Die wichtige Information durch @Kurt - Dank an ihn! - , obgleich KI, dürfte zutreffen,
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da von der angeblichen KI bei einer NI - natürlichen Intelligenz - aus einem kohärenten Text entwendet, soweit man es von der Strukturieng her vermutend ablesen kann. Diese Information sei also als zutreffend gewertet,
Das Konto mit der betreffenden Nummer ist ab Pfändung
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wie eine "Immobilie mit Belastung durch eine Hypothek", also sich für immer reduzierend mit jeder Zahlung (im Gegensatz zur "Grundschuld").
Nur, dass der Rückzahl-Zeitpunkt beim P-Konto immer unbestimmt ist.
Man beachte den Erbschaftsfall, weil dann inzwischen wohl automatisiert alle Banken informiert werden, vermutlich dann auch die wartenden Gläubiger durch die Bank-Software.
Dann wird eventuelles Erbe vermutlich in Anspruch genommen, weil eine bereits vollstreckbare Forderung vorliegt. Inwieweit das arbeitstechnisch je nach Betragshöhe rentiert, soll hier nicht behandelt werden.
Soweit hier erinnerlich, werden noch nicht in Vollstreckungsersuchen befindliche Rundfunkabgabe-Forderungen beim Ableben nicht mehr eingefordert. Oder vielleicht nur solche mit bisherigem Festsetzungsbescheid.
Wird beim Ableben auf weiteres Inkasso verzichtet?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38248.0(Diese Information ist hier nicht verifiziert. Es besteht wohl eine generelle Regel.)
Inwieweit die betreffende Bank die Pfändung auf ALLE Konten der
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jeweiligen Schuldner-Person zu erstrecken hat, wäre noch zu klären. Richtig erscheint, es als "alle Konten betreffend" anzusehen, gleichgültig, wie es dem Buchstaben nach gelten mag. Denn die Kontopfändung dürfte es meist so formulieren.
Es bleibt generell für Schuldner die Möglichkeit, bei einer anderen Kontoführungsstelle
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ein neues Konto einzurichten. Wenn, generell betrachtet, ein Schuldner das bisherige aus Kostengründen schließt, so dürfte das allerdings dem Gläubiger gemeldet werden. Ob der Gläubiger dann einen erneuten Versuch der Vollstreckung macht, um das neue Konto zu belasten? Vielleicht nicht bei relativ niedrigen Forderungsbeträgen.
Ein kostenfreies Geldeingangskonto kann ein Schuldner, generell betrachet, bilden über eine Kreditkarte,
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sofern diese - typischerweise VISA - bei einer Bank geführt wird und auch Überweisungen empfangen kann.
Inwieweit das wie ein Bankkonto pfändbar ist, bleibe offen. Denn ein P-Konto dürfte mit einer Kreditkarten-Überlassung unvereinbar sein, weil ein monatlicher negativer Ausgaben-Saldo dann ja einer einfachen Vollstreckung entzogen wäre.
Es bleibt einem Schuldner (generell betrachtet) die Möglichkeit, andere Angebote der kostenlosen Kontoführung zu prüfen. Die vorsorgliche Umwandlung in ein P-Konto kann ein Schuldner sodann später kostenfrei veranlassen.
Vorstehend wurden denkbare Verhaltensmodelle als allgemeine Analyse für beliebige Forderungsarten und Schuldner dargestellt.
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Es ist nichts davon als Empfehlung interpretierbar. Texte in einem Forum sollten nicht als Empfehlung interpretiert werden, sondern nur als Faktenanalyse.
Gesamtergebnis: Auch bei erfolgreicher Umstellung auf ein P-Konto
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bleibt ein Interesse, die Forderung als solche zu bekämpfen und zur Erledigung zu bringen.
Damit kommt Antwort auf einen anderen Gesichtspunkt:
Vorab-Info über P-Konto an Intendant?--------------------------------------------------------------------------------------------------
Sofern dies mit dem Unterlassen eines Vollstreckungsersuchens endet, wäre es von Vorteil. Verlieren kann man damit eigentlich nichts, weil normalerweise sowieso vollstreckt wird.
Man kann damit nur die Quasi-Hypothek des eigenen Bankkontos vielleicht verhindern.
Der Geringverdiener-Einwand.
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Die meisten, die ein P-Konto herbeiführen können, können auch eine rückwirkende Befreiung einfordern, indem sie sich auf die bis 2005 geltende Gesetzgebung als Rahmenregel berufen:
Sozialhilfe-Betrag plus pauschal 30 % für die Nebenvorteile.
Stufen-Lösung: Jemand könnte erst P-Konto veranlassen, sodann Befreiung als Geringverdiener
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einfordern, verbunden mit Information, dass ohnehin wegen P-Konto nicht gepfändet werden darf.
Da auf bestimmte aktuell verfügbare Mustertexte hin bisher nie und nie bearbeitet wurde, kann die ARD-Maschine vielleicht zum Stoppen gebracht werden, so dass das P-Konto nie der Dauerbelastung unterworfen wird.
Nochmals, hier keine Empfehlungen, sondern nur Handlungsmodell-Analyse.