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Autor Thema: Bitte an SWR um Klärg. d. Zwangsvollstr. (Geringverdiener+Unterhaltsverpfl.)  (Gelesen 2192 mal)

  • Beiträge: 168
Einer fiktiven Person A kündigt die GEZ eine Zwangsvollstreckung an, wenn sie den Mahnbetrag in Höhe von 1200.- Euro nicht bis heute beglichen habe.

Da Person A Rentner ist und eine Gesamtrente von mtl. 1.300 € bezieht, kann Person A diesen Mahnbetrag nicht überweisen.
Zudem hat Person A zwei minderjährige Kinder, denen sie zum Unterhalt verpflichtet ist, dies aber seit ihrem geringen Rentenbezug eingestellt hat.

Person A könnte heute beim zuständigen Amtsgericht angerufen und den zuständigen Gerichtsvollzieher ihrer Wohnstadt angerufen und gebeten haben, was sie sonst noch gegen diese Forderung unternehmen kann.

Der fiktive Gerichtsvollzieher meinte, Person A solle anhand ihrer finanziellen Lage ein Schreiben mit der Bitte zur Klärung des Sachverhalts an den SWR senden.

Dies hat Person A sogleich getan - hier zur etwaigen inhaltlichen Verbesserung:

Zitat von: Schreiben an "SWR Stuttgart" wg. Ankündigung Zwangsvollstreckung
SWR
Neckarstraße 230
70190 Stuttgart

Beitragsnummer:
Az.:
Ankündigung Zwangsvollstreckung



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich heute mit dem zuständigen Amtsgericht  und mit dem Gerichtsvollzieher Herrn ...... für meinen Wohnort zuständig bzgl. ihrer angekündigten Zwangsvollstreckung in Verbindung gesetzt.

Sie haben mich darauf hingewiesen, da ich Rentner bin und eine Gesamtrente von 1319,00 € beziehe, kann der Gerichtsvollzieher Herr ..... keine Zwangsvollstreckung bzw. Pfändung vollziehen.

Vermögen oder Immobilien besitze ich nachweisbar nicht.

Zudem habe ich 2 minderjährige Kinder, denen ich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet bin, dies kann ich anhand der Rentenhöhe nicht mehr tun und habe es seit Rentenbeginn eingestellt, da unbezahlbar.

Anhand dieser Sachlage, die ich rechtlich nachweisen kann, bitte ich Sie umgehend um Klärung dieses Sachverhalts.

Ihre Antwort auf mein Schreiben werde ich gegenüber der Zwangsvollstreckungsstelle des Amtsgerichts .......  und dem zuständigen Gerichtsvollzieher Herrn ...... offenlegen und übergeben.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
...


Edit "Bürger": Beitrag anonymisiert. Siehe insbesondere u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Da nicht bekannt ist, wie schnell oder langsam die Mühlen bei der Landesrundfunkanstalt mahlen, sollten derartige Schreiben nach bisheriger Erfahrung immer auch mindestens zur Kenntnis an die "Maschine in Köln" gehen, da diese vollständig automatisiert die nächsten Schritte einleitet - siehe u.a. unter
allgem. Hinweise/ Erfahrungen Schriftverkehr/ FAX mit LRA/BS + eigene Akten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35882.0
In dringenden EIL-Sachen würde eine fiktive Person B immer in fetter Großschrift drüberschreiben
"EILT! Bitte sofort bearbeiten!"


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Oktober 2023, 13:14 von Bürger«

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Auf obiges Schreiben an den SWR Stuttgart erhielt Person A heute - also erst nach über 3 Monaten - folgende Antwort von einem "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" wg. "Niederschlagung":

Zitat von: Antwort von einem "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" wg. "Niederschlagung"
Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer.............

Sehr geehrt......

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Sie bitten um eine Niederschlagung des offenen Beitrags.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aussagefähige Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen. Eine aussagefähige Unterlage ist z.B. die Bestätigung einer karitativen oder öffentlichen Schuldnerberatung, aus der hervorgeht, dass der Rückstand weder in einer Summe noch in kleinen Raten gezahlt werden kann.

Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt erneut.

Das Beitragskonto weist einschließlich 09.2023 einen Rückstand von 1.269,86 EUR auf.

Freundliche Grüße

Ihr Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Wie könnte/ sollte Person A darauf reagieren?

Danke für Lösungsvorschläge.


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Siehe nochmals u.a. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0


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Was nun tun? Beispielsweise die Adresse der "nächstgelegenenen schweigepflichtigen Prüfkommission" erfragen.  :police: :angel:

Zitat
Bitte an SWR um Klärg. d. Zwangsvollstr. (Geringverdiener+Unterhaltsverpfl.)
 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37341.msg224038.html#msg224038

Plötzlich kommt "Härtefallprüfung"? Hat man die Angst, dass daraus eine Massenbewegung werden könnte?
Nach Antrag an den SWR Stuttgart kam nach über 3 Monaten im Oktober 2023 eine Erklärung der Bereitschaft der "Niederschlagung". Das Schreiben erhielt der SWR zufällig kurz nach Fristablauf (Anfang Juli 2023), das Falschinkasso bei Geringverdienern umgehend einzustellen. Zufällig, weil derartiges schon seit Jahren gelegentlich angeboten wird.

¸ Hier der Beweis:
? Abruf 2023-10-30 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31781.0.html

Aber auch und trotzdem, der SWR wurde erneut (rein shcriftsätzlich) abgemahnt.
Dies unter Anrufung auch der Medien-Referatsleiter und ihrer Vorgesetzten - üblicherweise Staatssekretäre - , also die für Rechtsaufsicht Zuständigen.
An alle unter Hinweis auf ein irgendwie recht schäbiges Strafrecht im Fall von Falschinkasso.

Wortlaut des ARD-Schreibens:
Ihr Rundfunkbeitrag - Beitragsnummer.............
Sehr geehrt............, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sie bitten um eine Niederschlagung des offenen Beitrags.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aussagefähige Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen. Eine aussagefähige Unterlage ist z.B. die Bestätigung einer karitativen oder öffentlichen Schuldnerberatung, aus der hervorgeht, dass der Rückstand weder in einer Summe noch in kleinen Raten gezahlt werden kann.

Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt erneut. Das Beitragskonto weist einschließlich 09.2023 einen Rückstand von 1.269,86 EUR auf.
Freundliche Grüße. Ihr Beitragservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

   Vernunftdenker Don Pedro: 

Das Schreiben ist vermutlich als nichtig einzustufen?
Die Kölner Mediensteuer-Buchungsstelle hat nicht Rechtsperson, kann also nicht über Rechtsbeziehungen mit Bürgern Entscheide treffen. Ferner fehlt üblicherweise Abtretung und Abtretungsanzeige der Forderung. Unterstellen wir dennoch eine illusionäre "Umdeutung in eine SWR-Mitteilung" als real denkbar, um zur Rechtsanalyse fortschreiten zu können.

Das Anerkenntnis des "Rechts der Niederschlagung" (Abgabenrecht)
ist ein Fortschritt dieser Sachbearbeitung. Es unterbleibt also das übliche Textbaustein-Gefasel im Sinn wie: "Die hehre Beitragsgerechtigkeit zwingt uns leider leider, unerbittlich ihr letztes Hemd zu pfänden, weil Sie nicht unsolidarisch sein dürfen."

Taschentücher bereit halten, die Tränendrüsen quellen über bei derart viel Schmerzt über das unerbittlich sein müssen. Glücklicherweise geht es nur um 200 Euro im Jahr und nicht um die Enteignung von Haus und Hof wie in der NS-Diktatur für "Unterwünschte". Das "ewige" heuchlerische ethische Versagen der Vollzieher ist aber von analoger Natur: Der Mensch ist eine genetische Fehlkonstruktion? Eingebautes Hörigkeits-Gen?

Und siehe da, man weiß sehr genau,
dass gemäß § 4 Absatz 6 Rundfunkstaatsvertrag eine Härtefallprüfung proaktiv anzubieten ist. Dies proaktiv anzubieten, diese Rechtspflicht gegenüber allen wird seit einem Jahrzehnt nicht ausreichend gewahrt. Immerhin brauchte man mehrere Monate, sich dazu durchzuringen, was postwendende Selbstverständlichkeit hätte sein müssen.

Man darf wegen des ganz geringen Datenschutz-Niveaus
der Kölner "Mediensteuer"-Kontenführung solche Daten nicht selber erfragen. Man muss es an eine schweigepflichtige Stelle outsourcen. Dass man dies weiß, ergibt sich aus diesem Schreiben. "Gut zu wissen, dass die es wissen."

Also an wen wohl "outsourcen"? Da soll nun also der Rechtslaie etwas finden - man beachte die Bedeutung der beiden Buchstaben "z. B." - das ist gleichbedeutend mit. "Wenn du keine Stelle findest, hast du Pech gehabt und musst zahlen, obgleich du höchstwahrscheinlich laut Gesetz gar nicht zahlen musst."

Nun kommt das faule Outsourcen zum Zug?
"Bestätigung einer karitativen oder öffentlichen Schuldnerberatung".
Warum nicht die Sozialbehörden? Richtig, denen ist es seit 2005 untersagt, staatlich finanzierte Prüfungsressourcen für die Rundfunkabgabe zu "veruntreuen". Nun sind allerdings wohl alle Schuldnerberatungen aus staatlichen Haushalten finanziert - auch diejenigen, die sich als karitativ darstellen, beispielsweise kirchlich getragene (wobei diese Träger natürlich trotzdem zu ehren sind).

Diese haben weder Auftrag noch Kompetenz noch Befugnis noch Ressourcenrecht, die vorgeschlagene Erklärung abzugeben,
da ja auch ihre Ressourcen staatsfinanziert sind. Außerdem ist die Empfehlung juristisch verkehrt: Die Frage ist nicht, ob jemand zahlen "kann". Natürlich "kann" der Geringverdiener: Er "kann" ja eine Wochen im Monat auf Essen verzichten. - Die Frage darf also nur juristisch exakt formuliert werden, ob das Existenzminimum durch Zahlungen unterschritten werden würde. Das steht so nicht im Textbaustein - es könnte ja "schlafende Hunde wecken" und massenhafte legitime Anträge auf Niederschlagung erzeugen.

Kein Problem, das ist nun zur Entlastung des ARD-Personals eingeleitet, "wir sind ja nicht so":

Was kann und darf der Bürger nun tun?
Man sichte das Formular "Stopp ARD, ZDF usw.", erreichbar über den Link in Spalte 3, oben. Der Bürger darf beantragen, ihm eine schweigepflichtige kostenfreie Prüfkommission zu benennen, zu finanzieren durch den SWR. Das darf nicht vage bleiben mit dem "z.B.". Die ARD-Anstalt ist angebots-verpflichtet, weil öffentlich-rechtlich. Nur so darf sie weiterhin Vollstreckungen selber verfügen - eine Logik-Kette.

Was den Bürger entsetzlich schmerzen wird, solch eine Prüfkommission gibt es nicht.
Da kann er vermutlich leider vollstreckungsfrei warten bis an sein Lebensende? Denn diese Prüfungskommission wird es auch nie geben, weil seti 2006 von der ARD-Anstalt selber zu finanzieren. Das wäre unverhältnismäßig teuer für die rund 5 bis 10 Millionen Haushalte der Prüfungsberechtigten im Land. Denn auf die hohen Kosten würde ja überwiegend nur die Einnahme "0 Euro" folgen.

Der beste Ausweg für den SWR wäre, die Niederschlagung zu verfügen.
Er könnte sich damit intern besänftigen, dass der Gerichtsvollzieher ja bereits die Funktion der Prüfungskommission ausgeübt habe. Zwar nicht schweigepflichtig - wird ja Aktenbestandteil , aber immerhin. Und der Bürger könnte nach Niederschlag beantragen, alle Daten über seine Finanzlage zu löschen.

Bisher liegt kein einziger Fall vor,
dass Antrag auf eine Prüfungskommission zu irgendeinem Ergebnis führte. Das ist Neuland. Warten wir ab. Das Recht ist auf der Seite der Geringverdiener. Sie können nur gewinnen. Die Frage ist nur eine des Ablaufes bis zu diesem Ergebnis.
Das wird vermutlich ein wenig Schlachtgetümmel erfordern. \"Die Schwerter der Bürger sind geschliffen.\"

Quelle: Mittelspalte auf: https://infos7.org/eede/#PPE-ZZUBY-GEZ-SKAND
Formular für den Antrag: Spalte 1 auf https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm Forumsteilnehmer, die es über PM erfragen, kommen auf den GEZ-Verteiler und erhalten diesen Mustertext ohne den dortigen Spendenbedarf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2023, 11:40 von pjotre«
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  • Beiträge: 168
Auf obige "Anregung" des "Beitragsservice":
Zitat von: Antwort von einem "Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio" wg. "Niederschlagung"
[...]
Sie bitten um eine Niederschlagung des offenen Beitrags.

Um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötigen wir aussagefähige Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen. Eine aussagefähige Unterlage ist z.B. die Bestätigung einer karitativen oder öffentlichen Schuldnerberatung, aus der hervorgeht, dass der Rückstand weder in einer Summe noch in kleinen Raten gezahlt werden kann.

Sobald uns die erforderlichen Unterlagen vorliegen, prüfen wir den Sachverhalt erneut.
[...]

hier nun ein mögliches Bestätigungs-Schreiben einer Schuldnerberatungsstelle an den Beitragsservice über die Unpfändbarkeit:
Zitat von: Bestätigungs-Schreiben Schuldnerberatungsstelle an Beitragsservice über Unpfändbarkeit
[Schuldnerberatungsstelle]

an
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Ihr Zeichen: XXX
Ihr Schreiben vom: XXX

Bestatigung Schuldnerberatungsstelle

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr XXX hat unsere Schuldnerberatungsstelle aufgesucht und um Unterstützung gebeten.
Eine entsprechende Vollmacht fügen wir an.

Mit Ihrem Schreiben vom XXX bitten Sie Herrn XXX, aussagefahige Unterlagen vorzulegen, damit Sie die Sachlage erneut prüfen können.

Wir bestatigen, dass Herr XXX über kein pfändbares Einkommen verfügt. Durch das geringe monatliche Einkommen und die Unterhaltsverpflichtung seinen Kindern gegenüber, wird es Herrn XXX nicht möglich sein, die Gesamtschuld, weder in einer Summe noch in kleinen Raten, abzuzahlen.

Wir bitten Sie um eine wohlwollende Prüfung und um Niederschlagung der Forderung.

Ich danke Ihnen!

Mit freundlichen Grüßen
...
(Hervorhebungen nicht im Original)

Person A wartet nun auf Antwort. Zu gegebener Zeit wird mitgeteilt, wie der Beitragsservice darauf reagiert haben könnte.


Edit "Bürger": Der schnelleren Vergleichbarkeit wegen obiges Schreiben des "Beitragsservice" auszugsweise ergänzt und hiesigen Kommentar entsprechend leicht angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2023, 01:34 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.573
Nicht schlecht!  :D

Die rechtspolitische Wirkung dieser Korrepondenz bewegt sich zwischen "merkwürdig" und "enorm"... denn:

Das Diakonische Werk (eine von verschiedenen Kirchen der "evangelischen Seite" begründete Körperschaft) bürgt mit diesem schönen Text dafür, dass der betroffende Schuldner über kein pfändbares Einkommen verfüge. Die Schuldnerberatung(en) sind aber rechtlich nur eine vom jeweiligen Bundesland anerkannte externe Instanz innerhalb der Insolvenzordnung (also rechtlich recht verwinkelt eingeordnet).

ad "merkwürdig":
Warum nun macht sich die Landesrundfunkanstalt (LRA) in Gestalt des ihr untergeordneten Beitragsservices einen schönen Tag, indem der Schuldner zu einem Dritten gehen muss, um die Unpfändbarkeit seines Einkommens bescheinigen zu lassen? Sollte das nicht die LRA selbst überprüfen? Hier geht es nicht um privatrechtliche Insolvenz, sondern um die Ableistung einer öffentlich-rechtlichen Abgabe.

ad "enorm":
Mit dem Diakonischen Werk nimmt ein sehr bedeutsamer gesellschaftlicher Akteur das sozialpolitische Megadesaster des Rundfunkbeitrags geradezu in aller Öffentlichkeit wahr.

Das Diakonische Werk bittet den Beitragsservice um eine Niederschlagung in einer solchen Devotheit, wie man sie sonst nur staatlichen Schlägerbanden in dunklen Staaten entgegenzubringen pflegt.

Das wird Kreise ziehen. Langsam nur, aber es zieht Kreise.

Man wird merken, dass sich die Landesrundfunkanstalten eine zweite Struktur aufgebaut haben. Vor einer Senderdiktatur warne ich schon seit Jahren. Das wird immer mehr - zwar nur ein bisschen, aber immer ein bisschen mehr. Tut mir leid. 

(Übrigens: Ich bin links, und das bleibt auch so.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2023, 01:37 von Bürger«

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Dieser Vorgang gewinnt nun wesentliche Bedeutung als Präzedenzfall.
--------------------------------------------------
a) Der ARD-Sender hat dem Bürger einen Mustertext formuliert und eine Prüfstelle bezeichnet.
b) Diese hat diesen Mustertext verwendet.
c) Also ist der Sender nun zur "Niederschlagung" nahezu verpflichtet, da die vorgeschlagene Auflage ja erfüllt wurde.

Im Erfolgsfall könnten 4 Millionen Bürger sich darauf berufen.
-----------------------------------------------------
Wir hätten dann ja eine seit langem nötige "schweigepflichtige Prüfkommission". 2 Haare in der Suppe:

(1) Wird es zur Massenbewegung, so werden ARD-Juristen es sabotieren. Juristen sind nie verlegen dabei, für jedes gewünschte Ergebnis eine brillante Begründung zu finden.
Volksmund: "Das ist eine Profession, die überwiegend vom Satan erschaffen wurde."

 @pjotre würde so etwas nie sagen. Ehrfurcht vor Leuten, die mit gewaltiger Dialektik es immer hin bekommen, dass derjenige, der sie bezahlt, die jeweils gewünschte Ware "rechtwissenschaftlicher Nachweis" geliefert bekommt.

(2) Der Steuerzahler bezahlt mittelbar die Schuldnerberatungsstellen. Also dürfen diese dies nicht kostenlos in Masse bearbeiten, weil der Gesetzgeber entschieden hat, dass die Staats-Sozialbudget-Ressourcen seit 2006 nicht mehr für diese "GEZ"-Prüfung verwendet werden dürfen. 


Die Prüfungskosten wären durch die Sender zu überweisen.
-------------------------------------------------------------------------------------------
Sobald in diesem Fall die Niederschlagung erfolgt ist, könnte ohne Gefährdung danach die Schuldnerberatungsstelle die Prüfungskosten von 200 Euro dem ARD-Intendanten in Rechnung stellen.

Es beteht irgendwie gewisse Ahnung, dass dies dort nicht auf tolle Begeisterung stoßen würde? Mal schauen, ob die Schuldnerbereitung für diesen Schritt zu begeistern ist - leider vermutlich nicht. Dann erst wäre der Präzedenzfall komplett, nämlich Endergebnis "ARD, ZDF usw. sind pleite".

So leicht wird das nicht gelingen. Wir sammeln Waffen, immer mehr, und wenn wir genug davon haben, wird geschossen.


 @noTV . "(Übrigens: Ich bin links, und das bleibt auch so.)"
Wenn immer Bürgerrechtler für die Grundrechte streiten, überhaupt aller Widerstand gegen Staatsfehler, das Überraschende ist, sie sind aus allen politischen Himmelsrichtungen. So sicherlich auch bei den Streitern gegen die Rundfunkabgabe.
Google-Suche "Soziologie des Widerstands"
- inklusive Anführungszeichen - hat nur 13 Ergebnisse. Hoch interessant,   
Es ist etwas sehr Schönes, zu wissen, wir hier im Forum streiten alle unermüdlich unkaputtbar für die Grundrechte - aus oft ganz unterschiedlichen Motiven.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2023, 01:38 von Bürger«
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  • Beiträge: 168
Hallo,

Person A könnte folgendes Rückschreiben des Beitragsservice mit einer erstaunlichen Rückantwort zur Niederschlagung deren Forderung erhalten haben.

Einfach unglaublich, was man sich erlaubt.

Aber lest es selber und bin gespannt auf eure Kommentare.

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben. [...]
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2024, 22:48 von Bürger«

  • Beiträge: 168
Hallo,

Person A erhielt heute folgendes Schreiben des Gerichtsvollziehers, dass hier angefügt wird.

Welche Möglichkeiten kann Person A unternehmen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2024, 22:43 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.459
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Welche Möglichkeiten kann Person A unternehmen?
Mglw. zunächst noch mal zur freundlichen Schuldnerberatungsstelle...?
...zusammen mit diesem Schrieb und unter Bezugnahme auf vorangegangenen Schrieb des BS an die Schuldnerberatung?
Das sollte aber unverzüglich erfolgen, da für etwaige weitere Schritte die Zeit wahnsinnig schnell läuft...!

Es könnte ggf. Pfändungsschutz/ P-Konto etc. infrage kommen.
Auch dazu sollte sich Person A bei der Schuldnerberatungsstelle und der eigenen Bank schlau machen!!!
Wer effektiven Pfändungsschutz/ P-Konto etc. erwirken/ einrichten kann, d.h. wem nichts gepfändet werden kann, der braucht sich mit all den juristischen Feinheiten bzw. Spitzfindigkeit bzgl. Vollstreckung weder außergerichtlich noch gerichtlich herumzuschlagen.

Welches Bundesland? Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz?
Dann bitte schon mal im entsprechend bundeslandspezifischen bzw. auch im allgemeinen Vollstreckungsboard einlesen
und insbesondere auch das jeweilige Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz verinnerlichen.
Die Fragestellungen wiederholen sich ja (leider).

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2024, 22:59 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.573
Naja, man sieht, dass beim Beitragsservice die Logik keine Rolle zu spielen braucht. Man sollte diesen Verein einfach ignorieren und sich immer wieder nur an die Intendantin wenden.

Im ersten Schreiben säuselt der Beitragsservice, man könne sich von einer Schuldnerberatungsstelle bescheinigen lassen, für Rundfunkbeiträge nicht aufkommen zu können.

Im zweiten Schreiben faseln sie dann zusammen, dass sich das nur auf künftige Beiträge beziehen würde. Also geht es gar nicht um eine "Niederschlagung von Forderungen", denn künftige Forderungen gibt es im Wortsinne gar nicht. Die Beitragsschuld wird (angeblich) "per Gesetz" fällig und ist als "Schickschuld" sowieso keine Forderung. Eine Forderung muss eigens erhoben werden und kann sich nur auf eine bestehende Schuld beziehen.

Offensichtlich haben die beim Beitragsservice gemerkt, welche Büchse der Pandora sie mit der Sache von Schuldnerberatung öffnen. Ihr Hinterhoftreiben würde einfach zu bekannt werden. Ich schrieb es schon: es würde Kreise ziehen... bei den Kirchen ist das vielleicht sogar sehr ungünstig, weil die irgendwann merken, dass der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner Selbstüberzeugung auch auf "Kirche" macht und Ablasshandel mit heftigen Drohungen und massiver struktureller Gewalt betreibt, wo Tetzel blass und kreidebleich werden würde...  :P

Ich denke, das P-Konto wäre ein guter Ansatz... angeblich kann man ein P-Konto sogar dann noch errichten, wenn die Pfändung quasi schon morgen kommt. Keine Rechtsberatung (-> Schuldnerberatung  ;) ). Und gutes Gelingen!



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  • Beiträge: 168
Person A hatte gestern einen Termin beim Gerichtsvollzieher.
Er gab alle notwendigen Angaben wegen der Vermögensauskunft ab.

Was Person A aufgefallen ist, dass der Gerichtsvollzieher ihn bei der Vermögensauskunft mitteilte,
dass die Kaution für sein Mietobjekt zwangsvollstreckt werden kann, wenn Person A auszieht.
Wenn Person A aus seiner jetzigen Wohnung ausziehen sollte, muss er in der Regel für sein neues Mietobjekt auch Kaution zahlen,
daher dürfte diese Zwangsvollstreckung der Mietkaution eigentlich hinfällig sein.


Edit "Bürger": Letzteren eigenständigen und allgemein sämtliche Vollstreckungen (nicht nur des "Rundfunkbeitrags") betreffenden Aspekt hier bitte nicht weiter vertiefen. Dazu sollte bei Bedarf gesondert/ eigenständig recherchiert und/oder auskunftsfähige Stellen angefragt werden. Andere, neu aufgekommene Frage ebenfalls lausgegliedert unter
SCHUFA-Eintrag trotz Abgabe der Vermögensauskunft > Rechtens? Wie vorgehen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37901.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. April 2024, 20:16 von Bürger«

 
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