Noch zwei Fragen:
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
Beschluß des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 -
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.htmlLeitsatz 3:Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt nicht nur ein aktives Handeln zur Informationsverschaffung, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Informationen.
Hieraus ergibt sich noch eine Frage, welche ich bisher noch nirgends gesehen habe. Und zwar in Anlehnung an die negative Informationsfreiheit. Niemand muss sich gegen seinen Willen irgendwelche Informationen aufdrängen lassen. Womit übrigens auch das Bundesverfassungsgericht in Rn. 135 seiner Entscheidung vom 18.07.2018 argumentierte.
Leitsatz 3 der Entscheidung zur Leipziger Volkszeitung vom 3. Oktober 1969 hebt hervor, dass auch das aktive Handeln zur Informationsverschaffung dem Grundrechtsschutz unterliegt.
Frage 1:Kann es dagegen auch einen Zwang zu einem aktiven Handeln zur Informationsverschaffung geben?
Ein aktives Handeln zur Verschaffung einer Informationsquelle, an der man kein Interesse hat und was man deshalb freiwillig nicht tun würde? Die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für eine bestimmte Informationsquelle, sogar gegen den eigenen Willen und einer tatsächlichen Nutzung, ist so ein aktives Handeln.
Zusatz: Müssten demnach nicht auch die Mittel zur Informationsverschaffung dem Grundrechtsschutz unterliegen? Das gängige Mittel zur Informationsverschaffung in der heutigen Zeit ist das Geld.
Frage 2:Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beansprucht für sich das Recht auf Staatsferne.
Dem einzelnen Bürger müßte demnach das gleiche Recht zustehen, sonst verliert dieses Recht praktisch seine Bedeutung.
Darf der Staat sich überhaupt in die Medienbelange der Bürger einmischen und somit die Finanzierung einer bestimmten Informationsquelle vorschreiben?
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)