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Autor Thema: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach  (Gelesen 23677 mal)

S
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So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

Oder können es nicht. Die sehen zu viel fern und hören zu viel Radio. Das schadet dem Verstand.


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Anbei das Schreiben des SWR nach dem ablehnenden Bescheid des Verwaltungsgerichtes (bzgl. Aussetzung des Vollzugs). Wie man sieht, wird hier gerne alles in einen Topf geworfen und (absichtlich? aus Versehen?) der Anschein erweckt, als hätte das Gericht entschieden, dass ich jetzt alles zahlen müsse. Meine dementsprechende Antwort dazu hängt auch an.

Das nur zur Info, wie der Hase grad läuft.

Grüße,
Philokaios


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2013, 13:30 von themob«

S
  • Beiträge: 2.177
Sehr schöne Antwort. Der Umgang mit diesen Typen ist ein Stress, weil sie Experten in Irreführung und Manipulation sind. Die Politik hat diese Typen auf uns aufgehetzt: was sollte ich, der die Leistung nicht will, mit ihnen zu tun haben? Einfach, für alle?


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R
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Wie sehr sich die Vorgehensweisen der unterschiedlichen LRAn doch gleichen. Die haben sich doch wohl nicht abgesprochen?  ;)

Der Hammer ist nach wie vor die Sache mit dem Säumniszuschlag. Die scheinen da wirklich extrem beratungsresistent zu sein.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

w
  • Beiträge: 3
Hallo,

dieser Säumniszuschlag offenbart ja auch die logische (juristische) Fehlkonstruktion des "Rundfunkbeitrags", der für eine "Wohnung" erhoben wird. Eine Wohnung kann aber keinen Beitrag zahlen, - und schon gar nicht Fernsehschauen oder Radiohören! Die vielen Beitragszahler, die jetzt ohne murren noch zahlen, spenden eigentlich auf Grund von Werbeanzeigen und Fernsehspots. Ihre Zahlung ist also eine Spende, denn einen Beitragsbescheid erhalten sie ja nie.

Im übrigen,  aus welchem Grund wird der Beitragsbescheid z.B. gerade der Person "B" zugeschickt, wenn z.B. die Personen A, B und C in einer Wohnung leben? Welcher "Verwaltungsakt" könnte dies überhaupt begründen?

Viele Grüße, workhard


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Nun ist eine Antwort auf mein Schreiben (siehe hier) vom SWR eingegangen.

Mich hat positiv erstaunt, dass man mir in Sachen Säumniszuschlag "kulanzhalber" entgegenkommt und die 8,-- € "ausbucht" und "damit nicht mehr weiter geltend" macht.

Meinen Widerspruch von Anfang Juni will man nun auch bearbeiten. Man habe bisher noch damit gewartet solange das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht noch nicht abgeschlossen war (was es jetzt jedoch ist).




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Mich hat positiv erstaunt, dass man mir in Sachen Säumniszuschlag "kulanzhalber" entgegenkommt und die 8,-- € "ausbucht" und "damit nicht mehr weiter geltend" macht.

Kulanz ist ein entgegenkommen, um den Kunden nicht zu verlieren. SWR sieht also:

(1) als sein Recht, die Gebühr zu verlangem, obwohl sie darauf verzichtet, und

(2) er will Dich als Kunde nicht verlieren, erkennt also Freiwilligkeit an (oder leugnet er nur den Zwang)?


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j

jetzt_reicht_es


Im übrigen,  aus welchem Grund wird der Beitragsbescheid z.B. gerade der Person "B" zugeschickt, wenn z.B. die Personen A, B und C in einer Wohnung leben? Welcher "Verwaltungsakt" könnte dies überhaupt begründen?
Das ist genau der Punkt:
Leben mehrere Personen in einer Wohnung und reagieren alle nicht auf die Schreiben der GEZ, so wird es für sie schwierig. Es gibt nämlich 3 Möglichkeiten:
1) Einer Person einen Bescheid senden
2) Allen Personen Bescheide schicken
3) Alle Personen zur Auskunft zwingen

Nach meinem Rechtsverständnis, scheitern 1) und 2) aus, wenn mehr als eine Person als Beitragszahler in Frage käme!
Also bleibt nur Möglichkeit 3).
Da bin ich echt gespannt wie Weit sie dabei gehen können....

Übrigens: gibt es schon Personen, die nie vorher angemeldet waren und auf die 3 Briefe nicht reagiert haben?

Ich wäre daran interessiert was danach passiert.
Ich habe noch nicht mal den ersten Brief bekommen!


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So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

Hallo Rochus,
bitte niemals nach Köln schreiben, immer an den zuständigen Intendanten Deiner LRA persönlich schreiben.
Der Beitragsservice bekommt immer nur einen Abdruck Deiner Briefe.
Die da oben sollen schon wissen was los ist.
VG


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Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Wie kommst Du auf dieses Aktenzeichen?
Ich habe das Aktenzeichen meines Beschlusses unkenntlich gemacht, bin aber gar nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist. Ist es relevant oder hilfreich für irgendetwas?

Grüße,
Philokaios

Hallo philokaios,
interessant wie schnell Länderübergreifend solche "Teilerfolge" unter den LRA ausgetauscht werden.
Mit wurde er als Begründung zu meinem Widerspruch sofort unter die Nase gerieben.
VG


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@smartorakel: Aha. Interessant ist das, wenn ein gerichtlicher Beschluss von den LRA im ganzen Bundesgebiet verwendet wird, denn entscheiden kann darüber (nämlich über die einstweilige Verfügung) ja nur ein Verwaltungsgericht. Die LRA kann höchsten ein bisschen herumdrohen. Die Gerichte wissen natürlich von solchen Beschlüssen...

Im Übrigen hätte ich die einstweilige Verfügung bzw. den  Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wohl nicht benötigt, denn meine LRA (SWR) hat den zwar erst abgelehnt, dann aber in ihrem Widerspruchsbescheid VON SICH AUS bestätigt. D.h. ich muss den Bescheid nicht bezahlen "solange das Widerspuchssverfahren nicht abgschlossen ist".

Also hätte ich mir den Aufwand und die 37,50 € auch sparen können.


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