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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch...  (Gelesen 85104 mal)

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wtfacow

Re: Antwort auf Widerspruch...
#60: 07. August 2013, 22:11
Danke für den Text wimmerma.
Echt interessant zu lesen.
Das die sogar die Kosten des Verfahrens übernehmen hätte ich nicht gedacht.   ???

Ich glaube mit dem Verein werden wir noch viel Spaß haben....
So langsam wecke ich auch das interesse meiner Arbeitskollegen.
Den noch unschlüssigen brav zahlenden Schafen "empfehle" ich inzwischen zumindest einfach mal die Zahlung auszusetzen, und den Betrugsverein mal paar Rechnungen schicken lassen...
Aber das ist ein anderes Thema...

On Topic, bin gespannt wie es bei dir weitergeht wimmerma.  :)


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#61: 08. August 2013, 16:06
Der Richter hat das mit den Kosten aber mal echt falsch wieder gegeben. Wahrscheinlich ist der, wie andere Richter auf Drogen  (#)


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#62: 08. August 2013, 17:06
In Baden-Württemberg ist es leider anders. Hier in Freiburg i.Br.  wurde mein Antrag auf vorläufigen Rechtschutz vom VG abgelehnt. Die Begründung bleibt sehr allgeimein:

"...Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sind nur dann anzunehmen, wenn ein Erfolg von Rechtsbehelf oder Klage wahrscheinlicher als deren Misserfolg istm, wobei ein lediglich als offen erscheinender Verfahrensausgang die Anordnung nicht trägt... Danach kommt eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheides des Antragsgegenser von xx.xx.2013 hier nicht in Betracht. Nach der im vorliegenden Verfahren allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage vermag die Kammer nämlich jedenfalls nicht festzustellen, dass ein Erfolg des Widerspruchs des Antragsstellers und einer sich gegebenenfalls anschließenden Klage wahrscheinlier ist als ein Misserfolg."

Dann noch Verweis auf den Rundfunksstaatsvertrag vom 1.1.2013 und ein Verweis auf die Entscheidung vom Bayrischen Verfassungsgerichtshofes vom 18.4.2013 (Popularklage), eine einstweilige Anordnung abzulehnen.

Meine Begründungen des Widerspruchs werden summarisch in einem Satz  abgehandelt: "Die... weiteren Gründe für die von ihm angenommene Rechtswidrigkeit des Rundfunkbeitrages (Steuereigenschaft des Rundfunkbeitrages,...) genügen ebenfalls nicht für die Annahme einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit seiner Rechtsverfolgung. Vielmehr lässt sich... weder eine offensichtliche Unbegründetheit noch eine offensichtliche Begründetheit der erhobenen Einwedungen... feststellen."

Es klingt alles sehr vorsichtig und allgemein und scheint außerdem eine reine Ermessenssache zu sein, trotz meiner zitierten Gutachten und Einwände im Widerspruch.


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P.S.: Re: Antwort auf Widerspruch...
#63: 08. August 2013, 17:51
P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!

Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?



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Re: Antwort auf Widerspruch...
#64: 08. August 2013, 18:02
@philokaios

Sorry, ich verstehe deine Postings leider nicht so richtig.

Der SWR entscheidet doch nicht über einen Rechtsschutz. Das macht, wenn, Deine Rechtsschutzversicherung, sofern Du eine hast.
Auch kann der SWR nicht über ein VG ( Verwaltungsgericht? ) antworten.

Stell mal die Dokumente rein oder erkläre es bitte verständlich.

Danke.


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Re: P.S.: Re: Antwort auf Widerspruch...
#65: 09. August 2013, 08:20
P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!

Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?

Hallo,

kannst Du den ablehenden Beschluss einscannen und hier reinstellen? Danke.

Und ja, jetzt solltest Du zahlen gleichwohl Dein Widerspruch noch nicht verbeschieden ist. Die Vollstreckungskosten gehen sonst zu Deinen Lasten!
Zeit haben die unendlich, nach 3 Monaten kannst du es aber beschleunigen mit einer umgangssprachlich genannten "Untätigkeitsklage" beim VG (ich glaube das war gem. § 75 VWGO).

VG


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Re: P.S.: Re: Antwort auf Widerspruch...
#66: 09. August 2013, 08:21
... Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?

Zur "Antwortzeit":

http://de.wikipedia.org/wiki/Unt%C3%A4tigkeitsklage

Zur Zahlungsverpflichtung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschiebende_Wirkung



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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Re: Antwort auf Widerspruch...
#67: 09. August 2013, 11:41
@philokaios

Sorry, ich verstehe deine Postings leider nicht so richtig.

Der SWR entscheidet doch nicht über einen Rechtsschutz. Das macht, wenn, Deine Rechtsschutzversicherung, sofern Du eine hast.
Auch kann der SWR nicht über ein VG ( Verwaltungsgericht? ) antworten.

Stell mal die Dokumente rein oder erkläre es bitte verständlich.

Ja, sorry, ich meinte mit "Rechtschutz" die Antwort des SWR auf meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Diese Antwort füge ich unten an. Sie ging mir vom VG zusammen mit dessen ablehnenden Beschlusses zu. Vom SWR direkt habe ich noch keine Antwort erhalten.

Den Beschluss des VG habe ich hier schon gepostet.


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wtfacow

Re: Antwort auf Widerspruch...
#68: 10. August 2013, 23:13
Ich schließe mich mal dem Thread mit einer kurzen Info zu meinem/unseren Klageverfahren an.

Vorab: Meine Lebensgefährtin bekommt  die Bettelbriefe, ich selbst habe noch nichs von dem Verein gehört.
Da wir aber eine Gemeinsame Rechtsschutzversicherung haben gestaltet sich das klagen nicht schwer.
Wir haben einen Anwalt für alles beauftragt.

Aktuell sieht es so aus das sich der Beitragsservice auf den Widerspruch unseres Anwaltes mit Textbausteinen gemeldet hat.
Er wurde weder abgelehnt noch stattgegeben, das übliche halt...
Unser Anwalt hat den Verein nun erneut angeschrieben, und aufgefordert einen Rechtsgültigen Widerspruch bis Ablauf einer Frist zu verschicken.
Nun warten wir weiter ab...Es bleibt auf jedenfall spannend....


Ubdate: 

Heute lag ein Brief vom Abzockverein im Briefkasten.
Als ich ihn öffnete dachte ich das ich einen weiteren Beitragsbescheid vorfinde .(vom 2ten Quartal)
Aber dem war nicht so .  Es war eine Zahlungsaufforderung, diesmal Ohne Drohungen!

Der Saftladen hält sich nichtmal an seine eigenen Regeln.
Vor dem ersten Beitragsbescheid wurde angekündigt das künftig nur noch Bescheide kommen , keine Rechnungen/Mahnungen mehr.

Interessant wäre nun ob der Beitragsservice die Zahlungsaufforderung auch geschickt hätte, wenn  kein Widerspruch von uns voraus gegangen wäre.?
Oder hätte er dann Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet?
Im Angesicht der ungeklärten Situation und der häufenden Klagen und Beschwerden, könnte ich mir vorstellen , das nicht vollstreckt wird bei Leuten die einfach gar nichts machen...(Achtung:Das ist kein Aufruf zum gar nichts machen  :) )
Was ich auch seltsam finde das nun wir wieder angeschrieben wurden und nicht unsere Anwalt, der uns komplett vertritt, und das dem Verein auch per Kopie der Vollmacht mitgeteilt hat.
Der erste Brief (siehe Post oben) ging schließlich ja auch an unseren Anwalt...


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#69: 10. August 2013, 23:29
Auf meinen zweiten Brief, dem sogenannten Widerspruchsbekräftigungsschreiben direkt an die Intendantin wurde mit folgendem Schreiben geantwortet...

Interessant hierbei ist, dass auch dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ohne gerichtlichem Zutun statt gegeben wurde.


Edit "Bürger":
Das Dokument musste leider noch vollständig anonymisiert werden.
Bitte immer und überall im Forum den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.

Dies gilt auch für Namen, Unterschriften und Telefonnummern.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#70: 11. August 2013, 17:25
Ubdate: 

Heute lag ein Brief vom Abzockverein im Briefkasten.
Als ich ihn öffnete dachte ich das ich einen weiteren Beitragsbescheid vorfinde .(vom 2ten Quartal)
Aber dem war nicht so .  Es war eine Zahlungsaufforderung, diesmal Ohne Drohungen!

Der Saftladen hält sich nichtmal an seine eigenen Regeln.
Vor dem ersten Beitragsbescheid wurde angekündigt das künftig nur noch Bescheide kommen , keine Rechnungen/Mahnungen mehr.

Ich bin noch nicht im Klageverfahren, da ich noch keinen Beitragsbescheid erhalten habe, aber bei mir sieht's haargenauso aus:
Zuerst einen Brief mit der Drohung, dass künftig nur noch Beitragsbescheide mit Mahngebühren kommen werden wenn das Konto überzogen sei,

und dann doch am 8.8. nur wieder son Wischiwaschi mit "Kontostand" und Zahlungsaufforderung, statt endlich den heiss ersehnten, weil rechtsmittelfähigen Beitragsbescheid.

Ein Schelm, wer darin nicht Verschleppungstaktik "bis nach den Wahlen" erkennt.


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#71: 16. August 2013, 13:21
Nach dem rechtskräftigen (ablehnenden) Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Aussetzung des Vollzugs hat nun der SWR erneut eine Zahlungsaufforderung geschickt. Diese und meine Antwort dazu habe ich hier schon gepostet.

Es zeigt auf jeden Fall, dass die Kommunikation weder einfach noch besonders wohlwollend verläuft.

Grüße,
Philokaios


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Re: Antwort auf Widerspruch...
#72: 17. August 2013, 11:46
Post vom Verwaltungsgericht...

Nach der Erklärung der Aussetzung des Vollzuges durch den BR, jetzt noch die Bestätigung der Kostenübernahme des Verfahrens.

Jetzt heißt es erstmal Warten und Tee trinken.


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Re: P.S.: Re: Antwort auf Widerspruch...
#73: 18. August 2013, 18:18
P.S.: Der SWR hat über das VG zwar auf meinen Antrag auf vorläufigen Rechtschutz geantwortet, jedoch habe ich noch keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen!

Mit anderen Worten, der Antrag auf Aussetzung der Zahlungsverpflichtung wurde abgelehnt (vom SWR und vom VG), aber noch nicht mein Widerspruch gegen den Bescheid. Das kommt mir etwas verdreht vor. Wie lange hat die Rundfunkanstalt denn Zeit nach meinem Widersspruch, darauf zu antworten? Und muss ich nun zahlen, solange ich keine Antwort auf meinen Widerspruch habe?

Hallo,

kannst Du den ablehenden Beschluss einscannen und hier reinstellen? Danke.

Und ja, jetzt solltest Du zahlen gleichwohl Dein Widerspruch noch nicht verbeschieden ist. Die Vollstreckungskosten gehen sonst zu Deinen Lasten!
Zeit haben die unendlich, nach 3 Monaten kannst du es aber beschleunigen mit einer umgangssprachlich genannten "Untätigkeitsklage" beim VG (ich glaube das war gem. § 75 VWGO).

Hallo zusammen, irgendwie verstehe ich das ganze jetzt nicht mehr. Warum soll man dann erst Widersprüche schreiben, wenn man am Ende doch erst mal bezahlen soll?


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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Re: P.S.: Re: Antwort auf Widerspruch...
#74: 18. August 2013, 19:15
Hallo zusammen, irgendwie verstehe ich das ganze jetzt nicht mehr. Warum soll man dann erst Widersprüche schreiben, wenn man am Ende doch erst mal bezahlen soll?

Weil man nach einem entsprechenden Urteil nicht mehr zahlen muss. Und je mehr Bürger dem ÖRR die Stirn bieten, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit Recht zu bekommen.  8)

Zitat von http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/

Zitat
15) Ich zahle Rundfunkbeiträge, und sehe nicht ein, warum dies nicht alle tun sollten.


Bitte stellen Sie sich folgende Fragen:


- Finden Sie es sozial gerecht, dass ein Haushalt mit zwei berufstätigen Erwachsenen, die 2011 zusammen durchschnittlich €3814 im Monat verdient haben[11], für die Nutzung von zwei Fernsehern, zwei PCs und zwei Smartphones denselben Rundfunkbeitrag entrichtet wie eine alleinstehende Rentnerin, die 2011 eine durchschnittliche Bruttorente von €492 bezogen hat[12] und nur einen Fernseher besitzt?


- Das Durchschnittsalter der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beträgt 60 Jahre[13]. Fühlen Sie sich von den Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesprochen, und genügen die Themenauswahl und -umsetzung Ihren Ansprüchen?


- ARD/ZDF bilden zusammengenommen den größten öffentlich-rechtlichen Rundfunkkomplex der Welt und beschäftigen mehr Auslandskorrespondenten als jede andere Rundfunkanstalt. Halten Sie diesen Aufwand für nötig, damit dem Grundversorgungsauftrag des Rundfunkstaatsvertrags Genüge getan wird?


- Das Rundfunkbeitragsgesetz ist nicht von kostenmindernden Reformen begleitet worden. Den öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten bleibt es überlassen, ihren Finanzierungsbedarf weitgehend selbstständig festzulegen. Ist es für Sie als Zuschauer in Ordnung, nicht darüber informiert zu werden, wie diese Berechnungen zustande kommen und wieviel Geld für welche Inhalte ausgegeben wird?


- Finden Sie die Arbeit der Intendantin des WDR so wichtig, dass sie dafür deutlich mehr Gehalt kassiert als die Bundeskanzlerin (€352000 bzw. €258000 (inklusive Zuschläge) in 2010)[14]?


- Halten Sie Gehälter für Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich bis auf das Elffache des durchschnittlichen Jahresgehalts in der Bundesrepublik Deutschland (€28000 in 2011) belaufen, für gerechtfertigt?


- Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht die volle Finanzierung des gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Beitragszahlungen und die Abschaffung von Werbeeinnahmen vor. Ist es Ihnen lieber, mehr für einen werbefreien Rundfunk zu bezahlen, oder weniger für einen mischfinanzierten Rundfunk?


- In den Verwaltungsräten der Rundfunkanstalten sind mehr als die Hälfte der Mitglieder politischen Gruppierungen zuzuordnen (50 von 77 im Falle des ZDF). Finden Sie es in Ordnung, dass es keinen Vertreter der Beitragszahler gibt? Wenn Sie die Liste der vertretenen Organisationen konsultieren, fühlen Sie sich dann von einer oder mehrerer davon ausreichend repräsentiert?


- Die Umgestaltung der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag entzieht dem Staatsbürger das Kündigungsrecht. Macht es Ihnen nichts aus, nicht selbst darüber entscheiden zu können, ob Sie das Angebot des öffentlich- rechtlichen Rundfunks nutzen und finanzieren wollen oder nicht?


- Die in 'Beitragsservice' umbenannte GEZ ist keine rechtsfähige Institution, nimmt für sich aber mehr Auskunftsrechte in Anspruch als jede deutsche Behörde. Machen Sie sich keine Sorgen, wie die GEZ mit Ihren persönlichen Daten umgeht, wenn sie nicht - wie eine Behörde - auf Unterlassung der Weitergabe von Daten verklagt werden kann und es keine Instanz gibt, die dies kontrolliert ?


- in den letzten Jahren sind vermehrt Korruptionsskandale bekannt geworden, insbesondere beim MDR[15]. Finden Sie es als Beitragszahler ausreichend, dass die Beschuldigten in diesen Fällen zu Strafgeldern und sogar Haftstrafen verurteilt worden sind, nicht aber zu Entschädigungszahlungen in Höhe der veruntreuten Gebühren?


Das Unternehmen Rossmann hat Verfassungsbeschwerde gegen die finanzielle Mehrbelastung durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag erhoben, welche das fünffache der bisherigen Gebühren beträgt[16]. Machen Sie sich keine Sorgen, dass im Falle der Bestätigung der Unverhältnismäßigkeit dieser Belastung andere Unternehmen ebenfalls erfolgreich dagegen klagen, und die daraus resultierenden Fehlbeträge durch Beitragserhöhungen für Privathaushalte finanziert werden?


- Die Umgestaltung von geräteabhängigen Gebühren in nutzungsunabhängige Beiträge ist ein Paradigmenwechsel. Halten Sie es für ausgeschlossen, dass dieses Modell auf andere umstrittene Finanzierungsprojekte Anwendung findet, beispielsweise die seit vielen Jahren diskutierte Einführung einer Autobahn- oder Citymaut?


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
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