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Autor Thema: Mahnung und Androhung der Zwangsvollstreckung durch die Stadtkasse  (Gelesen 2520 mal)

B
  • Beiträge: 1
Guten morgen, ich bin neu hier und habe folgendes Problem.

Ich habe 05.12.14 ein schreiben unseres werten Betragsservice bekommen wo mir eine Frist bis zum 15.12.14 gesetzt wird um einen Betrag von über 200€ zu zahlen. Dies ist das aller erste was ich bekommen habe, weder Anmeldung noch Aufforderung zur Zahlung usw. Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich jetzt zahle oder ob es noch eine Möglichkeit gibt gegen die Zahlungsaufforderung/ Mahnung Vorgehen soll. Gibt es für die Art ein schrieben oder hat jemand schon Erfahrung mit meiner Situation gemacht und wie soll ich weiter vorgehen.


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P
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Wer sich neu hier meldet, sollte zuerst einen Blick hier tätigen, -> Neu ->
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.msg67569.html#msg67569
Bitte Fragen nicht in ich Form stellen, sondern immer allgemein bzw. in der 3ten From. ->
also z.B. Person A

und wäre die Frage in A Form, dann könnte der folgende Link, in welchem grundsätzlich wahrscheinlich das gleiche passiert sei, denn das Geschehen würde nach einer "Mahnung" wahrscheinlich irgendwann folgen ...
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.0.html

Person A, müsste also wenn zuvor noch nie Briefe gekommen sind, mal beim BS nachfragen, warum diese eine Mahnung senden, und welche Grundlage diese habe, die Antwort vom BS würde ungefähr so sein, die Mahnung bezieht sich auf einen Beitragsbescheid vom xx.xx.xxxx

Person A hat aber nie einen solchen erhalten?
--> Dann einfach mal diesen Beitragsbescheid anfordern, denn nur wenn dieser vorhanden ist, kann dagen Widerspruch eingelegt werden. --> Ohne Widerspruch kommt es zur Zwangsvollstreckung wie oben beschrieben.

Person A könnte es sich aus Sicht von PersonX noch aussuchen, was zu tun wäre,
A -> den vermeintlichen Beitragsbescheid anfordern, weil bisher nicht erhalten
B -> weiter den Kopf in den Sand stecken und auf den GV warten --> um diesen dann zu erklären dass keine Beitragsbescheide bei Person A angekommen sind --> das ist gewöhnlich schwerer, aber nicht unmöglich, kann aber sein, dass dazu Vollstreckungserinnerung, falls diese nicht hilft Vollstreckungsabwehrklage zu erheben ist

mit einem Widerspruch kann in Ruhe abgewartet werden, bis die Widerspruchsbehörde den Widerspruchsbescheid erläßt, falls die Ausgangsbehörde, welche den Bescheid orginär ausgestellt hat dem Widerspruch nicht abhilft


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2014, 13:14 von Bürger«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte vor neuen Beiträgen immer die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen. Das Thema ist schon eingehend behandelt...

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere prinzipiell zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Da diese allgemeine Fragen bereits ausgiebig im Forum behandelt wurden und werden, wird zur Vermeidung weiterer Mehrfachdiskussionen und somit auch zur Wahrung der ohnehin schon grenzwertigen Übersicht des Forums  dieser Thread hier geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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