Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Neue EU-Bankregeln: IBAN und Kontoinhaber müssen übereinstimmen  (Gelesen 344 mal)

  • Beiträge: 7.527
Es sind neue Bankregeln in Kraft, die die Banken verpflichten, bei Überweisungen zu prüfen, ob die IBAN auch zum Kontoinhaber passt. Siehe hierzu

Überweisung an Brandenburgs Finanzämter scheitert? Das steckt dahinter

Bundesweit gibt es seit Anfang der Woche einige Probleme, wenn man dem Finanzamt einen ausstehenden Betrag überweisen will. Ist das Problem gelöst? Das sagt Brandenburgs Finanzministerium.
MAZonline
09.10.2025, 12:34 Uhr
https://www.maz-online.de/brandenburg/neue-regel-fuer-ueberweisung-sorgt-fuer-verwirrung-in-brandenburg-finanzamt-betroffen-HYKSVZ4AIFFLPO65AF7NURHHM4.html

Zitat
Hintergrund sind demnach die neuen Regeln für Bank-Überweisungen. Banken und Sparkassen hätten Bankkunden bei elektronischen Überweisungen an Finanzämter darauf hingewiesen, dass die Empfängernamen nicht zur angegebenen IBAN passen.

Das hat doch auch Tragweite in Belangen aller ÖRR? Denn kaum jemand wird den Rundfunkbeitrag direkt an seine LRA überweisen, primär wohl deswegen, weil die dafür konkrete IBAN gar nicht bekannt ist?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.272
[..]
Denn kaum jemand wird den Rundfunkbeitrag direkt an seine LRA überweisen, primär wohl deswegen, weil die dafür konkrete IBAN gar nicht bekannt ist?

Hier einzusehen:
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html
Zitat
Bankverbindung

Nutzen Sie für Ihre Über­weisung bitte die Bank­ver­bindung der für Sie zu­ständigen Landes­rund­funk­anstalt [Aus­wah­lmenü Bundes­land unten].
Wichtig: Geben Sie beim Ver­wendungs­zweck Ihre Beitragsnummer an.

Ab Oktober 2025 ist die korrekte Schreib­weise des Zahlungs­empfän­gers wichtig, um eine Über­weisung tätigen zu können. Für die Bank­konten aller Landes­rund­funk­anstal­ten lautet diese immer gleich: Rundfunk ARD, ZDF, DRadio.

Tipp: Das SEPA-Lastschriftverfahren bietet größte Sicher­heit und kann jeder­zeit wider­rufen werden. Sie können keine Über­weisung über­sehen oder falsch tätigen.
Quelle:
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2025, 19:11 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.531
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Wieder einmal spannend.... Hier ist wohl beweiskräftig, die Kölner Nicht-Rechtsperson hat nur 1 Bankkonto
-------------------------------------------------------
für die Eingänge, kann diese also vermutlich nur in eigenem Namen entgegennehmen, muss diese also vermutlich temporär als Eigenforderung bilanzieren, was sie wohl (rechtfehlerhaft?) auch wirklich tut.

Also kann jeder wie bei jeder Forderungsabtretung anfordern:
--------------------------------------------------------------
überlassung der schriftlichen Abtretungserklärung des Intendanten an diese Nicht-Rechtsperson,  orginal-hand-unterzeichnet. Der Intendant kann dies Unterschreiben hausintern delegieren, jedoch nicht ohne weiteres haus-extern an jemanden der "GEZ Köln".

So, mal ausprobieren, was auf diesen Antrag kommt? Nicht voll prognostizierbar.
--------------------------------------
Wer es tut, für Text und Resultat sollte ein neuer Thread dann entstehen. Hier ist es halb OFF TOPIC. Nur haben wir in diesem Thread die Fakten-Ausgangs-Situation exakt belegt, weshalb diese Einfügung hier vielleicht noch mit Forumsregeln vereinbar ist.


Im Hinblick auf die Bankkonto-Auskunft könnte das nun jeder Kölner Mahnung
-----------------------------------------------
entgegengesetzt werden: So lange keine Abtretung nachgewiesen ist, kann keine Zahlungspflicht entstehen - egal, ob da irgend etwas gefaselt wird "mit Grüßen von ARD-Sender XYZ"-
Denn das Gesetz zwingt nur zur Zahlung an die spezielle ARD-Anstalt und diese darf man ja gar nicht angeben, siehe das Zitat. Absurderweise, durch die Zahlung dorthin, also an einen Dritten, wird man nicht frei von der gesetzlichen Zahlungspflicht an die eigene ARD-Anstalt - kann man einwenden. Etwas surreal, aber die gesamte Zwangsabgabe ist surreal, also ruhig mal stochern!


Übrigens ist die Forderung der Abtretungs-Unterfschrift schon seit Jahren automatischer Bestandteil
----------------------------------------------
eines Mustertextes "Annahme verweigert", den viele kennen dürften.
Laut Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschl. v. 06.06.2025, Az.: 8 ME 116/24 ,
ganz frisch neu in Verbreitung,
ist die Benutzung von "Mustertexten aus dem Internet" vollwertig zu bearbeiten und darf nicht mit "Naserümpfen" von den ARD-Juristen abgewertet werden, sondern ist zu bearbeiten. 
Noch nie - noch nie - wurden die Anfechtungen im Mustertext gegen alle Mitteilungen von "GEZ Köln" widerlegt.
Noch nie wurde dem Antrag entsprochen und noch nie wurde ihm widersprochen.

Das gemäß diesem Thread über den Bankkonto-Inhaber verstärkte Anfechtungsrecht wird dort nun integriert.




Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2025, 22:57 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.527
Es bleibt bei der noch unbeantworteten Fragestellung, wie sie schon einmal gestellt worden ist.

Ein Blick ins Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz des Bundes mit Relevanz für den ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34066.msg207033.html#msg207033

Zitat
Hat der ÖRR seine Eigenschaft als Zahlungsdienstleister an die Bafin gemäß dem zitierten §10 ZAG gemeldet?

Zitat
Dürfen ÖRR und sein BS nach Bundesrecht überhaupt, was sie vorgeben tun zu dürfen?

Siehe auch:

Ist der Beitragsservice eine "Schattenbank" i.S.d. Unionsrahmens?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37614.msg224394.html#msg224394

BGH 2 StR 371/22 - Unerlaubter Zahlungsdienst ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37328.msg222882.html#msg222882



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

o
  • Beiträge: 1.585

Denn das Gesetz zwingt nur zur Zahlung an die spezielle ARD-Anstalt und diese darf man ja gar nicht angeben, siehe das Zitat. Absurderweise, durch die Zahlung dorthin, also an einen Dritten, wird man nicht frei von der gesetzlichen Zahlungspflicht an die eigene ARD-Anstalt (...)

Korrekt. In den ganzen schriftlichen Ausdünstungen, die die mutmaßliche Schattenbank "Beitragsservice" so von sich zu geben pflegt, ist der Grundtenor nicht zu überlesen, dass sämtliche Zahlungen des Zwangszahlers (nach Diktion* der Heike Raab) freiwillig sind und auf Risiko des Zwangszahlers  gehen (etwa verlustig gegangene Überweisungen usw.).

Eine förmliche Entlastung des Zwangszahlers erfolgt nie. Er erfährt nicht, welche Beitragszeiträume und welche Sonderlocken (z.B. "Säumniszuschlag") abgegolten wurden. Die den Widerspruchsbescheiden gelegentlich beigegebene Aufstellung der getätigten Zahlungen ist immer nur summarisch und genau nicht mit Gegenüberstellung der einzelnen Rechnungsposten.

Von öffentlicher Hand erfolgt stets eine konkrete Zahlungsbestätigung.  Selbst das Finanzamt, welches die Zahlungspflicht von Vorauszahlungen eigens bescheidet und vermutlich das Geld stillschweigend entgegennehmen könnte, bestätigt erfolgte Zahlungen im nächsten Steuerbescheid. Nur die komplette Unperson "Beitragsservice" nicht.
[/quote]

Zitat
- kann man einwenden.
Man kann gespannt sein, wie dann entgegnet wird im Widerspruchsbescheid (vermutlich nichts), in einer Klageerwiderung (vermutlich nur Wischiwaschi, ist ja egal) und im Urteiltext (vermutlich nur unbelegte Spekulationen von Richtern, die Angst vor der 20-Uhr-Tagesschau haben).


* Vgl. https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37042.msg221578.html#msg221578


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 2.272
Vollzitat wegen Übersichtlichkeit:

Es bleibt bei der noch unbeantworteten Fragestellung, wie sie schon einmal gestellt worden ist.

Ein Blick ins Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz des Bundes mit Relevanz für den ÖRR
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34066.msg207033.html#msg207033

Zitat
Hat der ÖRR seine Eigenschaft als Zahlungsdienstleister an die Bafin gemäß dem zitierten §10 ZAG gemeldet?

Zitat
Dürfen ÖRR und sein BS nach Bundesrecht überhaupt, was sie vorgeben tun zu dürfen?

Siehe auch:

Ist der Beitragsservice eine "Schattenbank" i.S.d. Unionsrahmens?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37614.msg224394.html#msg224394

BGH 2 StR 371/22 - Unerlaubter Zahlungsdienst ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37328.msg222882.html#msg222882


Der Beitragsservice ist kein Zahlungsdienstleister!
siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22732.msg228727.html#msg228727


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.272
Wieder einmal spannend.... Hier ist wohl beweiskräftig, die Kölner Nicht-Rechtsperson hat nur 1 Bankkonto [..]

Folgt man diesem link und klickt mal ein paar Bundesländer an, sieht man sofort, dass es mehrere, verschiedene Bankkonten gibt.
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html
Als Beispiel screenshots Bankverbindung Beitragsservice Baden-Württemberg und Bankverbindung Beitragsservice Bayern angehängt.

Bildquellen/screenshots:
https://www.rundfunkbeitrag.de/bankverbindung/index_ger.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 12:20 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Z
  • Beiträge: 1.602
Zahlungsempfänger "Rundfunk ARD ZDF DRadio" kann ja wohl schlecht der "Kontoinhaber" sein. Kontoinhaber ist eine natürliche oder juristische Person. Da der Beitragsservice aber auch keine juristische Person ist, könnte es schwierig werden mit einer ordnungsgemäßen Überweisung...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.527
Der Beitragsservice ist kein Zahlungsdienstleister! siehe: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22732.msg228727.html#msg228727
Ist das durch den EuGH bestätigt? ChatGPT oder sonst eine KI ist nicht der EuGH und nur der darf den EU-Rahmen rechtsverbindlich auslegen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.272
Zahlungsempfänger "Rundfunk ARD ZDF DRadio" kann ja wohl schlecht der "Kontoinhaber" sein. [..]

Es ist bei der BaFin sowie der EU-Verordnung nicht vom "Kontoinhaber" die Rede (das wurde eingangs von "pinguin" so behauptet!) sondern von einem Abgleich "Zahlungsempfänger" zu IBAN.
Sonst nichts.

Auszug BaFin:
Zitat
[..]
das Anbieten einer Möglichkeit zur Empfängerüberprüfung; dabei wird geprüft, ob der vom Zahler angegebene Name des Zahlungsempfängers und die IBAN des Empfängerkontos zueinander passen (Artikel 5c der SEPA-Verordnung); diese Empfängerprüfung wird auch als IBAN-Namensabgleich oder Verification of the Payee bezeichnet [..]
Quelle:
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/ZahlungsdienstePSD2/VOEchtzeitueberweisungen/VOEchtzeitueberweisungen_node.html
Auch in der Verordnung (EU) 2024/886 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024, mit dem die Verordnungen (EU) Nr. 260/2012 und (EU) 2021/1230 sowie einige Direktiven geändert werden, um Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) zu regeln, findet sich nicht der Begriff "Kontoinhaber" sondern " Zahlungsempfänger".
siehe:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02012R0260-20240408


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 15:42 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.272
Frage an ChatGPT:
Zitat
Muss ein Kontoinhaber und ein Zahlungsempfänger gleich sein?

Antwort von ChatGPT:
Zitat
Sehr gute (und häufige) Frage — die Antwort ist nein, der Kontoinhaber und der Zahlungsempfänger müssen nicht zwingend identisch sein.
Aber: Mit der neuen EU-Verordnung (EU) 2024/886 wird überprüft, ob der angegebene Empfängername plausibel zur IBAN passt – das ist nicht dasselbe wie eine Identitätspflicht.

Hier ist die rechtliche und praktische Einordnung:

🧾 1. Rechtliche Grundlage

Die EU-Verordnung (EU) 2024/886, Artikel 5c („Empfängerüberprüfung“), schreibt vor:

Der Zahlungsdienstleister des Zahlers bietet dem Zahler eine Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers an, um eine Übereinstimmung zwischen dem angegebenen Namen und der IBAN festzustellen.

Diese Vorschrift verpflichtet Banken nicht, Zahlungen nur dann auszuführen, wenn Name und IBAN exakt übereinstimmen, sondern nur, den Zahler zu warnen, wenn eine Abweichung besteht.

👥 2. Unterschied: Kontoinhaber vs. Zahlungsempfänger
Begriff                   Bedeutung
Kontoinhaber           Die juristische oder natürliche Person, auf deren Namen das Konto geführt wird.
Zahlungsempfänger   Die Person oder Organisation, die laut Zahlungsauftrag das Geld erhalten soll.
Diese können abweichen — z. B.:

- Eine Firma (Kontoinhaber) bekommt eine Zahlung „an Max Mustermann“ (Zahlungsempfänger), etwa bei einem Treuhandkonto oder Zahlungsdienstleister.
- Eine Spende an ein Sammelkonto einer Organisation („Zahlungsempfänger: Spendenaktion XY“) wird an eine IBAN überwiesen, die der Organisation gehört.
- Ein Ehepartner überweist auf das Gemeinschaftskonto, gibt aber nur einen Namen an.

Solche Fälle bleiben erlaubt.

?? 3. Was die neue Prüfung konkret bedeutet

Ab 9. Oktober 2025 (für Euro-Länder) müssen Banken:

Bei jeder Überweisung prüfen, ob der eingegebene Name zur IBAN passt (technisch: „Verification of Payee“).

Dem Zahler eine Rückmeldung geben:

- Übereinstimmung – keine Warnung.
- Teilweise Übereinstimmung – Hinweis („Der Name weicht leicht ab“).
- Keine Übereinstimmung – deutliche Warnung („Der Name passt nicht zur IBAN“).

Der Zahler kann trotzdem selbst entscheiden, ob er die Überweisung ausführt.

?? Es gibt also keine Pflicht, dass Kontoinhaber und Empfängername identisch sind – nur eine Transparenzpflicht für den Zahler.

🧠 Kurz gesagt

? Es darf an jemand anderen gezahlt werden als den Kontoinhaber.

🛑 Aber der Zahler wird gewarnt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen.

🏦 Banken sind verpflichtet, diese Warnfunktion anzubieten, nicht, Zahlungen zu blockieren.

Bildquelle: screenshot der Kommunikation mit ChatGPT


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 16:07 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.531
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
"Kontoinhaber" war durch mich rein zufällig angegeben.

 Sofern es also um den "Zahlungsempfänger" geht, so ist das ja sogar noch eindeutiger.

Nun werden wir mit Spitzfindigkeiten in Gerichtsverfahren nie allzu weit kommen und das ist durchaus im Sinn der Rechtsfindung: Bei einer legalen Angabenpflicht sollten Verpflichtete sich nicht mit Spitzfindigkeiten davon befreien können.

Der Nutzen liegt also gerade im vorgreiflichen behördlichen Verfahren: Da sind die zahlreichen Rechtsmängel, die diese verkehrte Gesetzgebung zur Folge hatte, hilfreich, dass die ARD-Juristen sich nur noch in Nichtbearbeitung hinein retten können.

Das Beitragsrecht ist nun einmal mit gutem Grund recht reich an rechtlichen Hürden. Es ist absurd, diese mit Bedacht recht komplexe Form für ein Masseninkasso von sehr streittendierender Natur zu verwenden. Wird ein "Beitrag" über Kleinbeträge für freiwillig gewählte Leistung erhoben, so ist das ziemtlich problemfrei.

Wird ein "Beitrag" aber konzipiert, um eine unzulässige Mediensteuer durch die Hintertür zu ermöglichen, so haben wir nun seit über einem Jahrzehnt juristische Bürgerrevolte und leider noch viel zu wenig davon.

Die Argumente "Zahlungsempfänger", Abtretungsanzeige und so weiter sind eben nur kleine Komponenten einer großen Waffenkiste, alleine zu wenig, wirken sie Wunder in ihrer umfassenden Bündelung.

Und nun die konkrete Frage: Sollte der Kontoinhaber diese oder jene ARD-Anstalt sein, aber ein ganz anderer Zahlungsemüpräfnger im Bankcomputer sein, ist das rechtlich in Ordnung?

Wenn Kuno Drogenberger ein Konto eröffnet und dann verlangt, dass die Bank als Zahlungsempfänger einträgt "Rita Glückmacher", darf sie das?
Wir müssen das hier nicth ausweiten: Vor Gericht bringt das wenig, Richter werden im Beck'schen Rundfunkrechtlichen Kommentar nachschauen und die "rechtswissenschaftliche Lehrmeinung" vorfinden, dass alles beim Beitragsservice in Ordnung ist, und werden es glauben.
Auch wenn die "Rechtswissescnaftlerin" des Kapitels die "Rosi Schmitz-Schlauberger" eine ausgeweisene Angestellte dieses Kölner Etablissements ist (also Nicht-Rechtsperson, die als solche vielleicht gar keine Angestellte haben kann).

Wir leben in einer realen Welt und deshalb umgibt uns derart viel Irreales. 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 15:54 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
  • Beiträge: 2.272
[..]
Und nun die konkrete Frage: Sollte der Kontoinhaber diese oder jene ARD-Anstalt sein, aber ein ganz anderer Zahlungsemüpräfnger im Bankcomputer sein, ist das rechtlich in Ordnung?
[..]

Das wurde weiter oben dargelegt: ja.

Fazit:

- Behauptung "Neue EU-Bankregeln: IBAN und Kontoinhaber müssen übereinstimmen" ist falsch.
- Zahlungsempfänger und Kontoinhaber dürfen voneinander abweichende Namen haben.

Anbei Auszug aus bereits gepostetem (Bild).
Bildquelle: screenshot der Kommunikation mit ChatGPT


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 16:39 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 2.531
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Wir müssen mehrere Sachen auseinanderhalten:

a) Das Bank-Service-Recht: Banken warnen den Einzahler nur und dürfen Divergenz erlauben.

b) Die Rechtslage beim Empfänger, wenn er eine Divergenz vorsieht.

c) Darum muss die Bank sich wenig kümmenrn, sofern kein wichtiger Grund besteht.
Wichtige Gründe gibt es aber viele, dass die Bank sich kümmern MUSS, beispielsweise das Geldwäsche-Recht.


Nun zur "Rechtslge beim Empfänger",
-------------------------------------------------------
denn was er einträgt, hat ja rechtliche Konsequenz.
Wenn ein Notar für einen Bankkredit ein "Anderkonto" führt, dies ist ein Klassiker, das enthält vermutlich immer den Namen der vertretenen Person(en).

Der Notar wird natürlich nur für diese Person berechtigt sein, nicht für einen Amigo das Geld kassieren lassen. Solche Fälle kamen ganz vereinzelt vor und wenn die Summe die Zwangs-Haftplichtversicherung der Notare überschreitet, führt das zu ziemlich viel Ärger.

Wir sehen, die Frage des rechtlichen Hintergrundes ist eine ganz andere Dimension als die harmlose Warnpflicht beim Banken-Konto-Service.


Die Frage, wer der Kontoinhaber ist und für wen im überlagerten Namen das Geld kassiert wird,
--------------------------------------------------------------
ist also durchaus relevant. Hier wird im Zurückweisungs-Mustertext "Annahme verweigert" für GEZ-Köln-Briefe auf fundamentale Fehler der Kölner Bilanzkonstruktion hingewiesen.
Nach erster Anwendung wurde kurz darauf hierzu der Landesrechnungshof NRW dort vorstellig. Die behaupteten Einwendungen führten zur Änderungsauflage.
Der damalige Geschäftsführer Dr. Wolf erklärte, das sei in zeitnaher Form nicht machbar, und wählte seinen Rücktritt vom Amt. Das dürften wir hier im Forum festgehalten haben.


Über die rechtlich gebotene Änderung ist bis heute nichts verlautbart werden.
--------------------------------------------------
Denn dafür müssten Rechtsnormen und Verträge geändert werden.
Das steht also so im Widerspruch des Bürgers mit gutem Grund und wurde bisher nicht widerlegend ausgeräumt.
Die Divergenz von Zahlungsempfänger und Kontoinnhaber, wie in diesem Thread belegt, ist also nur Symptom, dass die verkehrte Praktik unverändert gelten dürfte, so dass schriftliche handunterzeichnete Abtretungsanzeige vom Bürger gefordert werden kann, bevor er überhaupt reagieren muss, egal, wie er reagieren könnte.


Wir müssen strategisch denken.
------------------------------------------------
Die Gegenseite hat rein machtstrategisch ein total rechtswidriges Gebäude konzipiert, zurückgehend auf 2007, "wie erreichen wir, dass wir eine 'Steuer für alle' durchsetzen, obgleich wir nur noch einen schwindenden Teil des audio-visuellen Marktes bedienen" - heutzutage rund 10 Prozent statt einst fast 100 %.

Strategie, nicht Recht, gilt.
Unsere Aufgabe ist: Gegenstrategie mit einem umfangreichen Waffenbündel. Alles andere hat seit 2013 gegen diesen - noch maßvollen - Justiz- und Politik-Skandal versagt.

Die Divergenz zwischen Kontoinhaber und kommuniziertem Zahlungsempfänger ist eine winzige Schwachstelle dieser umfangreichen rechtswidrigen Inkasso-Strategie. Also ist unsere Strategie, wir beißen zu.


KI ist ungeeignet für rechtliche Grenzfragen und für strategisches
----------------------------------------
sozial-soziologisch Eingebundenes. Das ist seit fast einem halben Jahrhundert dieser Thematik festliegend.
Aber damit sind wir hier völlig OFF TOPIC, nichts darüber hier. Kann im Schrifttum über KI nachgelesen werden.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 7.527
Die Gegenseite hat rein machtstrategisch ein total rechtswidriges Gebäude konzipiert, ...
Vermutlich insgesamt und vollständig?

Der Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe, (in Anlehnung an die Aussage des BVerfG), und hätte im Landeshaushaltsplan aufgenommen gehört, dieses ist aber u. U. in keinem Bundesland je erfolgt, weswegen u. U. alle Landeshaushaltspläne seit den entsprechenden Aussagen des BVerfG verfassungswidrig waren bzw. sind?

Als Ergänzung zu diesem Thema sei auf nachstehende Themen verwiesen:

BVerfG 1 BvR 1675/16 - Rundfunkbeitrag ist eine Sonderabgabe (2018-07-18)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33318.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33318.msg203678.html#msg203678

BVerfG 2 BvR 2335/95 - Zur Nichtigkeit einer Sonderabgabe (2005-07-06)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35759.0

BVerfG 2 BvF 3/77 - Sonderabgabe nicht z. Finanz. allgem. Staatsaufg. zulässig (1980-12-10)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37087.0

BVerfG 2 BvL 1/99 - Sonderabgaben müssen im Haushaltsplan dokumentiert sein (2003-07-17)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37183.0

Das ganze System der Finanzierung des dt. ÖRR ist von vorne bis hinten Murks.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben