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Autor Thema: Soziale Befreiung und Auswirkungen auf andere???  (Gelesen 3558 mal)

z
  • Beiträge: 2
Hallo
Person A hat mal eine Frage.
A lebt mit seiner Lebensgefährtin zusammen in einer Wohnung.
Seine Lebensgefährtin ist seit Anfang 2013 durch Sozialbehörde von den Rundfunkgebühren befreit.
Die GEZ will jetzt von A trotzdem, dass A bezahlt, weil ja nur seine Lebensgefährtin sozial befreit ist und nicht A.
A findet es merkwürdig das der GEZ Beitrag immer für eine komplette Wohnung Inc., aller Bewohner gilt, aber seine Lebensgefährtin laut GEZ als Person befreit ist.
Person A Rechtsverständniss nach ist durch die Behörde die Wohnung, in der seine Lebensgefährtin wohnt, befreit und damit doch auch alle anderen, die in dieser Wohnung leben.
Gibt es zu diesem Sachverhalt schon aktuelle Urteile?
Wie geht A jetzt am besten vor?
Bitte um Rat und Hilfe, wie ich jetzt agieren sollte.
Ich habe den Brief mal angehangen.
MfG Torsten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2014, 15:43 von Uwe«

G
  • Beiträge: 28
Hallo,

ja, das ist natürlich komisch, aber wahrscheinlich werden sie sich damit herausreden, dass sie im RBStV §4 explizit geregelt haben:
Zitat
(3) Die dem Antragsteller gewährte Befreiung oder Ermäßigung erstreckt
sich innerhalb der Wohnung
1. auf dessen Ehegatten,
2. auf den eingetragenen Lebenspartner und
3. auf die Wohnungsinhaber, die bei der Gewährung einer Soziallei-
stung nach Absatz 1 als Teil einer Einsatzgemeinschaft im Sinne
des § 19 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches berücksich-
tigt worden sind.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.287
Hallo zehner0815, herzlich willkommen!

Wie GEZwang schon schreibt: Nur verheiratete, verpartnerte oder Mitbewohner, die sich selber befreien lassen können, müssen nicht zahlen. Sobald eine unabhängige Person, auf die nichts davon zutrifft dort mitgemeldet ist, wird die Wohnung voll beitragspflichtig

Worüber ich mich wundere - und das ist absolut nicht gegen Dich, zehner0815, gerichtet - ist, dass diese, ähnliche und andere Anfragen zum Beitrag nun seit über einem Jahr (wohl) immer und immer wieder gestellt werden (müssen).

Keine Aufklärung seitens des Beitragsservices, nicht vor und nicht nach Einführung des neuen Systems, nicht über Post  und nicht übers Fernsehen.

Die gezielte Vertuschungspolitik des Beitragsservice hat dies erfolgreich erreicht. Sie sollte die Kritik und das Nachdenken der "Schuldner" über den neuen, in fast allen Bereichen unhaltbar ungerechten und auch erbarmungslosen Beitrag, möglichst lange zurückhalten.

Der Medienkonzern Nr.1 in Deutschland, der mit modernsten Mitteln Jeden und Alles im Land mit Leichtigkeit erreichen könnte, sperrt sich hier rigoros gegen Diskussion und Information.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Der Medienkonzern Nr.1 ist seiner Meinung nach auch nicht für die Aufklärung zuständig , wer denn nun genau "Beitragsschuldner" ist und wer nicht. Es gab von ihm eine Verlautbarung , dass sich jeder selbst über neue gesetzliche Regelungen dazu zu informieren habe.
Dazu bedürfe es keiner groß angelegten Informationskampagne. Über Presse und Funk sei hinreichend genug zum neuen Rundfunkbeitrag informiert wurden. Motto: Einfach für alle.
Also einfach genug  , dass vorgespiegelt wurde , eine näheres Informieren dazu in Eigeninitiative wäre nicht erforderlich. Es gehe alles seinen gewohnten Gang wie bisher , es werde sogar alles noch einfacher als bisher . Prima , toll , klasse , muss man sich also gar keine Gedanken machen , dass man eventuell noch mehr beschissen werden könnte als das bisher eh schon der Fall war.
Nur leider war das "Einfach für alle" eben für viele eine Mogelpackung übelster Machart. Eigentlich ein Fall für den hausgemachten ZDF-Aufklärer "Nepper,Schlepper,Bauernfänger".
Man war halt in eigener Sache super lernfähig und hat es im Gaunerstil clever genug nachgemacht.
Ein Gauner wird doch seinem Opfer nicht auch noch seine Tricks verraten.
Hütchenspielerzentrale : 50829 Köln , Freimersdorfer Weg 6


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z
  • Beiträge: 2
Gut
Danke euch für die Fachliche Antwort.
Das hatte ich mir gedacht!
Dann ist es wohl am besten wenn ich die ausstehenden Forderungen unter Vorbehalt begleiche.
Mit weigern werde ich hier wohl nicht weiter kommen.
GEZ ist abzocke!!!
Da wir hier nur DVBT haben und der Vermieter eine Schüssel verbietet kann ich noch nichteinmal alle Programme gucken die ich dann mitfinanziere ist echt ne saurerei.
Hoffentlich schafft man dies bald ab.
Falls noch einer einen Tip hat wegen meiner bezahlung unter Vorbehalt dann bitte hier rein oder per PM an mich.
Danke nochmals.
MfG Marle.M


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R
  • Beiträge: 375
Falls noch einer einen Tip hat wegen meiner bezahlung unter Vorbehalt dann bitte hier rein oder per PM an mich.
Danke nochmals.
MfG Marle.M

Hallo Marle,

von einer Zahlung unter Vorbehalt halte ich nicht viel - das Geld siehst Du vermutlich nicht wieder.

Ich poste einfach mal den (Standard-)Kommentar von Anton dazu den ich zutreffend finde - nur dass ich es nicht ganz so drastisch formulieren würde (jeder soll es so halten wie er will - ich boykottiere jedenfalls seit 01.01.2013):

"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger*
> Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!

Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.

Aber selbst dann gilt:
Zitat
"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist.  [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."

Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.

Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.

Es geht nicht "nur" um 18€/mtl!
Es geht um unser aller essenzielle GRUNDrechte!


Unser RECHT auf Zahlungsverweigerung ist und bleibt unsere PFLICHT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7436.0.html


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Zu Zahlung unter Vorbehalt:

Text aus meinem aktuell gestern erhaltenen Widerspruchsbescheid:

"Sie geben an, dass Sie Zahlungen nur unter Vorbehalt entrichten wollen."

(Hatte ich in meinem 1. Widerspruch vom 19.06.13 angeboten)

Eine Zahlung unter Vorbehalt ist bei öffentlichen Abgaben, wozu auch der Rundfunkbeitrag gehört, nicht möglich.
Vielmehr besteht eine unbedingte gesetzliche Pflicht zur Zahlung der geschuldeten Rundfunkbeiträge."

(gut, dann eben nicht, habe seit 1.1.13 überhaupt nichts mehr bezahlt!!!!!!! :))

So ein Widerspruchsbescheid besteht meiner Meinung nach eh nur aus Textbausteinen.



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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