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Autor Thema: In welcher Form missachtet d. ÖRR die Grundrechte anderer Grundrechtsträger?  (Gelesen 664 mal)

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Basis für dieses Thema:

Sind auch alle ÖRR "grundrechtsverpflichtet"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37646.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37646.msg224614.html#msg224614

Thematisiert werden soll hier der Sachverhalt, siehe Titel, primär an den Belangen der an Rundfunk nicht interessierten Bürger/-innen, die allesamt auch Träger/-innen der Grundrechte der Union sind.

Die Frage nun lautet also, nachdem festgestellt worden ist, daß auch die ÖRR grundrechtsverpflichtet sind,
in welcher Form der ÖRR die Grundreche anderer Grundrechtsträger/-innen missachtet/ verletzt?


Wir erinnern uns, daß bei Verarbeitung personen-bezogener Daten die Grundrechte der Union unmittelbar bindend sind, ob der vollständigen Datenschutzharmonisierung keine davon abweichenden nationalen Regeln zulässig sind, zudem erst kürzlich vom EuGH Art 22 Abs 1 DSGVO ausgelegt wurde und vom EuGH hierzu für rechtens befunden worden ist, daß die rein automatisierte Verarbeitung personen-bezogener Daten grundsätzlich verboten ist, ohne das dieses von den von der rein automatisierten Verarbeitung ihrer personen-bezogenen Daten Betroffenen geltend gemacht zu werden braucht.

Art 8 Charta ist das Grundrecht der Union zum Schutz personen-bezogener Daten.

Darüberhinaus schützt Art 11 Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit nicht nur den Inhalt der Informationen, sondern auch die Mittel zu ihrer Verbreitung, so der EuGH in einer auf den EGMR basierenden hier im Forum thematisierten Entscheidung.

Da also auch die ÖRR grundrechtsverpflichtet sind, erhält die in der dt. Übersetzung zu lesende Aussage in Art 11 Charta zur Informations- und Meinungsfreiheit "ohne behördliche Eingriffe" eine größere Tragweite, wie sie bereits der englischsprachigen Version mit "without interference by public authority" zu entnehmen ist.

Es ist somit nicht nur den Behörden verboten, Eingriffe in Inhalt der Informationen gegenüber allen Träger/-innen der genannten Grundrechte der Union zu unternehmen, sondern ebenfalls jeden Eingriff in die Mittel zur Verbreitung der Informationen gegenüber allen Träger/-innen der genannten Grundrechte der Union zu unterlassen?

Es besteht die sehr große Wahrscheinlichkeit, daß dadurch, daß die seitens der ÖRR gegenüber manchen an Rundfunk nicht interessierten Grundrechteträger/-innen realisierte sog. Direktanmeldung, die zudem auf keiner gesetzlichen Grundlage beruht, belegt ist, bzw., belegbar ist, daß die ÖRR die hier thematisierten Grundrechte, (Art 8 und 11 Charta), gegenüber den betreffenden direktangemeldeten Grundrechteträger/-innen mißachtet haben.

Nachstehend die Links mit auszugsweisen Zitaten:
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A12016P%2FTXT
Zitat von: Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 8 - Schutz personenbezogener Daten

(1)   Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.

(2)   Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

(3)   Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.
Zitat von: Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 11 - Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1)   Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.

(2)   Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Entscheidung nach einer Vorlage durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden
EuGH C-634/21 - DSGVO - Automat. Daten-Verarbeitung ist verboten, wenn bindend
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37605.0

Entscheidung nach einer Vorlage durch den Bundesgerichtshof
EuGH C-319/20 - Schutz personen-bezogener Daten ist vollständig harmonisiert
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36046.0

Gleiche Entscheidung, anderer Schwerpunkt:
Entscheidung nach einer Vorlage durch den Bundesgerichtshof
EuGH C-319/20 - Mit der DSGVO unvereinbare Rechtsvorschriften sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36783.0

EuGH C-175/20 - DSGVO - Art 8 Charta, (Datenschutz), ist Super-Grundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37343.0

EuGH C-64/20 - Alle Träger öffentl. Gewalt verpflichtet, EU-Recht zu realisieren
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35037.0

EuGH C-817/19 - DSGVO - Nur der EuGH darf Tragweite des Unionsrechts begrenzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36452.0

EuGH C-401/19 - Mittel zum Vertrieb der Information durch Grundrecht geschützt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36779.0

EuGH C-207/16 - Datenschutz fällt in Schutzbereich der EU-Grundrechtecharta
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34155.0

BVerfG -1 BvR 276/17 - Vorrang des Unionsrechts auch beim Unionsgrundrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32844.0

BFH VII R 40/18 - Internet kein Rundfunk - Streaming kein Rundfunk
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35156.0

BFH I B 66/15 - Unionsrechtswidrige Norm entfaltet keine Bindungswirkung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34862.0

BFH VII B 151/85 - Ersuchte Vollstreckungsbehörde ist in (Mit)Haftung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36707.0

Keine hoheitl. Befugnis f. j.P.ö.R in Wettbewerb; gefestigte Rechtspr. des BFH
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30952.0

BGH 1 StR 32/13 - Verarbeitung pers.bez. Daten ohne Rechtsgrundlage ist Straftat
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35765.0


Edit "Bürger": Ursprünglichen Betreff sowie die Kern-Frage nach Rückfrage per PM angepasst.
Die etwaige Frage des "Warums" bzgl. der Grundrechtsverletzungen durch den ÖRR sollte aufgrund der Eigenständigkeit wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff behandelt werden. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2024, 00:25 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • This is the way!
Guten TagX!

Alles natürlich rein fiktiv und laienhaft!

Auf ein Interesse "an den Belangen des ÖRR" kommt es bei dieser Zwangsabgabe nicht an.
Die Grundrechtsträger in Berlin und Brandenburg sind von der Missachtung ihrer Grundrechte unmittelbar und erheblich betroffen, da der rbb die zwangserhobenen BeitraXmittel in einer Weise verwendete, die ganz offensichtlich nicht mit dem Zweck des Rundfunkbeitrages vereinbar sind. Aus diesem Grunde bestehen derzeit auch berechtigte Zweifel daran, ob die Höhe des RundfunkbeitraX (für den rbb) in Berlin und Brandenburg verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Dazu tritt noch der neue rbb-StV. Es ist geradezu eine Frechheit der Landesgesetzgeber in Berlin und Brandenburg, wenn nach diesem Skandal der rbb jetzt noch eine eigene "staatsferne Aufsichtsbehörde" erhält. Gerade die fehlende Kontrolle des rbb hat hier zu Zuständen geführt, die völlig unhaltbar sind! Hier geht es nicht mehr um einzelne Verfehlungen, sondern um ein System des Ausplünderns einer "staatsfernen" Rundfunkanstalt, die durch Zwangsbeiträge finanziert wird! Hier liegt für mich ein Fall vor, bei dem eine staatsferne Rundfunkanstalt vorübergehend unter STAATSAUFSICHT gestellt werden muss und alles was nicht die Redaktionsarbeit betrifft, überwacht und kontrolliert wird.
Die Ausrede der "Staatsferne" ist beim rbb eine Geschichte des Missbrauchs von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geworden. Der rbb ist zum Spielball irgendwelcher Freaks verkommen, die mit der BeitraXkohle umgehen, als ob die aus dem Wasserhahn fließt!

Bezüglich der Unionsgrundrechte gebe ich vor dem Hintergrund des gerade verabscheideten rbb-StV zu bedenken, dass eine Rechtssatzverfassungbeschwerden unzulässig ist, wenn Vorschriften zu überprüfen sind, die durch das Unionsrecht vollständig determiniert werden (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 -, Rn. 64). Ich beschränke mich daher in meinen nachfolgenden laienhaften Ausführungen auf konkrete aktuelle Grundrechtsverstöße anhand des GG und der Länderverfassungen Berlins und Brandenburgs.

@pinguin, du kannst die ja dann in Unionsrecht übersetzen.

Von einer einer Erörterung der Verletzung der Informationsfreiheit durch einseitige Berichterstattung (Meinungsmonopol) anhand konkreter Beispiele sehe ich ab.

Der deutsche Wortschatz
Meinungsmonopol,
das
https://www.dwds.de/wb/Meinungsmonopol
Zitat von: Der deutsche Wortschatz - Meinungsmonopol
Bedeutungsübersicht:
1. Monopolstellung in Bezug auf die kollektive Meinung einer gesellschaftlichen Gruppe und das öffentliche Meinungsbild; Beherrschung der öffentlichen Meinung durch die Medien
2. [gelegentlich] Institution, die diese Monopolstellung, das Meinungsmonopol innehat

Die Gemeinschaft der Rundfunkbeitragszahler im privaten und gewerblichen Bereich darf darauf vertrauen, dass die erhobenen Beiträge zur Rundfinanzierung zweckgerecht verwendet werden.

Bei einer gesetzes(verfassungs-)widrigen Verwendung zweckgebundener Rundfunkbeiträge können natürliche bzw. juristische Personen (Gewerbe) eine Verletzung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (zweckgebundene Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) i.V.m. mit der allgemeinen Handlungsfreiheit Art. 2 Abs. 1 GG geltend machen. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG fungieren (kommt nicht von Fungus; dem (RBStV-)Pilz; schwammige Wucherung die durch die UnfuXanstalten in unserer Rechtsordnung verursacht wird) als kollektives Abwehrrecht der beitragszahlenden Gemeinschaft gegen den rbb. Dies betrifft insbesondere die aktuellen Fälle der missbräulichen Verwendung von Rundfunkbeiträgen beim rbb.
Ick kann z.B. keinen Vorteil der BeitraXgemeinschaft erkennen, wenn die Intendantin des rbb sich eine Packung Gummibärchen mit BeitraXkohle an der Tanke kauft!

Rundfunk Berlin-Brandenburg:

Verletzung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG durch missbrauchliche Verwendung von Rücklagen aus Rundfunkbeiträgen.

2023: Abschließender Bericht gemäß § 37 Satz 3 Medienstaatsvertrag - RBB Wirtschaftliche Gesamtsituation (PDF, 15 Seiten, ~550kB))
https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/artikel.406252.php#headline_1_19
https://www.berlin.de/rechnungshof/veroeffentlichungen/veroeffentlichungen/bericht_37_mstv_rbb-wirtschaftliche-gesamtsituation.pdf?ts=1705017678
Zitat von: Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - 2023: Abschließender Bericht gm § 37 Satz 3 MStV - RBB Wirtschaftliche Gesamtsituation, Seite 9
[...]

Im Zuge der Umstellung von dem Gebühren- auf das Beitragsmodell zum 1. Januar 2013 stellten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Rundfunkbeiträge in eine Rücklage ein, die den von der KEF im 19. Bericht für die Periode 2013 bis 2016 festgestellten Finanzbedarf überstiegen. Diese sogenannte Beitragsrücklage sollte dem RBB als Sicherheitsreserve dienen, um künftige Preissteigerungen ganz oder teilweise auszugleichen. Die Mittel aus der Beitragsrücklage standen dem RBB zur Deckung seines Finanzbedarfs in der Beitragsperiode der Jahre 2017 bis 2020 zur Verfügung. Er plante zunächst, die Mittel strategisch für besondere Vorhaben zu verwenden, die möglichst keine dauerhaften und strukturellen Maßnahmen darstellten. Der RBB setzte dieses Vorhaben nicht um. Die Mittel flossen sowohl in besondere Vorhaben als auch in den Regeletat. Die Beitragsrücklage belief sich auf rd. 167 Mio. €. In den Jahren 2017 bis 2020 erwirtschaftete der RBB insgesamt einen Jahresfehlbetrag von
rd. -205 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Beitragsrücklage ergibt sich für diesen Zeitraum ein Defizit von rd. 38 Mio. €

Der RBB plante für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche einmalige sowie mehrjährige Mehrbedarfe. Hierzu gehörten etwa Mehrausgaben in Zusammenhang mit der freiwilligen Übernahme des ARD-Vorsitzes von rd. 11 Mio. €, höhere Aufwendungen der Intendanz für zusätzliche Marketingmaßnahmen von rd. 1,1 Mio. €, Zusatzbedarfe im Programm für das Mittagsmagazin von jährlich 2,8 Mio. € und einzelne Sonderprojekte wie Dachlounge, Konferenzraum oder Mitarbeiterversorgung von insgesamt rd. 3,8 Mio. €. Hingegen ließ er einzelne
Risikopositionen in der Wirtschaftsplanung und der mittelfristigen Finanzplanung unberücksichtigt. Hierzu gehörten z. B. höhere Projektvolumina für das Bauvorhaben eines Digitalen Medienhauses in Millionenhöhe oder Kosten für Sicherheitsdienste von jährlich 350.000 € für die Dachlounge.

[...]

Mensch Patty! Hätteste doch nen Ton gesagt! Ick hätte die Sicherheit der Dachlounge kostenlos erledigt! Okay, kann gut sein, dass die Nachts durch meinen unsachgemäßen Umgang mit meiner gallischen Fackel in Brand geraten wäre. Kann och jut sein, dass ick singend ums Feuer getanzt wär, aber hey shit happens!
GEZ-Boykott schallallalla! GEZ-Boykott schallallalla! GEZ-Boykott schallallalla!

Rundfunk Berlin-Brandenburg:

Verletzung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG durch unbefugte Beauftragung einer Anwaltskanzlei mit einer "Compliance-Untersuchung" (Schadenshöhe 2 Millionen Euro; Zustimungspflicht des Rundfunkrates gem. § 13 Abs. 3 Nr. 4 rbb-StV [alt] der Abschluss von angebotsbezogenen Verträgen mit privaten Dritten, die den Wert von 250.000 Euro überschreiten). Darüber hinaus war die Beauftragung auch nicht erforderlich, da der Landesrechnungshof Berlin ein Prüfungsverfahren einleitete.

Ärger um Compliance-Untersuchung - Wofür hat der RBB 2 Mio Euro bezahlt?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37473.0

Erstmal hilfsweise einfachgesetzlicher Verstoß:

Rundfunk Berlin-Brandenburg:

Verdacht Verletzung § 38 Abs. 1 rbb-StV (alt) durch den Wechsel der Beauftragten für den Datenschutz ohne Zustimmung des Rundfunkrates. Irgendwann 2023 erfolgte ein Wechsel der Beauftragten für den Datenschutz (von Frau An. N.-S. auf Frau N.-S. C.). Ich habe dazu bislang keinen Zustimmungsbeschluss des Rundfunkrates gefunden.

Inwieweit hier Verstöße gegen Art. 33 GG und das Demokratieprinzip Art. 20 Abs. 2 GG i.V.m. Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, einer Verletzung Art. 11 (Datenschutz) Landesverfassung Brandenburg bzw. Art 33 (Datenschutz) Verfassung von Berlin geltend gemacht werden können, bedarf hier noch einer eingehenden laienhaften Erörterung und Prüfung.

Siehe hierzu auch Bestenauslese
LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LAG%20K%F6ln&Datum=16.09.2021&Aktenzeichen=6%20Sa%20160/21

Die Beklagte hat - auch in ihrer besonderen Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt - dieses Gebot der Bestenauslese aus Art 33 Abs. 2 GG zu berücksichtigen, denn sie stellt im Sinne der Vorschrift einen Teil der öffentlichen Verwaltung dar (1) und die im Streit stehende ausgeschriebene Stelle betrifft ein öffentliches Amt (2).

Ey yoo Patty! Du warst mit Sicherheit die beste Intendantin die Deutschland je hatte!
Rück deine Homeparty-Gästeliste raus!
Wir wollen schließlich wissen, wer so alles "Rehrücken" bei dir verspeist hat.
Gab´s och Gummibärchen?

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Januar 2024, 15:09 von Bürger«

  • Beiträge: 7.316
@pinguin, du kannst die ja dann in Unionsrecht übersetzen.
Vollständig harmonisiert sind Verbraucherschutz und Datenschutz; nicht vollständig harmonisiert sind die Regeln über audio-visuelle Medien, die insofern der nationalen Verfassungsbeschwerde zugänglich sein sollten? Und für den Rest der vollständig harmonisierten Regelwerke hat es nicht nur den "ordentlichen" Rechtsweg, sondern auch ...

EuGH C-278/20 - Vertragsverletzungsverfahren nach Beschwerden von Privatpersonen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37552.0

... was offenbar viel zu wenig genutzt wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • This is the way!
Guten TagX,

rein fiktiv natürlich:

Norddeutscher Rundfunk
Januar 2024

Verletzung der Chancengleichheit von Parteien Art. 3 Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 21 GG1 durch Einflußnahme einer NDR Rundfunkrätin (Bündnis 90/Die Grünen) auf das Programm.

Berliner Zeitung, 18.01.2024
Grüne nimmt Einfluss auf die „Tagesschau“: Berichte über Demos gegen AfD statt Bauernproteste
In den ÖRR-Medien wird der Fokus derzeit auf die Berichterstattung über „Demos gegen rechts“ gelegt. Steckt politische Einflussnahme dahinter?
von Franz Becchi
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/gruene-nimmt-einfluss-auf-die-tagesschau-berichte-ueber-demos-gegen-afd-statt-bauernproteste-li.2178210

NiUS, 18.01.2024
Medien
Weniger Bauerndemo, mehr Demo gegen Rechts, „konstruktive Aufarbeitung“:
Grüne gibt zu, wie sie direkt Einfluss auf die Tagesschau nimmt!

Es gilt – wie so vieles – als „rechte Verschwörungstheorie“, aber es scheint tatsächlich zu stimmen: Die Grüne Partei nimmt direkt Einfluss auf Inhalt und Gewichtung bei Tagesschau und Tagesthemen.
https://www.nius.de/Medien/weniger-bauerndemo-mehr-demo-gegen-rechts-konstruktive-aufarbeitung-gruene-gibt-zu-wie-sie-direkt-einfluss-auf-die-tagesschau-nimmt/bca0c849-1f04-4c97-8c8e-d330904110ab

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Dadurch Verletzung Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (Anm. ick dreh ditt mal um) durch missbrauchliche Verwendung von Rundfunkbeiträgen zur Verbreitung einer Bündnis 90/Grünen-Ideologie.

1BVerfGE 7, 99 - Sendezeit I
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv007099.html
Zitat von: BVerfGE 7, 99 - Sendezeit I
Rn. 31
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, ist der Grundsatz der Chancengleichheit der politischen Parteien grundrechtlich gesichert. Dies ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1957 - 1 BvR 241/56 - Abschnitt III Nr. 2 = BVerfGE 6, 273 [280]). Dieses Grundrecht steht allen politischen Parteien zu, die nicht im Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht verboten sind. [...]

Ey Jessi, vielleicht solltest du dich mal mit der Geschichte der ARD befassen und dem Thema:

Historische Kommission der ARD, 12/2020
Die ARD - Warum öffentlich-rechtlich?
Geschichte – Grundlagen – Perspektiven des Rundfunks in Deutschland)
Achtung link führt zur ARD! Achtung link führt zur ARD!
https://historische-kommission.ard.de/warum-oeffentlich-rechtlich/Seite 18 - 19 (PDF, 30 S.eiten ~400kB)
https://historische-kommission.ard.de/wp-content/uploads/2020/12/201218_RZ_ARD_Warum_oeffentlich-rechtlich_Hiko_Web.pdf
Zitat von: HiKo der ARD, 12/2020, Die ARD - Warum öffentlich-rechtlich? Geschichte – Grundlagen – Perspektiven des Rundfunks in Deutschland)
[...]
Die SED-Führung übte zunehmend mit diktatorisch-bürokratischen Methoden Macht aus und errichtete ein Meinungsmonopol. Rundfunk – im SED-Verständnis »Agitations- und Propagandainstrument « – bekam laut des Verantwortlichen des Sekretariats des SED-Politbüros für Presse und Massenorganisation, Hermann Axen, »Bedeutung als Kommandohöhe im Klassenkampf der Partei, beim Aufbau des Staates und im Kampf gegen den amerikanischen Imperialismus«. Deshalb sollte »die ideologische Waffe Rundfunk der Arbeiterklasse und Regierung scharf gehalten werden«. In jeder Sendung und in jeder Abteilung des Rundfunks war die Linie der Partei bei der täglichen Arbeit anzuwenden.
[...]
Am 1. September 1952 wurde das »Staatliche Rundfunkkomitee« als oberste Lenkungsinstanz gegründet und dem Ministerrat unterstellt. Der Rundfunk wurde zentralisiert, die Landessender mussten ihre Eigenprogramme einstellen, weil das bisherige Rundfunksystem es nicht mehr ermögliche, den »Aufgaben zur Schaffung des Sozialismus in der DDR und den wachsenden gesellschaftlichen Ansprüchen der werktätigen Bevölkerung gerecht zu werden«.
[...]

Das  Wort "Rundfunkrätin" i.S. eines "Grünen Klassenkampfes"!

Der deutsche Wortschatz
Meinungsmonopol,
das
https://www.dwds.de/wb/Meinungsmonopol
Zitat von: Der deutsche Wortschatz - Meinungsmonopol
Bedeutungsübersicht:
1. Monopolstellung in Bezug auf die kollektive Meinung einer gesellschaftlichen Gruppe und das öffentliche Meinungsbild; Beherrschung der öffentlichen Meinung durch die Medien
2. [gelegentlich] Institution, die diese Monopolstellung, das Meinungsmonopol innehat

Yoo Jessi, träum weiter vom "Staatlichen Rundfunkkomitee" und dem Einheitssender

Bündnis 90 NDRangheta!!!

der den gesellschaftlichen Ansprüchen der werktätigen grünen Bevölkerung gerecht wird.

Watt du nicht jaanz verstanden hast, ist die Tatsache, dass es der Bevölkerung schlecht geht, sie deshalb grün ist und wegen des verhassten UnfuXbeitraX kotzen muss!

 >:(


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Januar 2024, 12:39 von Bürger«

 
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