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Autor Thema: Rundfunkstaatsvertrag verfassungskonform? zumindest lt. VG Freiburg und Ansbach  (Gelesen 23421 mal)

s
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Bitte kurz zu meinem und dem Verständnis aller:
AdV = "Aussetzung der Vollziehung"
richtig?

Das heißt hier wurde der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" abgelehnt, der einen ansonsten davor bewahrt hätte, bis zur Entscheidung des Widerspruchs strittige Beträge zahlen zu müssen?

Dann könnte aber Person XY trotzdem weiter die Zahlung verweigern, die Vollstreckung abwarten und gegen *diese* Einspruch einlegen - dann darf sich nochmals ein Gericht damit befassen, so wie ich es verstanden habe?

Das ist doch offensichtlich genau das, was ARD-ZDF-G€Z scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Denn wenn alles so "klar" wäre, dann könnten die doch zack-zack alle Widersprüche von heute auf morgen negativ bescheiden, damit endlich die Klageverfahren beginnen und eiligst "Rechtssicherheit" geschaffen werden könnte...?

Wir haben noch viel vor uns ;)

AdV ist die "Aussetzung der Vollziehung",
damit soll verhindert werden, dass man Beträge bezahlen muss gleichwohl die Sache "wahrscheinlich rechtlich nicht okay" ist.
Aber im ör-Abgabenbereich ist die Hürde, bis einem AdV-Antrag stattgegeben wird, sehr hoch da ansonsten die öffentliche Hand sofort pleite wäre wenn jeder gegen seine Grundsteuer oder Gewerbesteuer Widerspruch einlegt und damit die Zahlung "verhindern" könnte. Es müssen schon besondere schwerwiegende /offensichtliche Fehler in der Rechtssache gegeben sein oder Existenzbedrohende Forderungssummen im Raum stehen.

Nicht Zahlen und die Vollstreckung abwarten ist ein sehr schlechtes Mittel womit man meines Erachtens nur verlieren kann. Den wenn der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollstreckungsbeamte einmal den vollstreckbaren Titel (Beitragsbescheid) haben (unabhängige ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung) besteht keine aufschiebende Wirkung, d.h. man muss bezahlen!) kommt man da nicht mehr raus unabhängig ob zum Schluss das Hauptverfahren bei Gericht positiv oder negativ endet.
Ggf. wird dann nach Abschluss des Gerichtsverfahrens der "zuviel" entrichtete Betrag wieder "gutgeschrieben" vom Antragsgegner.

Von daher unbedingt AdV-Antrag stellen mit ausreichender Frist (14 Tage sind zu kurz, ich würde mindestens 3 Wochen geben). Die LRA müssen die reale Chance haben dies auch zu bearbeiten . Sonst fällt man beim VG gleich hinten runter mit seinem AdV-Antrag.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2013, 08:08 von smartorakel«

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der Beschluss wird aber bereits von anderen LRA gern zitiert zum Thema AdV ist "bereits entschieden"; und zwar im Sinne der LRA!!!
So schnell? Wie weißt Du das?

Weil ich es als Begründung von einer LRA schriftlich vorliegen habe.


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Hallo!

Habe nun auch vom VG Freiburg den ablehnenden Beschluss auf den Antrag zum vorläufigen Rechtschutz bekommen und müsste mir jetzt einen Anwalt nehmen, um dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Das wird laut Infos von Anwälten zu teuer. Ein Gutachten dazu würde locker 1000-2000 EUR kosten. Anwälte raten wegen des geringen Streitswertes gleich davon ab.

Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Philokaios


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Hallo!

Habe nun auch vom VG Freiburg den ablehnenden Beschluss auf den Antrag zum vorläufigen Rechtschutz bekommen und müsste mir jetzt einen Anwalt nehmen, um dagegen beim Verwaltungsgerichtshof zu klagen. Das wird laut Infos von Anwälten zu teuer. Ein Gutachten dazu würde locker 1000-2000 EUR kosten. Anwälte raten wegen des geringen Streitswertes gleich davon ab.

Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Philokaios

Genau,
zwar musst du jetzt erstmal bezahlen,
aber das Hauptverfahren steht ja noch aus, und da trennt sich erst die "Spreu vom Weizen"!

Ferner dürfte Dein Beitragsbesheid ja nur für 3 oder max. 6 Monate gelten.
Und wenn Du den nächsten bekommst, geht das Spiel von vorne los.

Ich würde an Deiner Stelle auch gegen den ablehenden Beschluss keine Beschwerde einreichen, das ist nur ein Nebenkriegsschauplatz!

Könntest Du evtl. bitte Deinen Beschluss einscannen und hier posten?

Danke.

VG


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Danke für Eure Antworten! Mir war noch nicht klar, dass ich ja gegen jeden neuen Bescheid neu Widerspruch einlegen kann und somit immer nur für 3-6 Monate zahlen muss.

Den Beschluss des VG Freiburg hänge ich an (Teil 3-4 folgt in einer nächsten Antwort; der Scan der Antwort vom SWR ist zu groß). Die Stellungnahme des SWR ging mir vom Verwaltungsgericht zusammen mit dessen Beschluss als förmliche Zustellung zu.

Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).


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...und hier noch die Seiten 3-4 des Beschlusses vom VG Freiburg.


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Wenn ich das richtig sehe, bleibt mir jetzt nichts anderes übrig als zu zahlen und die Hauptsache als Klage wegen Verfassungswidrigkeit weiterzuführen. Oder gibt es dazu andere Meinungen hier?
Ist es sinnvoll, die Zahlungen schriftlich als "unter Vorbehalt" anzukündigen?

Wenn jemand ein Einkommen unter dem Existenzminimum hat, sollte er meiner Meinung nach die Anträge auf Aussetzung der Vollziehung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen.

Danke für das gescannte Dokument.


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Danke für Eure Antworten! Mir war noch nicht klar, dass ich ja gegen jeden neuen Bescheid neu Widerspruch einlegen kann und somit immer nur für 3-6 Monate zahlen muss.

Den Beschluss des VG Freiburg hänge ich an (Teil 3-4 folgt in einer nächsten Antwort; der Scan der Antwort vom SWR ist zu groß). Die Stellungnahme des SWR ging mir vom Verwaltungsgericht zusammen mit dessen Beschluss als förmliche Zustellung zu.

Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).

Kommt auf den Bescheid an, ist es ein Dauerbescheid (ähnlich Grundsteuer oder Niederschlagswassergebühr) gilt dieser natürlich für "immer".
Aber bis dato habe ich nie einen Dauerbescheid von denen gesehen. Sie veranlagen immer nur zurückliegende Zeiträume und Verwaltungsaufwand zu sparen. Alle die zahlen "brauchen§ da ja keinen Verwaltungsakt mehr.

Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)


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...Aber bis dato habe ich nie einen Dauerbescheid von denen gesehen. Sie veranlagen immer nur zurückliegende Zeiträume und Verwaltungsaufwand zu sparen. Alle die zahlen "brauchen§ da ja keinen Verwaltungsakt mehr.

Genau. Ich habe auch nur einen Bescheid für die ersten 3 Monate bekommen, auf dem dann gleich auch die Geamtsumme für 6 Monate mit draufstand (auch auf dem Überweisungsträger schon voreingetragen. Sehr geschickt!).

Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

Heißt das, ich sollte dort auch einmal anurfen in der Sache? Wäre ja leichter als nochmal Schreiben aufzusetzen... Oder einfach warten und die 8 EUR gar nicht zahlen?

Und danke fürs einscannen.
Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Wie kommst Du auf dieses Aktenzeichen?
Ich habe das Aktenzeichen meines Beschlusses unkenntlich gemacht, bin aber gar nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist. Ist es relevant oder hilfreich für irgendetwas?

Grüße,
Philokaios


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Wie sieht es mit dem Säumniszuschlag von 8 € aus? Bin ich automatisch verpflichtet, den auch zu entrichten? Ich würde mich darauf berufen, dass ich den Bescheid abwarten musste, um Widerspruch einlegen zu können, was fristgerecht geschehen ist. Bei einer unmittelbaren Zustellung des Gebührenbescheids im Januar hätte ich nicht warten müssen und es wäre zu keiner Verzögerung gekommen. Ich würde das dem SWR schriftlich mitteilen und dabei erwähnen, das mein Widerspruch noch unbeanwortet ist (seit jetzt 2 Monaten).

...
Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

...Hat der Beschluss zufällig das Aktenzeichen 2K1240/13?  ::)

Aha, geht doch. Der WDR scheint da ein wenig auf einem anderen Stern zu leben. Das Antwortschreiben auf unseren Widerspruch kam ja nicht vom WDR (obgleich der Widerspruch an den WDR gerichtet war) sondern vom der Ex-GEZ. Und die sind keinen Deut auf unsere Einwände gegen den Säumniszuschlag eingegangen.

Und schon haben wir wieder einen Bettelbrief für das dritte Quartal.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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...
Kommt auf den Bescheid an, ist es ein Dauerbescheid (ähnlich Grundsteuer oder Niederschlagswassergebühr) gilt dieser natürlich für "immer".
...

Diese Grundbesitzabgabenbescheide  werden jedes Jahr neu erlassen. Und gelten dann für ein Jahr, es sei denn, dass sich im Laufe des Jahres etwas ändert. Z. B. in der Regel eine unterjährige Erhöhung der Grundbesitzabgaben.

Was mich stutzig macht, ist der Hinweis im Beschluss, dass "sich bei der im Eilverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung auch insoweit weder eine offensichtliche Unbegründetheit noch eine offensichtliche Begründetheit der erhobenen Einwendungen gegen den Rundfunkbeitrag feststellen" lassen.

Es ist nach wie vor alles offen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Bezüglich der 8 EURO habe ich mit der zuständigen LRA telefoniert, nicht bei GEZ, und siehe da, ohne Anerkennung einre Rechtspflicht wurden die 8 EURO rausgenommen. Dem Widerpsruch wurde dann später im Widerspruchsbescheid insoweit auch stattgegeben.

@smartorakel und andere: Ich habe wegen des Säumniszuschlages gerade mit meiner zuständigen LRA (SWR) telefoniert. Die Dame am anderen Ende kam mir eher hilflos vor und wusste von nichts. Sie konnte nur sagen, dass der Betrag des Geb.Bescheids komplett gezahlt werden müsse. Ansonsten das Übliche: Bringschuld meinerseits, Zahlungsaufforderungen reichen, Konto nicht ausgeglichen usw., deshalb der Säumniszuschlag.

Also doch besser schriftlich, nicht wahr? Mein Beitrag fürs erste Quartal ist entrichtet, allerdings ohne die 8 Euro. Parallel noch keine Antwort auf meinen Widerspruch vom SWR (dort steht in meiner Kartei angeblich schon "Klage", obwohl ich noch gar nicht geklagt habe, sondern erstmal nur widersprochen).

Wie würdet ihr eine stichhaltige Begründung formulieren, dass ich den Säumniszuschlag nicht zahle? Dass ich sofort und fristgerecht auf den Geb.Bescheid geantwortet habe und vorher keine rechtlichen Möglichkeiten zu einem Widerspruch hatte?

Danke für Rückmeldungen!
Philokaios


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Wie würdet ihr eine stichhaltige Begründung formulieren, dass ich den Säumniszuschlag nicht zahle? Dass ich sofort und fristgerecht auf den Geb.Bescheid geantwortet habe und vorher keine rechtlichen Möglichkeiten zu einem Widerspruch hatte?

Ich persönlich würde (und werde) wie folgt argumentieren, versuch es bitte richtig zu formulieren, wenn Dir das Argument gefällt:

Bei einer freiwilligen Anmeldung ist man mit der Leistung und mit dem Preis einverstanden, so dass die unbegründete Nicht-Zahlung als Säumnis verstanden werden kann. Bei der Nicht-Zahlung einer umstrittenen Abgabe nach Forderungsschreiben, das nicht mal die Gelegenheit geben, sich zu wehren oder die Sache zu klären, kann nicht über Säumnis geredet werden.


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Bei einer freiwilligen Anmeldung ist man mit der Leistung und mit dem Preis einverstanden, so dass die unbegründete Nicht-Zahlung als Säumnis verstanden werden kann. Bei der Nicht-Zahlung einer umstrittenen Abgabe nach Forderungsschreiben, das nicht mal die Gelegenheit geben, sich zu wehren oder die Sache zu klären, kann nicht über Säumnis geredet werden.

Danke, Sophia.Orthoi. Ich werde das dann an mein nächstes Schreiben (entw. erneuter Widerspruch oder Mahnung der Antwort auf den ersten Widerspruch) einfügen. Zusätzlich habe ich hier im Forum eine weitere Anregung gefunden zu einer Formulierung etwa so (an den SWR):

Die zusätzlichen Kosten („Säumniszuschlag“) von 8,-- € in Ihrem ersten (!) Gebührenbescheid vom xx.xx.2013 sind vollkommen unbegründet und werden von mir nicht akzeptiert. Auf diesen Gebührenbescheid habe ich sofort und fristgerecht Widerspruch eingelegt, was vorher rechtlich nicht möglich war. Bei der rechtzeitigen Zusendung des Bescheides zum Jahresende 2012 oder zum Anfang Jan. 2013 wären jegliche Unklarheiten rechtzeitig klärbar gewesen. Bei neuen Regeln und Kosten, sollte die Zustellung des Bescheids mit der Rechtsbehelfsbelehrung für Sie selbstverständlich sein.

Grüße,
Philokaios


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Die zusätzlichen Kosten („Säumniszuschlag“) von 8,-- € in Ihrem ersten (!) Gebührenbescheid vom xx.xx.2013 sind vollkommen unbegründet und werden von mir nicht akzeptiert. Auf diesen Gebührenbescheid habe ich sofort und fristgerecht Widerspruch eingelegt, was vorher rechtlich nicht möglich war. Bei der rechtzeitigen Zusendung des Bescheides zum Jahresende 2012 oder zum Anfang Jan. 2013 wären jegliche Unklarheiten rechtzeitig klärbar gewesen. Bei neuen Regeln und Kosten, sollte die Zustellung des Bescheids mit der Rechtsbehelfsbelehrung für Sie selbstverständlich sein.

Grüße,
Philokaios

So in etwa hatten wir es auch formuliert. Aber offensichtlich haben die das in Köln nicht so richtig verstanden - oder wollten es nicht verstehen.

In meiner Jugend verwendeten nicht nur wir sondern auch unsere Eltern die Abkürzung DBDDHKPUKKU.


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