Ganz klar: B ist nicht verpflichtet sich zu melden, es ist im Gesetz nicht vorgesehen! Die können in so einem Fall keine Ordnungsstrafen verhängen. Da sich niemand durch deren vermurkste Formulierungen persönlich angesprochen fühlen muss, wenn es um Anmeldungen geht, könnten verhängte Strafen leicht angefochten werden, zumal die Werbepost als Infoschreiben wie Sondermüll behandelt weden darf. Dass für die Wohnung schon gezahlt wird, führt dazu, dass man sich nicht anmelden muss und gar nicht erst einen Beitragsbescheid bekommt. Nur EIN Wohnungsinhaber muss sich anmelden, wenn überhaupt erwünscht vom vermeintlichen Wohnungsinhaber, alles andere ist grössenwahnsinnige Datensammelwut von denen, es ist im Gesetz nicht vorgesehen, weitere Mitbewohner zusätzlich anmelden zu müssen. Mit der gesetzlich vorgeschriebenen hellseherischen Fähigkeit muss nur jemand ausgestattet sein, wer Wohnungsinhaber ist, das kann nur eine Person sein. Nicht anmelden ist völlig ohne Risiko, weil gesetzlich erlaubt, bzw. gesetzlich nicht gefordert. Wenn irgendwann ein Zwangsanmelder vor der Tür steht, was auch nicht passiert, wird man angemeldet und braucht nicht zahlen, weil für die Wohnung schon bezahlt wird. Wer sich ohne Notwendigkeit anmeldet, ist bei denen erfasst, bekommt eine Beitragsnummer und kann jederzeit in der Zukunft persönlich einen Beitragsbescheid zugestellt bekommen, z. B. wenn man umzieht, einen Neuanfang macht usw.