Dieser Thread enthält etwas sehr Wichtiges: Wie man kostenfrei ein Verfahren beim EuGH aushlösen kann. Das war bisher eine Strategielücke. Wie folgt verwertet:
Der Europäischer Gerichtshof (EuGH - auf EU-Ebene):
Die dortigen teuren Verfahren kann sich der Normalbürger kaum leisten.
Das ist ähnlich gelagert wie beim BGH. Nicht nur Unternehmen können das finanzieren. Auch Lobby-Verbände machen es gern. Selbst beim Misserfolg bringt es Geld und Anerkennung und neue Mitglieder.
Keine Lösung für Normalbürger? Doch, wie hier gezeigt:
? 2022-06-22 - Aufruf 2023-11-13 (ABO-frei) https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37552.msg224086.html#msg224086
"EuGH C-278/20 - Vertragsverletzungsverfahren nach Beschwerden von Privatpersonen."
Der dortige Autor " @pinguin " schließt durch profunde Informationsbreite eine Lücke in Sachen EuGH-Wissen: Wo der Rechtswissenschaftler zu spezifisch und der durchschnittliche Jurist zu unkundig ist, weiß er alles ausfindig zu machen, was man auf EuGH-Ebene für ein jeweiliges Problem in Betracht ziehen könnte. Das rechnet zu den paar Einzigartigkeiten dieses Forums gez-boykott.de .
Der Weg ist aus diesen Zeilen ablesbar:
Randnummer 16: " Auf Beschwerden von Privatpersonen leitete die Kommission am 25. Juli 2016 gegen das Königreich Spanien ein EU-Pilotverfahren betreffend die Art. 32 und 34 des Gesetzes 40/2015 ein. Die Kommission machte einen möglichen Verstoß gegen die
Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität geltend,
da diese die Autonomie beschränkten, über die die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Voraussetzungen verfügten, die ihre Haftung für ihnen zuzurechnende Verstöße gegen das Unionsrecht regelten. Da dieses Verfahren erfolglos blieb, wurde es eingestellt, und die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein."
Also ist der Weg: "Beschwerde bei der EU-Kommission",
was sich einfach anhört, aber nicht einfach ist, weil es fundiert sein muss. Aber immerhin ist es eine Option, bei der nicht der !arme" Bürger, sondern die reiche EU-Kommission die aufwändige Bearbeitung des Verfahrens finanziert.
Wichtige Randnummern im Entscheid: - und Vorbehalt -
16, 29 bis 31, 142.
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht voll abgesichert. Eventuelle Gegenmeinungen bitte an: ok @ terra-unika.com
Dieser Verfahrensweg ist wichtig für verfahrene Verfahren. Zusatzmeinungen und Gegenmeinungen sollten die Realisierbarkeit und die Aussichten klarer bestimmen.
Siehe auch im Schlussantrag des Generalanwalts:
? 2021-12-09 (ABO-frei) https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=250884&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4058932
RN_71: "_ _ dass der Ersatz des Schadens, der durch den Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Unionsrecht verursacht wird,
weder davon abhängt, dass zuvor ein dem Staat zuzurechnender Verstoß gegen das Unionsrecht festgestellt wurde, noch davon, dass dieser Verstoß in einem Urteil festgestellt worden ist, das der Gerichtshof im Wege einer Vorabentscheidung erlassen hat."
RN_88: "[...] Es kann aber offensichtlich nicht von einem Einzelnen verlangt werden,
eine Klage gegen einen inexistenten Rechtsakt einzulegen, um die Haftung des Staates für gesetzgeberisches Handeln auf der Grundlage dieser Bestimmung begründen zu können."
Quelle:
"Wie mache ich kosteniose Verfahren für Bürgerrechte und Grundrechte und gegen staatliche Fehler? - Landesverfassungsgerichte, BVerfG, EuGH, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Petitionen,"
Spalte 1 auf
https://infos7.org/eede/#UBU-_ZZUBG-OPTIONS- dort klicken auf "mehr"
Das Thema "Umweg über die EU-Kommission - alles kostenlos für den Bürger" könnte vielleicht durch weitere Beispiele vertieft werden, wenn es solche gibt, um daraus für die optimale Vorgehensweise zu lernen.
Wichtig war aber vor allem, erstmals geklärt zu haben, was hier schon immer auf der internen Liste für Klärungsbedarf war.
Die Alternative, eine EuGH-Richtervorlage beim deutschen Gericht auszulösen, klappt so gut wie nie. Immerhin, die beachtenswerte Ausnahme kennen wir, LG-Richter Dr. Sprissler, Tübingen.
Falls @pinguin anderweitig nicht genannt werden möchte, wird das nach PM sofort gelöscht.
Es geht aber um Wichtiges: Es muss immer neu dargelegt werden: Die Bürger als Grundrechteverteidiger liefern als profunde Kenner ihrer Rechtsanliegen etwas Drittes, wo der Rechtswissenchaftler wie auch der normale Rechtsanwalt weniger hilfreich liefern.
Die Abgehobenheit der meisten Juristen gegenüber dem "einfachen Volk" ist ein Kernproblem der 10 Jahre Unrecht in Sachen Rundfunkabgabe. Fast alle zuständigen Juristen meinen, sie hätten das Recht, zu simulieren, dass sie das Unrecht nicht kapieren. Das ist eine Ungehörigkeit, die wir uns nicht länger gefallen lassen dürfen.