Bitte kurz zu meinem und dem Verständnis aller:
AdV = "Aussetzung der Vollziehung"
richtig?
Das heißt hier wurde der Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" abgelehnt, der einen ansonsten davor bewahrt hätte, bis zur Entscheidung des Widerspruchs strittige Beträge zahlen zu müssen?
Dann könnte aber Person XY trotzdem weiter die Zahlung verweigern, die Vollstreckung abwarten und gegen *diese* Einspruch einlegen - dann darf sich nochmals ein Gericht damit befassen, so wie ich es verstanden habe?
Das ist doch offensichtlich genau das, was ARD-ZDF-G€Z scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Denn wenn alles so "klar" wäre, dann könnten die doch zack-zack alle Widersprüche von heute auf morgen negativ bescheiden, damit endlich die Klageverfahren beginnen und eiligst "Rechtssicherheit" geschaffen werden könnte...?
Wir haben noch viel vor uns
AdV ist die "Aussetzung der Vollziehung",
damit soll verhindert werden, dass man Beträge bezahlen muss gleichwohl die Sache "wahrscheinlich rechtlich nicht okay" ist.
Aber im ör-Abgabenbereich ist die Hürde, bis einem AdV-Antrag stattgegeben wird, sehr hoch da ansonsten die öffentliche Hand sofort pleite wäre wenn jeder gegen seine Grundsteuer oder Gewerbesteuer Widerspruch einlegt und damit die Zahlung "verhindern" könnte. Es müssen schon besondere schwerwiegende /offensichtliche Fehler in der Rechtssache gegeben sein oder Existenzbedrohende Forderungssummen im Raum stehen.
Nicht Zahlen und die Vollstreckung abwarten ist ein sehr schlechtes Mittel womit man meines Erachtens nur verlieren kann. Den wenn der Gerichtsvollzieher bzw. der Vollstreckungsbeamte einmal den vollstreckbaren Titel (Beitragsbescheid) haben (unabhängige ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht (vgl. Rechtsbehelfsbelehrung) besteht keine aufschiebende Wirkung, d.h. man muss bezahlen!) kommt man da nicht mehr raus unabhängig ob zum Schluss das Hauptverfahren bei Gericht positiv oder negativ endet.
Ggf. wird dann nach Abschluss des Gerichtsverfahrens der "zuviel" entrichtete Betrag wieder "gutgeschrieben" vom Antragsgegner.
Von daher unbedingt AdV-Antrag stellen mit ausreichender Frist (14 Tage sind zu kurz, ich würde mindestens 3 Wochen geben). Die LRA müssen die reale Chance haben dies auch zu bearbeiten . Sonst fällt man beim VG gleich hinten runter mit seinem AdV-Antrag.