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Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt

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Roggi:
Zahlung unter Vorbehalt ist Zahlung, aber Boykott ist Einstellung der Zahlung. Der verfilzte Sumpf des örR muss ausgetrocknet werden, sonst ändert sich nichts. Die Vorgehensweise ist gültig, solange kein Festsetzungsbescheid erstellt wurde. BS ist der Meinung, Zahlung unter Vorbehalt gibt es nicht. Wenn BS aussen vorgelassen wird, gibt es das dann eben doch, dann kann es keiner verbieten oder darauf reagieren.

sabib:
Hallo nocheinmal Vielen Dank für die Antwort hier Roggi.
Person A  fand unter Nr 27 folgenden Satz: der Teilnehmer wies auch auf weitere Informationen/Links hin ,die Person A noch nicht angesehen hatte.
Siehe diesen "Aber ein Schreiben, das
nicht mit "Bescheid" gekennzeichnet ist und dem die Rechtsbelehrung fehlt, ist
kein Verwaltungsakt, selbst wenn das Schreiben von einer Behörde kommt.
In diesem Fall ist Zahlung unter Vorbehalt möglich."

Diese Schreiben ohne Rechtsbehelf hat Person A erhalten. Die Summe ist bald an der 1000Eu Marke angelangt!
Das ist Person A zuviel ,deswegen die Idee der Zahlung auf Vorbehalt mit dem Vermerk im Schreiben "Bareinzahlung".
Kann das getan werden??
Person A freut sich auf eine Rückmeldung! Grüße ;-)

burschi7:
Gibt es das am Anfang des Themas erwähnte Vorlageschreiben auch aktualisiert?
Es sind ja seit dem doch einige Verhandlungen und zu berücksichtigende Urteile in die Welt gesetzt worden.

Roggi:
Zu diesem Thema gibt es keine Urteile, es gibt gar nichts neues.

nichtnutz:

--- Zitat von: nichtnutz am 17. Dezember 2016, 20:25 ---Bitte auch beachten:

[Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134235.html#msg134235

--- Ende Zitat ---

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