"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
angelamerkel:
Der fiktive Vollziehungsbeamte könnte heute wie folgt auf Person A's E-Mail vom Sonntag geantwortet haben:
--- Zitat ---Hallo Person A,
Bitte wenden sie sich, bei Rückfragen, an den Beitragsservice.
Gruß
--- Ende Zitat ---
Person A glaubt nach dieser Antwort nicht, dass Diskussionen zu fehlenden Leistungsbescheiden mit diesem Beamten fruchten werden.
Im Anhang ein abfotografierter (!) Bildschirm mit einem Word-Dokument, das den Vollstreckungsauftrag enthält.
Dieser wird jetzt anonymisiert an diesen Post angehängt.
Es wurde Person A nur das angeschnittene Bildschirmfoto zur Verfügung gestellt.
--- Zitat von: Stadtkasse, Vollstreckungsauftrag ---[...] Der o.G. hat den Rückstand nicht gezahlt. Der Vollziehungsbeamte wird angewiesen, wegen des Rückstandes sowie wegen der entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden [...]
--- Ende Zitat ---
Edit "Bürger": Dann ist aber was abgeschnitten, was vielleicht noch von Interesse sein könnte > bitte hier noch mal unbeschnitten nachreichen.
Ebenso ob es eine Rückseite, 2. Seite o.ä. gibt. Unterlagen immer vollständig zur Verfügung stellen!
Gegebenenfalls von dem Vollziehungsbeamten - freundlich - nachfordern, da dies sonst nicht geprüft werden kann.
Der eigentliche "Auftrag" ist ja gerade nicht ersichtlich.
Edit "Bürger": Bild verkleinert. 4000px / 20MB(?) waren gigantisch und für den Zweck mehr als weit übers Ziel hinaus.
Nun als JPG, Grau, 1200px, 200kB - bitte zukünftig beachten - siehe u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg124690.html#msg124690
Bürger:
Ok - aha, so sieht also ein Vollstreckungsauftrag von einer Stadtkasse an ihren Vollziehungsbeamten aus:
--- Zitat von: angelamerkel am 23. Januar 2023, 10:29 ---Es wurde Person A nur das angeschnittene Bildschirmfoto zur Verfügung gestellt.
--- Zitat von: Stadtkasse, Vollstreckungsauftrag ---[...] Der o.G. hat den Rückstand nicht gezahlt. Der Vollziehungsbeamte wird angewiesen, wegen des Rückstandes sowie wegen der entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden [...]
--- Ende Zitat ---
Edit "Bürger": Dann ist aber was abgeschnitten, was vielleicht noch von Interesse sein könnte > bitte hier noch mal unbeschnitten nachreichen.
Ebenso ob es eine Rückseite, 2. Seite o.ä. gibt. Unterlagen immer vollständig zur Verfügung stellen!
Gegebenenfalls von dem Vollziehungsbeamten - freundlich - nachfordern, da dies sonst nicht geprüft werden kann.
Der eigentliche "Auftrag" ist ja gerade nicht ersichtlich.
--- Ende Zitat ---
Ob ohne "Leistungsbescheide" wirklich eine "Fälligkeit" bzw. "Rückstand" bestehen kann, könnte ggf. angezweifelt werden.
Und ob wegen "voraussichtlich noch entstehender" (Kosten?) etwas "beauftragt" werden kann...?
Und was wird denn nun konkret beauftragt?
Bezüglich der Kosten ist das ja sowohl inhaltlich als auch grafisch so ziemlich in das Schreiben des Vollziehungsbeamten übernommen - siehe Einstiegsbeitrag in hiesigem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36905.0
Dem kann man natürlich nicht entnehmen, was denn nun der "Gläubiger" ("Landesrundfunkanstalt"?) an die Stadtkasse gesendet hat.
Das wäre wohl ebenso noch nachzufordern - so eine Art "Vollstreckungsersuchen" o.ä.
angelamerkel:
Nachdem der Vollziehungsbeamte Person A den nur abfotografierten und abgeschnittenen Vollstreckungsauftrag zugesendet hat, könnte Person A darauf folgendes angefragt haben:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr XXX,
herzlichen Dank für die Zurverfügungstellung des Vollstreckungsauftrags als Bildschirmfoto. Dieses ist unten leider abgeschnitten, so dass ich die letzten Sätze nicht lesen kann.
Ich bitte Sie daher, eine unbeschnittene Version nachzureichen.
Das Vollstreckungsersuchen des Gläubigers (ich kann hier nur die Landesrundfunkanstalt vermuten) kann so jedoch nicht erkannt werden. Bitte lassen Sie mir dies noch zukommen.
Ich danke im Voraus für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
--- Ende Zitat ---
Daraufhin hätte die theroretische Antwort des Vollziehungsbeamten lauten können:
--- Zitat ---Hallo Person A,
Auf meiner Zahlungsaufforderung ist der Gläubiger aufgeführt.
Bitte wenden sie sich an den Beitragsservice.
Gruß
--- Ende Zitat ---
Wie bereits antizipiert, ist hier nicht mit großer Kooperation des Beamten zu rechnen. Es ist erschreckend, dass Vollstreckungsaufträge ohne die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nur ansatzweise zu ehren, durchgeführt werden. Das fängt bei einem fehlenden Vollstreckungstitel an, geht weiter über ein nicht ersichtliches Vollstreckungsersuchen und endet damit, dass die zu Grunde liegenden Festsetzungsbescheide keine Leistungsgebote enthalten.
Aber:
Die Zeit drängt und Person A hat einfach nicht die psychische Kraft, das Verfahren weiter in die Länge zu ziehen. Sie wird nochmal über die Sache schlafen, aber wahrscheinlich den Betrag zahlen. Zukünftig wird dann, frei nach "Rundfunkfrei" den Festsetzungsbescheiden widersprochen und frühestens im Mahnverfahren "häppchenweise" gezahlt.
Nicht ganz unzufrieden ist Person mit der Tatsache, bis dato keinen Cent an den BS gezahlt zu haben.
Person A sagt nochmal ein herzliches Danke an das Forum für die unbezahlbare Unterstützung bis hierhin.
ope23:
Wegen 1000 Ocken, die gefühlt komplett verjährt sind, könnte man durchaus noch gegen die Stadtkasse vorgehen.
Der abfotografierte Wisch taugt sowieso nichts (ist eigentlich ein internes Dokument), ebensowenig die Antwort des Vollstreckers, der sich einfach dumm stellt. Der Beitragsservice ist sowieso nicht der Gläubiger. Wenn, dann die Stadtkasse als Vollstreckungsgläubigerin oder sowas.
Es fehlt hier das Vollstreckungsersuchen.
Hat der Vollstrecker nur diese ominöse Vollstreckungsankündigung in der Hand? Diese ist vollständig automatisiert erstellt und auch nach jetziger Rechtslage kein Verwaltungsakt. Hat die Stadtkasse keinen Schuldtitel oder sowas, den sie dem Schuldner unter die Nase reiben kann?
Keine Rechtsberatung. Ist ja nur ein Spiel.
Eine Person Q hat Vorschläge formuliert.
Eine Person ABC versteht nicht, wieso man nicht klagen will.
Bürger:
Offensichtlich hat der Vollziehungsbeamte etwas "missverstanden" bzw. muss es für diesen mglw. noch unmissverständlicher geschrieben werden... :angel:
Gefragt war ja nicht nach dem "Gläubiger" (mutmaßlich eine "Landesrundfunkanstalt"), sondern nach dessen "Vollstreckungsersuchen", welches Grundlage des Vollstreckungsauftrags bilden sollte. Schließlich veranlasst die Stadtkasse wohl nicht ohne Ersuchen von sich aus irgendwelche Vollstreckungen Dritter.
Betroffene Person möchte schließlich in die Lage versetzt werden, das dem Vollstreckungsauftrag zugrunde liegende Vollstreckungsersuchen in Form und Inhalt, d.h. also u.a. auch sowohl bzgl. Gläubiger-Angaben als auch bzgl. der einzelnen Forderungen und sämtlicher weiterer Vollstreckungsvoraussetzungen, prüfen zu können.
Den derzeit vorliegenen Unterlagen nach dürfte die Vollstreckung aller Voraussicht nach unzulässig sein.
Dies muss geprüft und geklärt werden, worum sich betroffene Person gern bemühen möchte.
Eine Person B will überlegen, mit welcher Formulierung das "dem Vollstreckungsauftrag zugrundeliegende Vollstreckungsersuchen des Forderungs-Gläubigers zur weiteren Klärung - auch mit dem Forderungs-Gläubiger - erbeten" und zugleich um Verschiebung des Termins der "Vorsprache" bis zum 02.03. (~1 Monat) gebeten werden könnte, da angesichts der üblichen Reaktionszeiten von ARD-ZDF-GEZ eine Klärung der Unstimmigkeiten bis zum 02.02. nicht machbar erscheint...
...bitte Geduld bis in den Abend.
Edit: Siehe PM.
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