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FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.msg67569.html#msg67569Bitte Fragen nicht in ich Form stellen, sondern immer allgemein bzw. in der 3ten From. ->
also z.B. Person A
und wäre die Frage in A Form, dann könnte der folgende Link, in welchem grundsätzlich wahrscheinlich das gleiche passiert sei, denn das Geschehen würde nach einer "Mahnung" wahrscheinlich irgendwann folgen ...
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagierenhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.htmlPerson A, müsste also wenn zuvor noch nie Briefe gekommen sind, mal beim BS nachfragen, warum diese eine Mahnung senden, und welche Grundlage diese habe, die Antwort vom BS würde ungefähr so sein, die Mahnung bezieht sich auf einen Beitragsbescheid vom xx.xx.xxxx
Person A hat aber nie einen solchen erhalten?
--> Dann einfach mal diesen Beitragsbescheid anfordern, denn nur wenn dieser vorhanden ist, kann dagen Widerspruch eingelegt werden. --> Ohne Widerspruch kommt es zur Zwangsvollstreckung wie oben beschrieben.
Person A könnte es sich aus Sicht von PersonX noch aussuchen, was zu tun wäre,
A -> den vermeintlichen Beitragsbescheid anfordern, weil bisher nicht erhalten
B -> weiter den Kopf in den Sand stecken und auf den GV warten --> um diesen dann zu erklären dass keine Beitragsbescheide bei Person A angekommen sind --> das ist gewöhnlich schwerer, aber nicht unmöglich, kann aber sein, dass dazu Vollstreckungserinnerung, falls diese nicht hilft Vollstreckungsabwehrklage zu erheben ist
mit einem Widerspruch kann in Ruhe abgewartet werden, bis die Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid erläßt, falls die Ausgangsbehörde, welche den Bescheid orginär ausgestellt hat dem Widerspruch nicht abhilft