Nach unten Skip to main content

Autor Thema: örR zahlte über 400.000 € um sich auf Social Media prominent zu platzieren  (Gelesen 774 mal)

T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Apollo News, 02.03.2024
Apollo News-Recherche
ÖRR zahlte über 400.000 Euro, um eigene Formate besonders prominent auf Social Media zu platzieren
Apollo News-Recherchen zeigen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Hunderttausende Euro für Werbung bei Facebook und Instagram ausgaben, um ihre Formate in die Timelines der User zu spülen. Ein fragwürdiger Umgang mit den Gebührengeldern.
Von Willi Weißfuß
https://apollo-news.net/oerr-zahlte-ueber-400-000-euro-fuer-bevorzugte-platzierung-eigener-formate-in-sozialen-medien/
Zitat von: Apollo News, 02.03.2024, ÖRR zahlte über 400.000 Euro, um eigene Formate besonders prominent auf Social Media zu platzieren
[...]
Insgesamt belaufen sich die Impressionen, die durch Funk gekaufte Werbung generiert wurden, bei diesem kleinen Kanal auf über eine Million. Während immer mehr Bürger offenbar nicht mehr bei ÖRR-Formaten einschalten, spült man ihnen jetzt entsprechend digitalen Content aggressiv in den eigenen Social-Media-Feed.

Allein das ZDF hat für die Werbung für den eigenen Sender über 100.000 Euro ausgegeben. Damit wurden unter anderem Beiträge in der ZDFMediathek oder die ZDF-heute App beworben. Das ZDFneo gab über 10.000 Euro allein dafür aus, die Sendung „Glow up“ bei der 10 Talente auf ihrem Weg zu Deutschlands nächstem Make-up Star begleitet werden, mit mehreren Clips auf Instagram zu promoten und erreichte dank der Werbung über eine Million User.

[...]

Funk wurde ursprünglich gegründet, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für jüngere Menschen attraktiver zu machen und sie dort „abzuholen“, wo sie Medien konsumieren, wie es hieß. Dafür wurden teils erfolgreiche Influencer eingekauft, teils neue Kanäle gestartet – mit unterschiedlichem Erfolg. Funk steht seit längerem in der Kritik, weil es politisch linkslastig ist oder manche Formate Videos zu diversen Ekel-Themen machen, deren Mehrwert für den Rundfunkzahler fragwürdig erscheint. Funk bekommt trotz dieser Kritik zukünftig mehr Geld. Bis 2028 soll Funk jährlich 50 Millionen Euro von den Gebührenzahlern erhalten.

[...]
Hervorhebungen von mir

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Persönliche Anmerkung nur am Rande: Wenn ich auf YT mal irgendwas kritisch-informatives sehen will, wird mir "rechts" nicht etwas dazu passendes, sondern als "Korrektiv" :police: exzessiv der Unterhaltungs-Physiker Harald Lesch (insbesondere Auffällig, wenn das von mir angeschaute Video überhaupt nix mit Haralds Populär-Physik zu tun hat :-\) und andere örR "Formate" aufgezwängt. Teilweise sind von den ca. 20-40 "vorgeschlagenen" Videos 90% vom örR... Auch in Websuchmaschinen drängen sich bei Ernährungs- oder Gesundheitsthemen NDR- und SWR- und WDR "Ratgeber" inflationär mit presseähnlichen Webseiten auf. Unbändige Wucherungen!




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2024, 19:37 von DumbTV«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Persönliche Anmerkung nur am Rande: Wenn ich auf YT mal irgendwas kritisch-informatives sehen will, wird mir "rechts" nicht etwas dazu passendes, sondern als "Korrektiv" :police: exzessiv der Unterhaltungs-Physiker Harald Lesch (insbesondere Auffällig, wenn das von mir angeschaute Video überhaupt nix mit Haralds Populär-Physik zu tun hat :-\) und andere örR "Formate" aufgezwängt. Teilweise sind von den ca. 20-40 "vorgeschlagenen" Videos 90% vom örR... Auch in Websuchmaschinen drängen sich bei Ernährungs- oder Gesundheitsthemen NDR- und SWR- und WDR "Ratgeber" inflationär mit presseähnlichen Webseiten auf. Unbändige Wucherungen!

Das liegt wohl auch und mutmaßlich neben den teuer bezahlten Platzierungen am aktuellen, seit 01.07.2023 in Kraft getretenen, Medienstaatsvertrag der in § 84 eine weitere Privilegierung der öR vorschreibt.

Zitat
§ 84
Auffindbarkeit in Benutzeroberflächen


(1) Die nachstehenden Regelungen gelten, soweit Benutzeroberflächen Rundfunk,
rundfunkähnliche Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1, Teile davon oder softwarebasierte
Anwendungen, die im Wesentlichen der unmittelbaren Ansteuerung von Rundfunk,
rundfunkähnlichen Telemedien und Telemedien nach § 19 Abs. 1 dienen, hierzu abbilden oder
akustisch vermitteln.

(2) Gleichartige Angebote oder Inhalte dürfen bei der Auffindbarkeit, insbesondere der Sortierung,
Anordnung oder Präsentation in Benutzeroberflächen, nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund
unterschiedlich behandelt werden; die Auffindbarkeit darf nicht unbillig behindert werden.
Zulässige Kriterien für eine Sortierung oder Anordnung sind insbesondere Alphabet, Genres oder
Nutzungsreichweite. Alle Angebote müssen mittels einer Suchfunktion diskriminierungsfrei
auffindbar sein.

(3) Der in einer Benutzeroberfläche vermittelte Rundfunk hat in seiner Gesamtheit auf der ersten
Auswahlebene unmittelbar erreichbar und leicht auffindbar zu sein.
Innerhalb des Rundfunks haben
die gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme, die Rundfunkprogramme, die
Fensterprogramme (§ 59 Abs. 4) aufzunehmen haben, sowie die privaten Programme, die in
besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, leicht
auffindbar zu sein. Werden Rundfunkprogramme abgebildet oder akustisch vermittelt, die
Fensterprogramme (§ 59 Abs. 4) aufzunehmen haben, sind in dem Gebiet, für das die
Fensterprogramme zugelassen oder gesetzlich bestimmt sind, die Hauptprogramme mit
Fensterprogramm gegenüber dem ohne Fensterprogramm ausgestrahlten Hauptprogramm und
gegenüber den Fensterprogrammen, die für andere Gebiete zugelassen oder gesetzlich bestimmt
sind, vorrangig darzustellen.

(4) Die in einer Benutzeroberfläche vermittelten gemeinsamen Telemedienangebote der in der
ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, die Telemedienangebote des ZDF sowie
des Deutschlandradios oder vergleichbare rundfunkähnliche Telemedienangebote oder Angebote

nach § 2 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. b privater Anbieter, die in besonderem Maß einen Beitrag zur
Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten, oder softwarebasierte Anwendungen, die
ihrer unmittelbaren Ansteuerung dienen, haben im Rahmen der Präsentation rundfunkähnlicher
Telemedien oder der softwarebasierten Anwendungen, die ihrer unmittelbaren Ansteuerung dienen,
leicht auffindbar zu sein.

(5) Die privaten Angebote im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 und des Absatzes 4 werden durch die
Landesmedienanstalten für die Dauer von jeweils drei Jahren bestimmt und in einer Liste im
Onlineauftritt der Landesmedienanstalten veröffentlicht. In die Entscheidung sind folgende
Kriterien einzubeziehen:
  • der zeitliche Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und
    zeitgeschichtliches Geschehen,
  • der zeitliche Anteil an regionalen und lokalen Informationen,
  • das Verhältnis zwischen eigen? und fremdproduzierten Programminhalten,
  • der Anteil an barrierefreien Angeboten,
  • das Verhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Mitarbeitern, die an der
    Programmerstellung beteiligt sind,
  • die Quote europäischer Werke und
  • der Anteil an Angeboten für junge Zielgruppen.
Die Landesmedienanstalten bestimmen unverzüglich Beginn und Ende einer Ausschlussfrist,
innerhalb derer Anbieter schriftliche Anträge auf Aufnahme in die Liste stellen können. Beginn und
Ende der Antragsfrist, das Verfahren und die wesentlichen Anforderungen an die Antragsstellung
sind von den Landesmedienanstalten im Rahmen der Ausschreibung festzulegen; die
Ausschreibung ist in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

(6) Die Sortierung oder Anordnung von Angeboten oder Inhalten muss auf einfache Weise und
dauerhaft durch den Nutzer individualisiert werden können.

(7) Absatz 2 Satz 3 sowie die Absätze 3, 4 und 6 gelten für Benutzeroberflächen nicht, soweit der
Anbieter nachweist, dass eine auch nachträgliche Umsetzung technisch nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

(8 ) Die Einzelheiten der Absätze 2 bis 7 regeln die Landesmedienanstalten durch gemeinsame
Satzungen und Richtlinien.


Jetzt fehlt neben dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und Medienstaatsvertrag nur noch ein "Musstduansehenstaatsvertrag" der unter Androhung von Zwangsmaßnahmen vorschreibt das x% des täglichen Medienkonsums bei den Öffentlich-Rechtlichen erfolgen muss...


Edit "Bürger": Siehe dazu u.a. auch unter
Kleine Anfrage RLP: Maßnahmen zur Gewährleistung der leichten Auffindbarkeit örR (07/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34007.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2024, 14:09 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 3.238
Man muss das auch deshalb kritisch sehen, weil Alexa, Siri und dergleichen nur eine einzige Antwort auf eine gesprochene Anfrage ausgeben, anders als es klassische Suchmaschinen in Schriftform machen, die eine Liste von Vorschlägen einer Suche liefern. Um seitens des [politisch neutralen] Gesetzgebers zu verhindern, dass diese Lautsprecher die ach so wichtige, aber dumme Meinung des örR ignorieren, muss natürlich nachgeholfen werden, um in Suchergebnissen die Antwort des örR ganz nach oben zu schieben, um politisch korrekte und gewollte Meinungen zu förden, die dann von den Lautsprechern als einzige Sprachausgabe zu hören ist. Nur so kann manipuliert werden, dass andere Meinungen geringere Relevanz erhalten: Die Lautsprecher bekommen quasi häufiger Inhalte des örR als Ergebnis eingespeist (sofern vorhanden) und andere Medien werden unterdrückt.
Irgendwann werden es auch KI-basierte Suchergebnisse nötig haben, den örR zu bevorzugen zu müssen, damit dieser überhaupt noch wahrgenommen wird.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben