Im übrigen, aus welchem Grund wird der Beitragsbescheid z.B. gerade der Person "B" zugeschickt, wenn z.B. die Personen A, B und C in einer Wohnung leben? Welcher "Verwaltungsakt" könnte dies überhaupt begründen?
Das ist genau der Punkt:
Leben mehrere Personen in einer Wohnung und reagieren alle nicht auf die Schreiben der GEZ, so wird es für sie schwierig. Es gibt nämlich 3 Möglichkeiten:
1) Einer Person einen Bescheid senden
2) Allen Personen Bescheide schicken
3) Alle Personen zur Auskunft zwingen
Nach meinem Rechtsverständnis, scheitern 1) und 2) aus, wenn mehr als eine Person als Beitragszahler in Frage käme!
Also bleibt nur Möglichkeit 3).
Da bin ich echt gespannt wie Weit sie dabei gehen können....
Übrigens: gibt es schon Personen, die nie vorher angemeldet waren und auf die 3 Briefe nicht reagiert haben?
Ich wäre daran interessiert was danach passiert.
Ich habe noch nicht mal den ersten Brief bekommen!