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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde des rbb gg. rbb-Staatsvertrag - 1 BvR 2578/24 [Diskus]  (Gelesen 1363 mal)

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Es würde nun interessieren, wie die Landtage und die Landesregierungen mit ihren Rechten auf Stellungnahme umgehen werden. Die Regel ist, dass bei Verfassungsbeschwerden auf eine Stellungnahme mit einem kurzen Standardtext verzichtet wird.

In dieser Angelegenheit könnte es anders ablaufen. Das wäre interessant. Denn etwas Behandlung in den Landtagen würde beim Bundesverfassungsgericht die Bearbeitung der Beschwerde verzögern. Werden unterdessen die entsprechenden Rechtsnormen durch den VerfGH Berlin verworfen, so verliert das BVerfG sein Bearbeitungsrecht: Wenn die Rechtsnormen, zu denen bearbeitet werden soll, nicht mehr existieren, so ist das so.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Und wie ist es ausgegangen beim Landtag Brandenburg?

https://www.landtag.brandenburg.de/de/41829
Video der Sitzung, ab 37.00    oder 37:30
Einstimmiger Beschluss - huch, wo hat sich die Brandmauer verdünnisiert? -
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a) Vereinter Parteienzorn über die RBB-Verfassungsbeschwerde.
b) Deshalb nicht die Üblichkeit "auf Stellungnahme wird verzichtet"
c) Sondern: Der Landtag wird Stellung nehmen. Wie, das dürfte dann durch den Hauptausschuss und dann das Plenum zu beschließen sein.
d) BVerfG hat Frist 31-. März 2025 gesetzt. Bei Bedarf wird Fristverlängerung beantragt.
e) Der Landtag wird vor dem Gericht durch einen Prozessebevollmächtigten vertreten werden, der noch zu bestimmen ist.


Als Redner habe ich notiert - hoffentlich richtig - :
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- B. Lüttmann - SPD - In Funktion "Vorsitzender der Sitzung des Hauptausschusses"
- Dr. Redmann - CDU -
- Dr. Berndt - AfD
- und noch einer - "Schild" oder ähnlich - Name und Partei, vielleicht trägt das ein anderer hier im Thread noch bei.


Und jetzt wird es spannend:
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Da ist viel Zeit im Spiel. Wenn unterdessen das Berliner Landesverfassungsgericht die betreffenden Rechtsnormern verwirft, ist das Verfahren BVerfG nur noch Makulatur.
Da sind seit 31. Dezember 2024 ja 4 Verfassungsbeschwerden durch Berliner Mitstreiter in unserem Team der Bürgerrechtler.

Der RBB kann seit 1. Januar nicht neu Landesverfassungs-Gegenbeschwerde machen, weil die 12-Monatsfrist dafür vorbei ist. Sein Schicksal liegt nun in Gotteshand, auf Erden vertreten durch die Berliner Richter und das, was "das Volk" diesen unterbreitet hat - teils hier im Forum kooperativ erarbeitet.


Die Story aus Neo-Schilda (sogenannte Berlin) mit ihrem Schilda-Funk (genannt RBB
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zeugt immer wieder für lustreiche Spannung. Also, sollten wir denen nicht die läppischen 20 Euro im Monat gönnen als Eintrittskarte in diese Realkomödie?
Die ja wohl dank SPD ins Amt gekommene "staatsferne absoltut politik-neutrale" SPD-Ex-Bundesregierungssprecherin - nun das, grober Undank? Haben die partie-internen Netzwerker total versagt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2025, 21:37 von pjotre«
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[...] Wenn unterdessen das Berliner Landesverfassungsgericht die betreffenden Rechtsnormern verwirft, ist das Verfahren BVerfG nur noch Makulatur. [...]
So einfach ist das nicht, denn es kommt, wie so oft, darauf an ... wie der Unionsrahmen berücksichtigt wird. Das BVerfG hat seine Aussage zum bindenden "materiellen Unionsrecht" nicht ohne Grund in seine letzte Rundfunkentscheidung eingefügt? Auch das Verfassungsgericht des Landes Berlin wird nicht glaubwürdig da drumherum kommen, denn alle "audio-visuellen Medien" werden durch Richtlinie 2010/13/EU unionsweit rahmenreguliert, mit allen Folgen für damit verbundene weitere Regelwerke der Union als Teil des "materiellen Unionsrechts".

Nachstehend, quasi als Erinnerung, der Link zur aktuellen Fassung dieser Richtlinie:

Konsolidierter Text: Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10.März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02010L0013-20181218&qid=1737013784755

Zur Erinnerung auch hier:

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Daaanke Wingman! This is the way!

Querverweis öffentliche Ausschreibung

Thema: Ehemann von Berliner Senatorin sollte Chefposten beim RBB bekommen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36654.msg219790.html#msg219790

Zitat von: Tagesspiegel, 28.10.2022, Ehemann von Berliner Senatorin Jarasch sollte Chefposten beim RBB bekommen

...

Deren Chef sollte laut der Mail Oliver Jarasch werden – zunächst kommissarisch („Dadurch ersparen wir uns hoffentlich eine Ausschreibung“), dann regulär.

...




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 @Profät : Vorgang Jarasch wurde in die ewigen Texte einer LIBRA-Medienplattform übernommen, die damals noch nicht bestand. Das geht nun nicht mehr unter - "von Ewigkeit zu Ewigkeit".

Im Nachtrag zur Analyse über die RBB-Beschwerde wurden noch Gedanken hinzugefügt im öfter erwähnten medienrechtlichen Sammelgutachten "Metastudie LIBRA":

Zitat
UURBB-X1.d2)   Die ja wohl dank SPD ins Amt gekommene "staatsferne
absolut politik-neutrale" SPD-Ex-Bundesregierungssprecherin - nun also das, ein derart grober Undank? Ist kein Verlass mehr auf Nibelung*innen-Treue? Haben die anderen Intendanten bundesweit Druck ausgeübt, um ein Angleichen der eigenen Staatsverträge zu hemmen?

Oder Haben die partei-internen Netzwerker total versagt? - Das wirkt nicht überzeugend? Jeder weiß, wer im Nepotismus dessen Spielregeln verletzt, ist angezählt.

UURBB-X1.d3)   Also handelt es sich vielleicht um eine abgesprochene Inszenierung,
für Journalisten und "das Volk", um "kollektiv verärgert" die Brandmauer zu löchern für die nötigen Mehrheiten, um den RBB-Staatsvertrag definitiv zu beenden? Ebenso auszusteigen aus den sender-bezogenen Teilen des Medienstaatsvertrags und aus dem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag?

UURBB-X1.d4)   Man bemerke, dass der RBB seit Ende 2024 etwa zeitgleich
mit der Beschwerde ankündigt, rund die Hälfte seiner Betriebsgebäude in Berlin verkaufen zu wollen. Besteht längst eine Schattenplanung, die Hälfte der RBB-Mitarbeiter zu verlagern in die Gebäude und Flächen in Potsdam für den neuen "WBR Willy-Brandt-Rundfunk Brandenburg"?

UURBB-X1.e)   Das würde das Inkasso-Ende bei Nichtzuschauern und Geringverdienern
ermöglichen, um Wähler von den "Alternativen" zurück zu gewinnen... Das hätte also alles seine Logik... Allerdings ein wenig abwegig; aber was ist in Sachen RBB bisher nicht abwegig abgelaufen? Und nicht vergessen: Fällt 1 Dominostein des bundesweiten Pseudo-Bundes-Medienrechts, dann werden alle fallen.
9 Jahrzehnte Einschränkung der Informationsfreiheit würden enden: 1933 vom aktuellen RBB-Gebäude aus durch den Minister für Politik-Propaganda Goebbels eingeführter Staatsfunk mit dem Slogan "nur nicht langweilen". RBB-Slogan seit Schlesinger und bis 2024: "bloß nicht langweilen". Passt?

Was machte eigentlich Frau Demmer beruflich Herbst 2021 bis Herbst 2023?
Nichts ermittelbar, kam hier das Dämmern. War sie ganz trivial "arbeitslos"? Dann hätte die SPD einmal ihr Ziel erfüllt: Arbeitslose aus ihrem schweren Schicksal zu erlösen. Für über 200.000 Euro im Jahr, ziemlich jeder Arbeitslose könnte das gut brauchen. Nur weiter so: Einige Millionen Menschen warten auf den Traumjob.


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