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Autor Thema: Kleine Anfrage RLP: Maßnahmen zur Gewährleistung der leichten Auffindbarkeit örR  (Gelesen 972 mal)

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
Drucksache 17/12303
06. 07. 2020

Kleine Anfragedes Abgeordneten Joachim Paul (AfD)

Maßnahmen zur Gewährleistung der leichten Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Angebote in Benutzeroberflächen

Zitat
Gemäß des Entwurfs des Medienstaatsvertrags müssen bestimmte Angebote leicht auffindbar sein. Das bedeutet, dass Benutzer-oberflächen  diese  an  prominenter  Stelle  anzeigen  müssen.  So  soll  insbesondere  die  Auffindbarkeit  der  öffentlich-rechtlichen  Programme sichergestellt werden.Ich frage die Landesregierung:

1.   Welche  konkreten  Maßnahmen  in  Bezug  auf  Hard-  und  Software  müssen  die  Hersteller  von  TV-Geräten  ergreifen,  um  die  leichte Auffindbarkeit zu gewährleisten (bitte erläutern)?

2.   Setzen  diese  Maßnahmen  voraus,  dass  sich  die  Hard-  und/oder  Software  von  TV-Geräten  regional  unterscheiden,  um  die  leichte Auffindbarkeit der Landesrundfunkanstalten entsprechend der Region, in der das TV-Gerät zum Einsatz kommt, zu gewährleisten (bitte erläutern)?

3.  Ist es aus Sicht der Landesregierung wünschenswert, dass bestimmte öffentlich-rechtliche Angebote eigene Auswahltasten auf TV-Fernbedienungen  erhalten,  wie  es  sie  zum  Beispiel  bei  privaten  Anbietern  wie  Netflix  oder  Amazon  der  Fall  ist  (bitte  erläutern)?

4.  Falls ja: Hält die Landesregierung den dadurch entstehenden erhöhten Produktionsaufwand der Hersteller für gerechtfertigt (bitte erläutern)?

5.   Erhalten  die  Hersteller  seitens  der  öffentlich-rechtlichen  Sendeanstalten  Geld  für  die  eventuelle  Integration  einer  in  Frage  3  genannten Taste?

6.  Sieht die Landesregierung in dieser Praxis einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit der TV-Hersteller?

7.  Erkennt die Landesregierung die Ergebnisse der Studien „Old, Educated, and Politically Diverse: The Audience of Public Service News“ (2019) und „Quo vadis deutsche Medien? Zur Zukunft deutscher Fernsehanbieter in digitalen Streaming-Zeiten“ (2019) an, die besagen, dass lineares Fernsehen zunehmend an Bedeutung verliert und öffentlich-rechtliche Medien Schwierigkeiten haben, jüngere Menschen (16 bis 29) insbesondere online zu erreichen (bitte erläutern)?

Joachim Paul

Antwort der Staatskanzlei RLP noch nicht veröffentlicht.

Vorgang verfolgen:
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=RPF_V-269508_0000


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In Bezug auf
örR zahlte über 400.000 € um sich auf Social Media prominent zu platzieren (03/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37828.msg225323.html#msg225323
hat mich die Antwort von @DumbTV (§84 des Medienstaatsvertrages) betreffs örR-Überrepräsentation bei Youtube/Google hierhin "gelitten"...

Heike Raab hat(te) geantwortet:

Landtag Rheinland-Pfalz
Antwort
der Bevollmächtigten des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales

auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul (AfD)
– Drucksache 17/12303 –
Maßnahmen zur Gewährleistung der leichten Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Angebote in Benutzeroberflächen
Drucksache 17/12536 zu Drucksache 17/12303, 27. 07. 2020 (PDF, 2 Seiten, ~50kB - siehe Anhang)
Zitat von: Landtag Rheinland-Pfalz, Drucksache 17/12536 zu Drucksache 17/12303, 27. 07. 2020
[...]

Vorbemerkung:

Angesichts der steigenden Bedeutung der Auffindbarkeit für Inhalteangebote führt der Medienstaatsvertrag vielfaltsichernde Leitplanken ein. Wie gut ein Angebot gefunden wird, soll sich ausdrücklich nicht allein nach den finanziellen Mitteln der Anbieter bestimmen. Benutzeroberflächen von Medienplattformen unterliegen daher künftig einer sog. Auffindbarkeitsregulierung. Hierbei
geht es auch – aber anders als in der Fragestellung angedeutet – ausdrücklich nicht nur um die Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Angebote:

Leicht auffindbar im Sinne des Medienstaatsvertrags sollen Angebote sein, die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und
Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten (dies umfasst Fernsehen und Hörfunk ebenso wie Abrufangebote). Für die Angebote der
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ergibt sich diese Einordnung bereits aus ihrem besonderen öffentlich-rechtlichen Auftrag.

[...]

Mit der umstrittenen, nicht-neutralen Wikimedia wollen sich die LRAen auch verbünden, um Schulbildung zu gestalten/unterstützen?!  |- Ähm, wer schießt hier über seine Grenzen und Kompetenzen hinaus?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2024, 14:10 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.573
Mit der umstrittenen, nicht-neutralen Wikimedia wollen sich die LRAen auch verbünden, um Schulbildung zu gestalten/unterstützen?! 
*messeraufklapp* Hast Du irgendwelche Links/Belege, wieso Wikimedia "umstritten" und "nicht-neutral" sein könnte? Weißt Du denn, was die Wikimedia überhaupt ist, und kannst sie unfallfrei von der Wikipedia unterscheiden? Oder alles nur Krawehl? *messerzuklapp*

Ich (Mitschreiber in dem ganzen Wiki-Komplex) habe schon vernommen, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk versuche, Einfluss auf die deutsche Wikipedia zu nehmen. Fragt sich nur, wie sie das auf offiziellem Wege machen wollen. Anders als über Sockenpuppen und Fake-Accounts geht es gar nicht (also im Prinzip wie in den Kommentarspalten von YT, Welt online usw., wo sie ja schnell landen und Gegenkrawehl machen). Wer zuviel Zeit hat, kann ja mal den Artikel "Rundfunkbeitrag" samt Diskussion und Versionsgeschichte von beidem beobachten - ist alles frei ohne Login zugänglich...

Grundsätzlich: Bei den Wikipedia-Artikeln muss man immer die zugehörige Diskussionsseite lesen, um die Qualität des Artikels besser einzuschätzen. Bei vorhandenen Fremdsprachkenntnissen lohnen sich die verlinkten "Parallel"-Artikel in anderen Wikipedias. Wer nur den deutschsprachigen Artikel liest und ihm wörtlich glaubt, ist einfach nur ein glaubenssuchender Konsument ohne Bildungsanspruch.

Hier gerne: back to topic.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2024, 00:57 von Bürger«

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Kleene OT-Antwort:
Weißt Du denn, was die Wikimedia überhaupt ist, und kannst sie unfallfrei von der Wikipedia unterscheiden?
Offen gesagt: Nein, kann ich nicht. Glaube ich der Wikimedia.de "über uns" Seite, könnten die mit ihrem Anspruch jedoch mit den geäußerten Ambitionen der LRAen, "Leitplanken" setzen zu wollen, eher kollidieren... Wie bei vielen Idealen - auch dem "örR" - holt "uns" gefühlt jedoch leider allzu oft die Realität der Unterwanderung und Zweckentfremdung ein.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier keine weiteren Ab- und Ausschweifungen, sondern bitte nur noch zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Kleine Anfrage RLP: Maßnahmen zur Gewährleistung der leichten Auffindbarkeit örR
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2024, 00:59 von Bürger«

 
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