldung , aber noch kein Gebühren-/Beitragsbescheid. Es ist reine Willkür des Beitragsservice und einfach nur rotzfreche Praxis dieser Lakaien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Dagegen jetzt etwas tun bringt keine Punkte. 
Warte bis der Gebühren-/Beitragsbescheid (für vor 2013/ab 2013) oder Beitragsbescheid (nur ab 2013) bei dir eintrifft. Diese Bezeichnung(en) muss/müssen als solche auch klar hervor gehoben in der oberen Betreffzeile aufgeführt sein. Zudem muss eine Rechtsbehelfsbelehrung mit dabei sein. Dann kannst/solltest du innerhalb von 4 Wochen Widerspruch dagegen einlegen.


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#3: 26. Januar 2014, 09:27
Danke Euch!


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g
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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#4: 27. Januar 2014, 13:22
Gleicher Fall nun bei Person G....

Person G erhielt heute den Brief vom Beitragsservice und wartet nun, ohne dem Beitragsservice Feedback zu geben, auf den nächsten Brief


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#5: 02. Februar 2014, 15:44
Moin, liebe MitstreiterInnen.

Hier eine Info für die eventuelle Statistik, wann welche Aktionen aktuell vom "Beitragsservice" getätigt werden:

Nach einem Ordner voll der "üblichen" Briefe, wie wir sie ja alle kennen,
erhielt ich am 24. 01. 2014  eine sog. "Bestätigung der Anmeldung" - will heißen, eine Zwangsanmeldung, mit Nummer, jedoch ohne "Rechtsbehelfbelehrung", demnach noch kein "Gebührenbescheid".

Interessant hierbei ist nun auch, daß die ganze Zeit zuvor ich als Firma angeschrieben worden bin (was auch stimmt), und der entsprechend reduzierte "Beitrag" erwähnt worden ist.

Auch ich bin sehr gespannt auf den Rechtsstreit von E. Geuer.

Liebe Grüße, und Danke an Alle!
Gerhard.-

Heute dagegen bin ich als "Privatperson" angeschrieben worden, mit dem Standart-Beitragshöhe für "eine Wohnung":
Zitat:
"Da wir unter Ihrem Namen für Ihre Wohnung kein Beitragskonto finden konnten, hatten wir Sie um einige Angaben gebeten.
Eine Antwort mit den erforderlichen Informationen liegt uns nicht vor.
Daher wurde nun die Anmeldung der Wohnung auf Ihren Namen ab 01.01.2013 vorgenommen.
Die Beitragsnuummer lautet XXXXXX, (...)" .-
Auch interessanterweise wird in diesem Anschreiben nun auch auf die Möglichkeit hingewisen, daß in dem Falle diese Wohnung
bereits unter dem Namen einer MitbewohnerIN angemeldet sei, solle ich diese "unbedingt" angeben!
>Ich denke -und so wie ich's im Forum lese- warte ich nun den "echten Beitragsbescheid" ab (incl. Rechtsbehelfsbelehrung"),
und dann werde ich den Klageweg beschreiten.

Vielen Dank an Alle in die Runde.
Liebe Grüße,
Gerhard.-


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#6: 24. Februar 2014, 10:27
Hallo!

Auch ich habe nun (Mitte Feb.) eine "Bestätigung der Anmeldung" erhalten und wurde somit unter Zwang angemeldet, nachdem ich auf vier Schreiben seit Dezember 2013 nicht reagiert habe.
Warte nun ebenfalls auf den Beitragsbescheid, um Widerspruch dagegen einreichen zu können.

Grüße


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s
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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#7: 25. Februar 2014, 18:58
In einem anderen Haushalt wurde gleich mit zwei unterschiedlichen "Beitragsnummer" zwangsangemeldet, ab 01.01.2014
(Umzug war im Dezember,davor drei Briefe nach Übergabe der Anmeldedaten im September (1. im Oktober, 2. im November und 3. im Dezember) erhalten und nicht reagiert. In der neuen Wohnung kam die Zwangsanmeldung als zweiter Brief nach Ankündigung einer Anmeldung im Januar)


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fox

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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#8: 25. Februar 2014, 19:08
Da fühle ich mich direkt heimisch in diesem Bereich  ;)  :angel:

Ich habe heute auch meine Zwangsanmeldung von den Wegelagerern bekommen.

Es war bei mir keine Zahlungsaufforderung dabei, sondern nur ein Schreiben mit Bestätigung der Anmeldung
und ein Antwortschreiben mit der Möglichkeit, Lastschrifteinzug usw.

Das schönste ist ein Hinweis:
Gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist jeder Beitragsschuldner....

Ich wüßte nicht, daß ich denen einen Beitrag schulde, daher Ablage "Warten".




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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#9: 09. März 2014, 12:05
Hallo!

Nach der Zwangsanmeldung (Bestätigung der Anmeldung) von Mitte Februar, erhielt ich nun ein Schreiben mit dem Betreff Zahlung der Rundfunkbeiträge.
Darin werde ich aufgefordert, die Beiträge für 01.2013 bis 03.2014 i.H.v. 269,70€ zu bezahlen.

Würdet Ihr hier bereits widersprechen oder kommt der Bescheid auf jeden Fall auch ohne mein Hinzutun und nicht etwa irgendwelche Mahnungen?

Grüße


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themob

Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#10: 09. März 2014, 13:34
Hallo,

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge
      um in den rechtlich relevanten Widerspruch zu gehen.

      Eine Mahnung, die auch als eine Mahnung zu bezeichnen ist, setzt den Gebühren-/Beitragsbescheid voraus.


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#11: 09. März 2014, 13:59
@themob:
Danke sehr für Deine informative Antwort! Dann weiß ich, was zu tun ist...  :)


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tez

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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#12: 09. März 2014, 17:28
Einen wunderschönen Sonntag Nachmittag,

leider muss ich hier nun auch aktiv werden da dieser Verein durch einen Umzug mitbekommen hat das es jemanden gibt. Bisher war es gut unter dem Radar vorbeifliegen und entsprechende schreiben einfach in Ablage P zu packen. Doch die neue masche mit der Zwangsanmeldung ist nun leider etwas anderes. So wenn Person A das richtig Verstanden hat muss man bei dem Schreiben "Zahlung der Rundfunkbeiträge" noch nicht reagieren und auf den Beitragsbescheid warten?


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Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#13: 09. März 2014, 18:03
@tez:
Genau. Soweit ich das verstanden habe, fehlt eben die Rechtsbelehrung, die im Bescheid steht und uns den Klageweg eröffnet.
Ich hatte zwar die Befürchtung, dass es direkt zu Mahnungen kommen könnte aber themob hat angedeutet, dass eine Mahnung nur dann rechtmäßig wäre, wenn zuvor ein solcher Bescheid zugestellt worden ist.



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themob

Re: Zwangsanmeldung ohne Beitragsbescheid
#14: 09. März 2014, 18:28
@tez:
Genau. Soweit ich das verstanden habe, fehlt eben die Rechtsbelehrung, die im Bescheid steht und uns den Klageweg eröffnet.
Ich hatte zwar die Befürchtung, dass es direkt zu Mahnungen kommen könnte aber themob hat angedeutet, dass eine Mahnung nur dann rechtmäßig wäre, wenn zuvor ein solcher Bescheid zugestellt worden ist.

Bevor immer Panik auftaucht bei jedem Brief wo irgendwelche Beträge drauf stehen, hier ist eine Mahnung zu sehen.

Hier mit Erläuterungen zur Mahnung: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6898.msg51474.html#msg51474

Hier noch eine Mahnung als Beispiel: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5311.msg60849.html#msg60849

Oben links ist die zuständige Rundfunkanstalt aufgeführt, Überschrift ist "Mahnung". Ebenfalls Gebühren-/Beitragsbescheid und Zeitraum sind aufgeführt.

Es gibt immer wieder Verwechslungen. Dabei ist es relativ einfach, hält man sich an die Überschrift im Brief.


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