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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Widerspruchs-/Klagebegründungen => Thema gestartet von: smartorakel am 06. August 2013, 08:51

Titel: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 06. August 2013, 08:51
Hallo,
kennt jemand schon die neuesten Urteile vom VG Ansbach und Feiburg?

Ansbach 14K13/00535 vom 25.07.2013
und
Freiburg 2K1240/13 vom 24.07.2013

Darin wird die "Verfassungskonformität" angenommen oder zumindest "unterstellt".
Die ersten "kleinsten" Gerichte haben somit Munition für die Abweisung aller Wiedersprüche wg. Verfassungswidrigkeit geliefert.
Diese Urteile werden wohl jetzt öfters von den LRA zitiert und für Ihre Handlungsweise als Rechtfertigung dienen müssen.
 >:(
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: 503 am 06. August 2013, 09:50
über Ansbach 14K13/00535 vom 25.07.2013 http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16405
wird hier diskutiert --> http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6461.0.html
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 06. August 2013, 13:18
Solange man das Urteil im Wortlaut nicht genau kennt, ist jede Diskussion Kaffeesatzleserei. Wir wissen ja auch gar nicht, was in dem Verfahren seitens der Klägerin angegriffen wurde.

Irgendwo geistert doch auch hier der Tip eines Anwalts an einen unserer Mitforisten durchs Forum, in dem der Anwalt eine ganz bestimmte Richtung nicht verfolgen würde. Wenn ich mich recht erinnere, was es die Steuer-Nummer.

Drei Juristen - fünf Meinungen.

Woher hast Du die Information über ein mögliches Urteil des VG Freiburg in Sachen Rundfunkbeitrag?
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. August 2013, 13:29
Der "Beitragsservice" kann auf Grund verfassungswidriger Gesetze handeln, obwohl er es nicht dürfte, aber bei einem Gericht ist dieser Vorgehensweise eine Schande. Das Gericht hat auch die Möglichkeit, es nach Art. 100 GG vom BVerfG überprüfen zu lassen.

Über das Urteil von Freiburg habe ich nichts gehört.

Auf den Wortlaut sollten wir aufpassen, hoffentlich werden sie bald veröffentlicht.

Darin wird die "Verfassungskonformität" angenommen oder zumindest "unterstellt".
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 06. August 2013, 14:31
Hallo,
ich habe nunmehr versucht das Freiburger Urteil auf offiziellem Weg zu bekommen.
Es wird lt. Pressestelle nicht veröffentlicht werden ?!?!?
Ferner ist es zudem kostenpflichtig für "Otto Normalbürger".
Einfach einscannen und veröffentlichen ? Da habe ich nunmehr Bedenken.
Ich überleg mir was ....

Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: xrw am 06. August 2013, 14:56
Einfach einscannen und veröffentlichen ? Da habe ich nunmehr Bedenken.

Für Gerichtsentscheidungen gibts nach § 5 Abs. 1 UrhG (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html) keinen Urheberschutz. Sie machen lediglich Datenbankschutz sui Generis (http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__87b.html) geltend, was erstens rechtlich äußerst zweifelhaft ist (macht aber das Bundesverfassungsgericht selber auch) und zweitens bei einer einzelnen Entscheidung zur nichtgewerblichen Verwendung auf keinen Fall greift.

PS: Soweit sie nicht schon anonymisiert ist, muss sie vor der Veröffentlichung anonymisiert werden.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 06. August 2013, 15:22
Vielleicht erzählen, was für Kläger es war, was er wollte/beantragte, welche Argumente er brachte, und ungefähr warum abgelehnt?

Es wird lt. Pressestelle nicht veröffentlicht werden ?!?!?
Ferner ist es zudem kostenpflichtig für "Otto Normalbürger".
Einfach einscannen und veröffentlichen ? Da habe ich nunmehr Bedenken.
Ich überleg mir was ....
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 07. August 2013, 08:39
Eine kurze Zusammenfassung des Beschlusses vom 24.07.2013:

Es wurde ein zulässiger AdV-Antrag beim VG gestellt (der AdV Antrag bei der LRA war erfolglos).

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheides sah das Gericht jedoch nicht. Der Misserfolg wurde höher eingeschätzt als der Erfolg im Hauptsacheverfahren. Ein offener Ausgang rechtfertigt ebenfalls nicht die AdV lt. Gericht.

Die Verfassungswidrigkeit/Unwirksamkeit des RBStV ist nach summarischer Prüfung lt. VG unwahrscheinlich.

Die vorgetragenen Gründe (Steuercharakter des Rundfunkbeitrages, informationelle Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Gleichheitssatz, Religionsfreiheit sowie unzulässige Zwangsfinanzierung) genügen lt. VG nicht zur Annahme einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit.
Es bleibt somit beim Sofortvollzug, d.h. es muss erst einmal gezahlt werden unabhängig des Hauptsacheverfahrens.

Dann werden noch die üblichen Nebenvoraussetzungen der Adv abgearbeitet (unbillige Härte, Existenzbedrohung etc.) und bei dem geringen Betrag eher pauschal verneint.

Ganz erstaunlich das bei der bayerischen Gerichtsbarkeit die Adv-Anträge durch Schreiben des BR quasie stattgegeben wird,

Und weiter geht's...

Post vom Bayerischen Verwaltungsgericht.

...der Antragsgegner hat...erklärt, bis zum Abschluß des Widerspruchsverfahrens Vollzugs- und Vollstreckungsmaßnahmen auszusetzen.(Geht doch!)

...

Der Bayerische Rundfunk hat angekündigt, ... die Kosten des Verfahrens zu tragen,...(Oha, das auch noch?!)


und im badenwürtenbergischen Gerichten die Adv-Anträge abgewisen werden.
Würden alle AdV-Anträge stattgegeben, würde die Finanzierung desd ör-Rundfunkes zusammenbrechen. Von daher denke ich wird es vermehrt zu Ablehnungen der AdV-Anträge kommen wenn diese Überhand nehmen.

VG
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. August 2013, 09:24
Würden alle AdV-Anträge stattgegeben, würde die Finanzierung desd ör-Rundfunkes zusammenbrechen. Von daher denke ich wird es vermehrt zu Ablehnungen der AdV-Anträge kommen wenn diese Überhand nehmen.

Das stimmt. Und wir wissen, dass des BVerfG schon mal sinngemäß sagte, die Verfassungswidrigkeit wäre noch widriger,
weil sonst der ach so wichtiger öffentlich rechtlicher Rundfunk da ohne Finanzierung stehen würde. Der Zweck heilt ja die
Mittel. Wenn Politiker (einschließlich Verfassungsrichter) etwas für ganz wichtig halten, kann das Grundgesetz außer kraft
gesetzt werden, oder? Das ist Demokratie und Rechtsstaat, das ist der wichtige Beitrag des öffentlich rechtlichen
Rundfunks für Demokratie und Rechtsstaat!

Aber wenn es eine persönliche Härte darstellt, dann sollten sie befreien: wenn die Finanzierung des Rundfunks wegen
der Anzahl der Härtefälle gefährdet ist, dann ist die Typisierung offensichtlich falsch, und das werden die Anstalten und
die Befürworter dieser Reform nicht zugeben wollen.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 07. August 2013, 10:30
War das jetzt ein Beschluss oder ein Urteil?
Denn smartorakel schreibt ja weiter:

Zitat
Es bleibt somit beim Sofortvollzug, d.h. es muss erst einmal gezahlt werden unabhängig des Hauptsacheverfahrens.

Und wir reden hier über Freiburg, also BW?

Warte mal, da war doch was. Da gibt es doch diese Juristen-Doktoren-Gutachter-Richterfamilie mit K.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 07. August 2013, 11:12
War das jetzt ein Beschluss oder ein Urteil?
Denn smartorakel schreibt ja weiter:

Zitat
Es bleibt somit beim Sofortvollzug, d.h. es muss erst einmal gezahlt werden unabhängig des Hauptsacheverfahrens.

Und wir reden hier über Freiburg, also BW?

Warte mal, da war doch was. Da gibt es doch diese Juristen-Doktoren-Gutachter-Richterfamilie mit K.

Es war ein Beschluss über den AdV-Antrag.
Aber das Hauptverfahren, ob ein Widerspruchsbescheid der LRA rechtmäßig ist oder nicht, ist damit ja nicht vom Tisch...
Und ja es ist Freiburg in BW mit der Gutachterfamilie, der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert zum Thema AdV ist "bereits entschieden"; und zwar im Sinne der LRA!!!
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 07. August 2013, 13:36
... der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert zum Thema AdV ist "bereits entschieden"; und zwar im Sinne der LRA!!!

Dann geht denen der @rsch bereits auf Grundeis, dass Ihnen der Zaster ausgehen könnte. Die AdV-Sache haben wir gar nicht erst in Angriff genommen. Wir zahlen erst mal und schreiben fleißig Widersprüche.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Bürger am 07. August 2013, 16:37
Bitte kurz zu meinem und dem Verständnis aller:
AdV = "Aussetzung der Vollziehung"
richtig?

Das heißt hier wurde der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" abgelehnt, der einen ansonsten davor bewahrt hätte, bis zur Entscheidung des Widerspruchs strittige Beträge zahlen zu müssen?

Dann könnte aber Person XY trotzdem weiter die Zahlung verweigern, die Vollstreckung abwarten und gegen *diese* Einspruch einlegen - dann darf sich nochmals ein Gericht damit befassen, so wie ich es verstanden habe?

Das ist doch offensichtlich genau das, was ARD-ZDF-G€Z scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Denn wenn alles so "klar" wäre, dann könnten die doch zack-zack alle Widersprüche von heute auf morgen negativ bescheiden, damit endlich die Klageverfahren beginnen und eiligst "Rechtssicherheit" geschaffen werden könnte...?

Wir haben noch viel vor uns ;)
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 07. August 2013, 17:21
der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert zum Thema AdV ist "bereits entschieden"; und zwar im Sinne der LRA!!!

So schnell? Wie weißt Du das?
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Bürger am 08. August 2013, 01:51
der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert
zum Thema AdV [Anm.: "Aussetzung der Vollziehung"] ist "bereits entschieden";
und zwar im Sinne der LRA!!!

Hier haben nicht die LRA zu entscheiden oder zu "zitieren" - hier entscheiden die Gerichte!!!
Und da kann *jedes* Gericht für *jeden* Fall *anders* entscheiden.

Im Übrigen:
- wenn eine (z.B. meine) Landesrundfunkanstalt es *nicht* schafft, innerhalb von 10 Tagen über einen (z.B. meinen) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (abschlägig) zu entscheiden, und
- wenn die Landesrundfunkanstalten es *nicht* schaffen, innerhalb von 10 Tagen (und nicht erst in 3 Monaten - und schon gar nicht erst danach und erst nach Untätigkeitsklage!) über die Widersprüche mittels Widerspruchsbescheide zu entscheiden, damit *endlich* der juristische Weg beschritten werden kann,
 
dann scheinen *DIE*
A) entweder noch *viel zu viel* Geld übrig und also *keineswegs* einen "drohenden Zusammenbruch der Finanzierung" zu haben oder
B) ihnen ist das (weniger?) Geld immer noch lieber, als eine zügig herbeigeführte juristische Klärung - mit der kaum noch zu verhehlenden Konsequenz *weitreichender*, *substanzieller*, *tief einschneidender*, *radikaler* REFORMEN!!!
("Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach...")

Für A) heißt es: Daumenschrauben weiter anziehen - mit www.ZAHLUNGSSTREIK.de !
Für B) heißt es: Druck! Druck! DRUCK!!! Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Und allgemein heißt das:

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 08. August 2013, 08:04
Bitte kurz zu meinem und dem Verständnis aller:
AdV = "Aussetzung der Vollziehung"
richtig?

Das heißt hier wurde der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" abgelehnt, der einen ansonsten davor bewahrt hätte, bis zur Entscheidung des Widerspruchs strittige Beträge zahlen zu müssen?

Dann könnte aber Person XY trotzdem weiter die Zahlung verweigern, die Vollstreckung abwarten und gegen *diese* Einspruch einlegen - dann darf sich nochmals ein Gericht damit befassen, so wie ich es verstanden habe?

Das ist doch offensichtlich genau das, was ARD-ZDF-G€Z scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Denn wenn alles so "klar" wäre, dann könnten die doch zack-zack alle Widersprüche von heute auf morgen negativ bescheiden, damit endlich die Klageverfahren beginnen und eiligst "Rechtssicherheit" geschaffen werden könnte...?

Wir haben noch viel vor uns ;)

AdV ist die "Aussetzung der Vollziehung",
damit soll verhindert werden, dass man Beträge bezahlen muss gleichwohl die Sache "wahrscheinlich rechtlich nicht okay" ist.
Aber im ör-Abgabenbereich ist die Hürde, bis einem AdV-Antrag stattgegeben wird, sehr hoch da ansonsten die öffentliche Hand sofort pleite wäre wenn jeder gegen seine Grundsteuer oder Gewerbesteuer Widerspruch einlegt und damit die Zahlung "verhindern" könnte. Es müssen schon besondere schwerwiegende /offensichtliche Fehler in der Rechtssache gegeben sein oder Existenzbedrohende Forderungssummen im Raum stehen.

Nicht Zahlen und die Vollstreckung abwarten ist ein sehr schlechtes Mittel womit man meines Erachtens nur verlieren kann. Den wenn der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollstreckungsbeamte einmal den vollstreckbaren Titel (Beitragsbescheid) haben (unabhängige ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung) besteht keine aufschiebende Wirkung, d.h. man muss bezahlen!) kommt man da nicht mehr raus unabhängig ob zum Schluss das Hauptverfahren bei Gericht positiv oder negativ endet.
Ggf. wird dann nach Abschluss des Gerichtsverfahrens der "zuviel" entrichtete Betrag wieder "gutgeschrieben" vom Antragsgegner.

Von daher unbedingt AdV-Antrag stellen mit ausreichender Frist (14 Tage sind zu kurz, ich würde mindestens 3 Wochen geben). Die LRA müssen die reale Chance haben dies auch zu bearbeiten . Sonst fällt man beim VG gleich hinten runter mit seinem AdV-Antrag.

Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 08. August 2013, 08:10
der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert zum Thema AdV ist "bereits entschieden"; und zwar im Sinne der LRA!!!
So schnell? Wie weißt Du das?

Weil ich es als Begründung von einer LRA schriftlich vorliegen habe.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 08. August 2013, 16:43
Hallo!

Habe nun auch vom VG Freiburg den ablehnenden Beschluss auf den Antrag zum vorläufigen Rechtschutz bekommen und müsste mir jetzt einen Anwalt nehmen, um dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Das wird laut Infos von Anwälten zu teuer. Ein Gutachten dazu würde locker 1000-2000 EUR kosten. Anwälte raten wegen des geringen Streitswertes gleich davon ab.

Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Philokaios
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 09. August 2013, 08:14
Hallo!

Habe nun auch vom VG Freiburg den ablehnenden Beschluss auf den Antrag zum vorläufigen Rechtschutz bekommen und müsste mir jetzt einen Anwalt nehmen, um dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Das wird laut Infos von Anwälten zu teuer. Ein Gutachten dazu würde locker 1000-2000 EUR kosten. Anwälte raten wegen des geringen Streitswertes gleich davon ab.

Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Philokaios

Genau,
zwar musst du jetzt erstmal bezahlen,
aber das Hauptverfahren steht ja noch aus, und da trennt sich erst die "Spreu vom Weizen"!

Ferner dürfte Dein Beitragsbesheid ja nur für 3 oder max. 6 Monate gelten.
Und wenn Du den nächsten bekommst, geht das Spiel von vorne los.

Ich würde an Deiner Stelle auch gegen den ablehenden Beschluss keine Beschwerde einreichen, das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz!

Könntest Du evtl. bitte Deinen Beschluss einscannen und hier posten?

Danke.

VG
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 09. August 2013, 11:26
Danke für Eure Antworten! Mir war noch nicht klar, dass ich ja gegen jeden neuen Bescheid neu Widerspruch einlegen kann und somit immer nur für 3-6 Monate zahlen muss.

Den Beschluss des VG Freiburg hänge ich an (Teil 3-4 folgt in einer nächsten Antwort; der Scan der Antwort vom SWR ist zu groß). Die Stellungnahme des SWR ging mir vom Verwaltungsgericht zusammen mit dessen Beschluss als förmliche Zustellung zu.

Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 09. August 2013, 11:29
...und hier noch die Seiten 3-4 des Beschlusses vom VG Freiburg.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 09. August 2013, 11:49
Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Wenn jemand ein Einkommen unter dem Existenzminimum hat, sollte er meiner Meinung nach die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Danke für das gescannte Dokument.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 09. August 2013, 11:59
Danke für Eure Antworten! Mir war noch nicht klar, dass ich ja gegen jeden neuen Bescheid neu Widerspruch einlegen kann und somit immer nur für 3-6 Monate zahlen muss.

Den Beschluss des VG Freiburg hänge ich an (Teil 3-4 folgt in einer nächsten Antwort; der Scan der Antwort vom SWR ist zu groß). Die Stellungnahme des SWR ging mir vom Verwaltungsgericht zusammen mit dessen Beschluss als förmliche Zustellung zu.

Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).

Kommt auf den Bescheid an, ist es ein Dauerbescheid (ähnlich Grundsteuer oder Niederschlagswassergebühr) gilt dieser natürlich für "immer".
Aber bis dato habe ich nie einen Dauerbescheid von denen gesehen. Sie veranlagen immer nur zurückliegende Zeiträume und Verwaltungsaufwand zu sparen. Alle die zahlen "brauchen§ da ja keinen Verwaltungsakt mehr.

Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 09. August 2013, 12:44
...Aber bis dato habe ich nie einen Dauerbescheid von denen gesehen. Sie veranlagen immer nur zurückliegende Zeiträume und Verwaltungsaufwand zu sparen. Alle die zahlen "brauchen§ da ja keinen Verwaltungsakt mehr.

Genau. Ich habe auch nur einen Bescheid für die ersten 3 Monate bekommen, auf dem dann gleich auch die Geamtsumme für 6 Monate mit draufstand (auch auf dem Überweisungsträger schon voreingetragen. Sehr geschickt!).

Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

Heißt das, ich sollte dort auch einmal anurfen in der Sache? Wäre ja leichter als nochmal Schreiben aufzusetzen... Oder einfach warten und die 8 EUR gar nicht zahlen?

Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Wie kommst Du auf dieses Aktenzeichen?
Ich habe das Aktenzeichen meines Beschlusses unkenntlich gemacht, bin aber gar nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist. Ist es relevant oder hilfreich für irgendetwas?

Grüße,
Philokaios
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 09. August 2013, 13:01
...
Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).

...
Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

...Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Aha, geht doch. Der WDR scheint da ein wenig auf einem anderen Stern zu leben. Das Antwortschreiben auf unseren Widerspruch kam ja nicht vom WDR (obgleich der Widerspruch an den WDR gerichtet war) sondern vom der Ex-GEZ. Und die sind keinen Deut auf unsere Einwände gegen den Säumniszuschlag eingegangen.

Und schon haben wir wieder einen Bettelbrief für das dritte Quartal.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 09. August 2013, 13:33
...
Kommt auf den Bescheid an, ist es ein Dauerbescheid (ähnlich Grundsteuer oder Niederschlagswassergebühr) gilt dieser natürlich für "immer".
...

Diese Grundbesitzabgabenbescheide  werden jedes Jahr neu erlassen. Und gelten dann für ein Jahr, es sei denn, dass sich im Laufe des Jahres etwas ändert. Z. B. in der Regel eine unterjährige Erhöhung der Grundbesitzabgaben.

Was mich stutzig macht, ist der Hinweis im Beschluss, dass "sich bei der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung auch insoweit weder eine offensichtliche Unbegründetheit noch eine offensichtliche Begründetheit der erhobenen Einwendungen gegen den Rundfunkbeitrag feststellen" lassen.

Es ist nach wie vor alles offen.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 12. August 2013, 11:31
Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

@smartorakel und andere: Ich habe wegen des Säumniszuschlages gerade mit meiner zuständigen LRA (SWR) telefoniert. Die Dame am anderen Ende kam mir eher hilflos vor und wusste von nichts. Sie konnte nur sagen, dass der Betrag des Geb.Bescheids komplett gezahlt werden müsse. Ansonsten das Übliche: Bringschuld meinerseits, Zahlungsaufforderungen reichen, Konto nicht ausgeglichen usw., deshalb der Säumniszuschlag.

Also doch besser schriftlich, nicht wahr? Mein Beitrag fürs erste Quartal ist entrichtet, allerdings ohne die 8 Euro. Parallel noch keine Antwort auf meinen Widerspruch vom SWR (dort steht in meiner Kartei angeblich schon "Klage", obwohl ich noch gar nicht geklagt habe, sondern erstmal nur widersprochen).

Wie würdet ihr eine stichhaltige Begründung formulieren, dass ich den Säumniszuschlag nicht zahle? Dass ich sofort und fristgerecht auf den Geb.Bescheid geantwortet habe und vorher keine rechtlichen Möglichkeiten zu einem Widerspruch hatte?

Danke für Rückmeldungen!
Philokaios
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. August 2013, 12:32
Wie würdet ihr eine stichhaltige Begründung formulieren, dass ich den Säumniszuschlag nicht zahle? Dass ich sofort und fristgerecht auf den Geb.Bescheid geantwortet habe und vorher keine rechtlichen Möglichkeiten zu einem Widerspruch hatte?

Ich persönlich würde (und werde) wie folgt argumentieren, versuch es bitte richtig zu formulieren, wenn Dir das Argument gefällt:

Bei einer freiwilligen Anmeldung ist man mit der Leistung und mit dem Preis einverstanden, so dass die unbegründete Nicht-Zahlung als Säumnis verstanden werden kann. Bei der Nicht-Zahlung einer umstrittenen Abgabe nach Forderungsschreiben, das nicht mal die Gelegenheit geben, sich zu wehren oder die Sache zu klären, kann nicht über Säumnis geredet werden.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 12. August 2013, 12:55
Bei einer freiwilligen Anmeldung ist man mit der Leistung und mit dem Preis einverstanden, so dass die unbegründete Nicht-Zahlung als Säumnis verstanden werden kann. Bei der Nicht-Zahlung einer umstrittenen Abgabe nach Forderungsschreiben, das nicht mal die Gelegenheit geben, sich zu wehren oder die Sache zu klären, kann nicht über Säumnis geredet werden.

Danke, Sophia.Orthoi. Ich werde das dann an mein nächstes Schreiben (entw. erneuter Widerspruch oder Mahnung der Antwort auf den ersten Widerspruch) einfügen. Zusätzlich habe ich hier im Forum eine weitere Anregung gefunden zu einer Formulierung etwa so (an den SWR):

Die zusätzlichen Kosten („Säumniszuschlag“) von 8,-- € in Ihrem ersten (!) Gebührenbescheid vom xx.xx.2013 sind vollkommen unbegründet und werden von mir nicht akzeptiert. Auf diesen Gebührenbescheid habe ich sofort und fristgerecht Widerspruch eingelegt, was vorher rechtlich nicht möglich war. Bei der rechtzeitigen Zusendung des Bescheides zum Jahresende 2012 oder zum Anfang Jan. 2013 wären jegliche Unklarheiten rechtzeitig klärbar gewesen. Bei neuen Regeln und Kosten, sollte die Zustellung des Bescheids mit der Rechtsbehelfsbelehrung für Sie selbstverständlich sein.

Grüße,
Philokaios
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 12. August 2013, 14:48
...
Die zusätzlichen Kosten („Säumniszuschlag“) von 8,-- € in Ihrem ersten (!) Gebührenbescheid vom xx.xx.2013 sind vollkommen unbegründet und werden von mir nicht akzeptiert. Auf diesen Gebührenbescheid habe ich sofort und fristgerecht Widerspruch eingelegt, was vorher rechtlich nicht möglich war. Bei der rechtzeitigen Zusendung des Bescheides zum Jahresende 2012 oder zum Anfang Jan. 2013 wären jegliche Unklarheiten rechtzeitig klärbar gewesen. Bei neuen Regeln und Kosten, sollte die Zustellung des Bescheids mit der Rechtsbehelfsbelehrung für Sie selbstverständlich sein.

Grüße,
Philokaios

So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

In meiner Jugend verwendeten nicht nur wir sondern auch unsere Eltern die Abkürzung DBDDHKPUKKU.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 12. August 2013, 17:16
So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

Oder können es nicht. Die sehen zu viel fern und hören zu viel Radio. Das schadet dem Verstand.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansb
Beitrag von: philokaios am 16. August 2013, 13:13
Anbei das Schreiben des SWR nach dem ablehnenden Bescheid des Verwaltungsgerichtes (bzgl. Aussetzung des Vollzugs). Wie man sieht, wird hier gerne alles in einen Topf geworfen und (absichtlich? aus Versehen?) der Anschein erweckt, als hätte das Gericht entschieden, dass ich jetzt alles zahlen müsse. Meine dementsprechende Antwort dazu hängt auch an.

Das nur zur Info, wie der Hase grad läuft.

Grüße,
Philokaios
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansb
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 16. August 2013, 14:05
Sehr schöne Antwort. Der Umgang mit diesen Typen ist ein Stress, weil sie Experten in Irreführung und Manipulation sind. Die Politik hat diese Typen auf uns aufgehetzt: was sollte ich, der die Leistung nicht will, mit ihnen zu tun haben? Einfach, für alle?
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Rochus am 19. August 2013, 08:42
Wie sehr sich die Vorgehensweisen der unterschiedlichen LRAn doch gleichen. Die haben sich doch wohl nicht abgesprochen?  ;)

Der Hammer ist nach wie vor die Sache mit dem Säumniszuschlag. Die scheinen da wirklich extrem beratungsresistent zu sein.
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: workhard am 26. August 2013, 15:26
Hallo,

dieser Säumniszuschlag offenbart ja auch die logische (juristische) Fehlkonstruktion des "Rundfunkbeitrags", der für eine "Wohnung" erhoben wird. Eine Wohnung kann aber keinen Beitrag zahlen, - und schon gar nicht Fernsehschauen oder Radiohören! Die vielen Beitragszahler, die jetzt ohne murren noch zahlen, spenden eigentlich auf Grund von Werbeanzeigen und Fernsehspots. Ihre Zahlung ist also eine Spende, denn einen Beitragsbescheid erhalten sie ja nie.

Im übrigen,  aus welchem Grund wird der Beitragsbescheid z.B. gerade der Person "B" zugeschickt, wenn z.B. die Personen A, B und C in einer Wohnung leben? Welcher "Verwaltungsakt" könnte dies überhaupt begründen?

Viele Grüße, workhard
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 01. September 2013, 19:52
Nun ist eine Antwort auf mein Schreiben (siehe  hier (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6488.msg49635.html#msg49635)) vom SWR eingegangen.

Mich hat positiv erstaunt, dass man mir in Sachen Säumniszuschlag "kulanzhalber" entgegenkommt und die 8,-- € "ausbucht" und "damit nicht mehr weiter geltend" macht.

Meinen Widerspruch von Anfang Juni will man nun auch bearbeiten. Man habe bisher noch damit gewartet solange das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht noch nicht abgeschlossen war (was es jetzt jedoch ist).


Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: Sophia.Orthoi am 02. September 2013, 10:15
Mich hat positiv erstaunt, dass man mir in Sachen Säumniszuschlag "kulanzhalber" entgegenkommt und die 8,-- € "ausbucht" und "damit nicht mehr weiter geltend" macht.

Kulanz ist ein entgegenkommen, um den Kunden nicht zu verlieren. SWR sieht also:

(1) als sein Recht, die Gebühr zu verlangem, obwohl sie darauf verzichtet, und

(2) er will Dich als Kunde nicht verlieren, erkennt also Freiwilligkeit an (oder leugnet er nur den Zwang)?
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: jetzt_reicht_es am 03. September 2013, 14:30

Im übrigen,  aus welchem Grund wird der Beitragsbescheid z.B. gerade der Person "B" zugeschickt, wenn z.B. die Personen A, B und C in einer Wohnung leben? Welcher "Verwaltungsakt" könnte dies überhaupt begründen?
Das ist genau der Punkt:
Leben mehrere Personen in einer Wohnung und reagieren alle nicht auf die Schreiben der GEZ, so wird es für sie schwierig. Es gibt nämlich 3 Möglichkeiten:
1) Einer Person einen Bescheid senden
2) Allen Personen Bescheide schicken
3) Alle Personen zur Auskunft zwingen

Nach meinem Rechtsverständnis, scheitern 1) und 2) aus, wenn mehr als eine Person als Beitragszahler in Frage käme!
Also bleibt nur Möglichkeit 3).
Da bin ich echt gespannt wie Weit sie dabei gehen können....

Übrigens: gibt es schon Personen, die nie vorher angemeldet waren und auf die 3 Briefe nicht reagiert haben?

Ich wäre daran interessiert was danach passiert.
Ich habe noch nicht mal den ersten Brief bekommen!
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 04. September 2013, 08:47
So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

Hallo Rochus,
bitte niemals nach Köln schreiben, immer an den zuständigen Intendanten Deiner LRA persönlich schreiben.
Der Beitragsservice bekommt immer nur einen Abdruck Deiner Briefe.
Die da oben sollen schon wissen was los ist.
VG
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: smartorakel am 04. September 2013, 08:50
Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Wie kommst Du auf dieses Aktenzeichen?
Ich habe das Aktenzeichen meines Beschlusses unkenntlich gemacht, bin aber gar nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist. Ist es relevant oder hilfreich für irgendetwas?

Grüße,
Philokaios

Hallo philokaios,
interessant wie schnell Länderübergreifend solche "Teilerfolge" unter den LRA ausgetauscht werden.
Mit wurde er als Begründung zu meinem Widerspruch sofort unter die Nase gerieben.
VG
Titel: Re: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach
Beitrag von: philokaios am 07. Oktober 2013, 15:25
@smartorakel: Aha. Interessant ist das, wenn ein gerichtlicher Beschluss von den LRA im ganzen Bundesgebiet verwendet wird, denn entscheiden kann darüber (nämlich über die einstweilige Verfügung) ja nur ein Verwaltungsgericht. Die LRA kann höchsten ein bisschen herumdrohen. Die Gerichte wissen natürlich von solchen Beschlüssen...

Im Übrigen hätte ich die einstweilige Verfügung bzw. den  Antrag auf Aussetzung des Vollzugs wohl nicht benötigt, denn meine LRA (SWR) hat den zwar erst abgelehnt, dann aber in ihrem Widerspruchsbescheid VON SICH AUS bestätigt. D.h. ich muss den Bescheid nicht bezahlen "solange das Widerspuchssverfahren nicht abgschlossen ist".

Also hätte ich mir den Aufwand und die 37,50 € auch sparen können.