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Autor Thema: A hat sich einschüchtern lassen, was soll B tun?  (Gelesen 7240 mal)

G
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Liebes Forum!

Nehmen wir an Personen A und B wohnten schon vor 2013 in einer gemeinsamen Wohnung. Im November 2013 erhielten sie beide Bittbriefe von einer nicht-rechtsfähigen Gemeinschaft, über ihren Anmeldestand zur Rundfunksteuer, äh, -beitrag Angaben zu machen. Bis vor kurzem konnte B A davon abhalten, sich anzumelden, doch vom zweiten Schreiben ließ sich A einschüchtern und sandte nun das Anmeldeformular zusammen mit einer Erklärung ab, die Beiträge unter Vorbehalt zahlen zu wollen.
B wollte eigentlich einen Bescheid abwarten und zuvor keine Meldung an die oben erwähnte Gemeinschaft abgeben, weiß aber nicht, ob das jetzt noch sinnvoll ist, oder ob B dann im schlimmsten Fall auch alle Beiträge zahlen müsste, obwohl A die Beiträge für die Wohnung offiziell übernimmt. Was würdet ihr B raten?


Beste Grüße

GEZwang


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich denke, es kommt ganz darauf an, was B will. 
Wenn A sich gemeldet hat, dann muß auch A zahlen. B kann nicht noch zusätzlich zur Zahlung verpflichtet werden, da die Abgabe eine Wohnungspauschale ist und nicht zweimal pro Wohnung Gebühr erhoben werden darf.
Wenn es B nun aber um das Unrecht geht, kann er doch trotzdem Klage einreichen, oder?


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

G
  • Beiträge: 28
Soweit B das verstanden hat, drohen ihm jetzt zwar keine Säumniszuschläge, aber er beging eine Ordnungswidrigkeit, indem er seine Wohnung nicht angemeldet hat. Muss er das tun, obwohl die Wohnung durch A für die Steuer angemeldet ist?
Eine Klage erfordert nach B Verständnis einen abgelehnten Widerspruch gegen einen Bescheid. Selbst wenn B jemals einen Bescheid bekommen sollte, würde dem Widerspruch mit der Begründung, dass für die Wohnung schon gezahlt wird, vermutlich stattgegeben werden. Oder wird die zuständige Landesrundfunkanstalt gleich aus Bösartigkeit eine Ordnungswidrigkeit verhängen? Dagegen kann man ja auch Widerspruch einlegen, aber auch mit ähnlichen Begründungen wie für Zahlungsbescheide zur Rundfunksteuer?


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Ganz klar: B ist nicht verpflichtet sich zu melden, es ist im Gesetz nicht vorgesehen! Die können in so einem Fall keine Ordnungsstrafen verhängen. Da sich niemand durch deren vermurkste Formulierungen persönlich angesprochen fühlen muss, wenn es um Anmeldungen geht, könnten verhängte Strafen leicht angefochten werden, zumal die Werbepost als Infoschreiben wie Sondermüll behandelt weden darf. Dass für die Wohnung schon gezahlt wird, führt dazu, dass man sich nicht anmelden muss und gar nicht erst einen Beitragsbescheid bekommt. Nur EIN Wohnungsinhaber muss sich anmelden, wenn überhaupt erwünscht vom vermeintlichen Wohnungsinhaber, alles andere ist grössenwahnsinnige Datensammelwut von denen, es ist im Gesetz nicht vorgesehen, weitere Mitbewohner zusätzlich anmelden zu müssen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen hellseherischen Fähigkeit muss nur jemand ausgestattet sein, wer Wohnungsinhaber ist, das kann nur eine Person sein. Nicht anmelden ist völlig ohne Risiko, weil gesetzlich erlaubt, bzw. gesetzlich nicht gefordert. Wenn irgendwann ein Zwangsanmelder vor der Tür steht, was auch nicht passiert, wird man angemeldet und braucht nicht zahlen, weil für die Wohnung schon bezahlt wird. Wer sich ohne Notwendigkeit anmeldet, ist bei denen erfasst, bekommt eine Beitragsnummer und kann jederzeit in der Zukunft persönlich einen Beitragsbescheid zugestellt bekommen, z. B. wenn man umzieht, einen Neuanfang macht  usw.


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Na ja, also im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, § 12 steht: »(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
 den Beginn der Beitragspflicht entgegen § 8 Abs. 1 und 3 nicht innerhalb eines Monats anzeigt[.]«


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Beitragspflichtig ist aber nur Person A, Person B ist raus! Das Gesetz geht an Person B vorbei, es betrifft Person B nicht, Person B wird in keinster Weise zu irgendetwas verpflichtet, Person B kommt im Gesetz nicht vor.


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Dieser Fall zeigt uns deutlich, warum der Beitragsservice seine Schergen nicht auf jeden loshetzt: wenn dort nur Mitbewohner angetroffen werden anstatt echte Anmeldeverweigerer, dann könnte man dem Beitragsservice durchaus Nötigung vorwerfen. Wer Mitbewohner ist, braucht sich nicht anmelden, die Kosten für die Schergen wären hoch, das Ergebnis blamabel. Wenn ein Scherge einige male ohne rechtliche Grundlage  einige Leute falsch bezichtigt hat, wird ihm das auch zu blöd, das sind Mitarbeiter von anderen Behörden, die Behelfsweise eingesetzt werden. Die haben wichtigeres zu tun als Gespenster zu jagen. Der Schaden für den Ruf der Behörde und für unser Rechtssystem, der dann entsteht,  wäre beträchtlich. Es ist davon auszugehen, dass nur derjenige angemeldet wird, der in irgendeiner Form einen Brief an diesen Beitragsservice sendet, ein Lebenszeichen reicht denen. Wer sich auf keinerlei Schreiben von denen meldet, ist nicht existent für die. Wenn man bedenkt, wieviele Partnerschaften sich eine Wohnung teilen, wieviele Parnerschaften sich ab- und ummelden und verändern, dann ist klar, dass der Beitragsservice niemals eine Zwangsanmeldung durchführen kann, wenn nicht ein klitzekleines Lebenszeichen vorliegt.


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Danke! Das geht aus dem Staatsvertrag nicht direkt hervor, aber in den Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetpräsenz der Rundfunksteuer kann man das auch so nachlesen. Darauf kann sich B dann im Fall der Fälle berufen.


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Dieser Fall zeigt uns deutlich, warum der Beitragsservice seine Schergen nicht auf jeden loshetzt: wenn dort nur Mitbewohner angetroffen werden anstatt echte Anmeldeverweigerer, dann könnte man dem Beitragsservice durchaus Nötigung vorwerfen. Wer Mitbewohner ist, braucht sich nicht anmelden, die Kosten für die Schergen wären hoch, das Ergebnis blamabel. Wenn ein Scherge einige male ohne rechtliche Grundlage  einige Leute falsch bezichtigt hat, wird ihm das auch zu blöd, das sind Mitarbeiter von anderen Behörden, die Behelfsweise eingesetzt werden. Die haben wichtigeres zu tun als Gespenster zu jagen. Der Schaden für den Ruf der Behörde und für unser Rechtssystem, der dann entsteht,  wäre beträchtlich. Es ist davon auszugehen, dass nur derjenige angemeldet wird, der in irgendeiner Form einen Brief an diesen Beitragsservice sendet, ein Lebenszeichen reicht denen. Wer sich auf keinerlei Schreiben von denen meldet, ist nicht existent für die. Wenn man bedenkt, wieviele Partnerschaften sich eine Wohnung teilen, wieviele Parnerschaften sich ab- und ummelden und verändern, dann ist klar, dass der Beitragsservice niemals eine Zwangsanmeldung durchführen kann, wenn nicht ein klitzekleines Lebenszeichen vorliegt.
Nimm's mir nicht übel, aber die GEZ-Leute haben sich jahrzehntelang blamiert und außerdem wissen doch viele Leute gar nicht, welche Rechte sie haben. Es hat schließlich auch ewig gedauert, bis es sich endlich herumgesprochen hatte, daß man diese Typen nicht in die Wohnung lassen muß und ihnen auch keinerlei Auskunft geben muß.

Wie ist das eigentlich bei den Zwangsanmeldungen? Haben diese Personen tatsächlich den "Fehler" gemacht, auf die Drohbriefe zu antworten? Wenn das so einfach wäre, dann wäre das wirklich gut.


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Hier geht es nicht um die GEZ und deren Angestellte oder Nachfolger, sondern die schicken Gerichtsvollzieher los, und da ist der Gesichtsverlust höher. Wenn so einer vor der Türe steht, weiß man sehr schnell welche Rechte man hat oder welches Recht man gebrochen haben soll.


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In unserer Fantasiewelt hat die nicht-rechtsfähige Gemeinschaft einen Monat nach Anmeldung von A diese bestätigt und A zur Zahlung der ausstehenden Beiträge aufgefordert. Es gab weder einen Säumniszuschlag noch eine Ordnungswidrigkeitsanzeige (wie erwartet). In dem Schreiben wird allerdings verschwiegen, dass A sich bis zur Mitte eines jeden Zeitraums von 3 Monaten Zeit lassen kann, die Beiträge zu begleichen.
B bekommt währenddessen fröhlich weiter Briefe mit der Bitte um Anmeldung, obwohl die nicht-rechtsfähige Gemeinschaft genau wissen sollte, dass A und B in derselben Wohnung wohnen.


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Pünktlich nach einem Monat kam nun eine rechtswidrige Zwangsanmeldung für B. Ich vermute, in dieser Fantasiegeschichte gäbe es für B weiterhin keinen Grund, der Bitte der nicht-rechtsfähigen Gemeinschaft nach Mitteilung über ein schon bestehendes Konto für die Wohnung nachzukommen. Ist das richtig?


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Wie ist das eigentlich bei den Zwangsanmeldungen? Haben diese Personen tatsächlich den "Fehler" gemacht, auf die Drohbriefe zu antworten? Wenn das so einfach wäre, dann wäre das wirklich gut.
Ich persönlich kenne einen Fall, wo Person A & B, die gemeinsam in einer Wohnung leben, beide zur gleichen Zeit zwangsangemeldet wurden, obwohl sie beide niemals auf die Werbe- & Bettelbriefe geantwortet haben. Die Zwangsanmeldung basierte meiner Meinung nach wahrscheinlich allein auf dem Missbrauch der Daten von A & B beim Datenabgleich vom BS mit dem Meldeamt.

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. März 2014, 20:43 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

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Pünktlich nach einem Monat kam nun eine rechtswidrige Zwangsanmeldung für B. Ich vermute, in dieser Fantasiegeschichte gäbe es für B weiterhin keinen Grund, der Bitte der nicht-rechtsfähigen Gemeinschaft nach Mitteilung über ein schon bestehendes Konto für die Wohnung nachzukommen. Ist das richtig?
Richtig, es gibt keinen Grund dafür.


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Danke, dann kann die Geschichte jetzt weitergehen!


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