"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
Bürger:
Der im Schreiben der Stadtkasse offensichtlich nicht enthaltene/ nicht beigefügte "Vollstreckungsauftrag" bzw. das der Vollstreckung zugrunde liegende "Vollstreckungsersuchen" des "Gläubigers" sollte unverzüglich explizit angefordert werden, "damit dieses geprüft werden kann, da bereits erste Unstimmigkeiten aufgefallen sind"... ;)
Und wie weiter oben bereits angemerkt:
Der angreifbaren "Formalien" gibt es ja zur Genüge - wie oben bzw. im von "querkopf" verlinkten Beitrag zu lesen...
...u.a. mangelt es den seit 09/2014 erlassenen "Festsetzungsbescheiden" an überhaupt vollstreckungsfähigem Inhalt - siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
und bzgl. der davor erlassenen "Gebühren-/Beitragsbescheiden" mit einem wenigstens ansatzweisen "Leistungsgebot" in Form eines "Bitte zahlen Sie umgehend..." mangelt es den Landesrundfunkanstalten an Befugnis, ein solches "Leistungsgebot" zu erlassen, da ihnen per RBStV nur der Erlass von "Festsetzungsbescheiden" zugestanden ist.
Eine in den RBStV verpackte sog. "Schickschuld" ist nach diesseitigem Verständnis kein vollstreckungsfähiger Verwaltungsakt/ kein vollstreckungsfähiges Leistungsgebot i.S.d. Vollstreckungsrechts.
Der Gesetzgeber hat hier einen wahrhaft kolossalen Bock geschossen - und diesen gilt es nun und immer weiter zu *zerlegen* ;)
Einzel-Themen wie z.B. das der Verjährung jedoch bitte nicht hier vertiefen - siehe dazu bereits bestehende Diskussion u.a. unter o.g. Links, speziell
Fehlendes Leistungsgebot und Verjährung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15976.0
Ungeachtet dessen zur im Zuge der Vollstreckungsabwehr ggf. ebenfalls auch noch einwendbaren Verletzung des Grundrechts auf Rezipientenfreiheit siehe u.a. unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11749.0
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
Bitte aber vor weiterer Vertiefung zunächst die bereits bestehenden Diskussionen beachten...
> bzgl. allgemeiner Vollstreckungsvoraussetzungen unter
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=77.0
> bzgl. landesspezifischer Besonderheiten unter
Nordrhein-Westfalen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?board=87.0
...da Mehrfachdiskussionen gleicher Fragestellungen nicht vorgesehen sind.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
angelamerkel:
Eine E-Mail, in der der nicht beigefügte Vollstreckungsauftrag bzw. das der Vollstreckung zugrunde liegende Vollstreckungsersuchen des Gläubigers verlangt wird, ist hypothetisch an den Vollziehungsbeamten verschickt worden.
angelamerkel:
Person A fragt sich nun, ab wann ein fiktiver Eintrag ins Schuldnerverzeichnis nicht mehr abzwenden wäre, was Person A natürlich vermeiden will.
Bürger:
Soweit das obige Schreiben des Vollstreckungsbeamten aus dem Einstiegsbeitrag verstanden wird, ist bislang noch kein Termin zur Vermögensauskunft anberaumt. Dies ist insbesondere auch der zweiten Seite zu entnehmen ;)
--- Zitat von: angelamerkel am 19. Januar 2023, 20:26 ---
--- Zitat von: Schreiben der Stadtkasse - zweite Seite ---Bitte bedenken Sie, dass bei weiterer Zahlungsverzögerung das Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft eingeleitet wird und weitere Zwangsmaßnahmen wie Konten-, Gehalts- und Mietpfändungen durchgeführt werden. Die Kosten für die getroffenen Zwangsmaßnahmen sindn von Ihnen zu tragen und können nur abgewendet werden, indem Sie den Rückstand innerhalb der nächsten zwei Wochen auf das unten angegebene Konto der Stadtkasse Düsseldorf unter Angabe der umseitig aufgeführten Maßnahmennummer einzahlen.
Bei Bußgeld kann Erzwingungshaft verhängt werden.
--- Ende Zitat ---
--- Ende Zitat ---
Ob ein solcher Termin zur Vermögensauskunft seitens des Gläubigers überhaupt beauftragt wurde, kann erst dem "Vollstreckungsauftrag"/ "Vollstreckungsersuchen" entnommen werden.
Nach diesseitigem Kenntnisstand erfolgt ein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erst und nur, wenn die (erst noch zu terminierende?) Vermögensauskunft ohne dafür anerkannte Gründe nicht abgegeben wird.
Selbst eine Zahlung oder auch Vereinbarung einer Ratenzahlung noch im Termin zur Vermögensauskunft würde nach diesseitiger Kenntnis und Erfahrung den Termin bzw. die Vermögensauskunft erledigen und somit eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis abwenden.
Es gilt also mglw. zunächst - z.B. durch Vorbringen geeigneter Einwände/ Unstimmigkeiten - die Anberaumung eines Termins zur Vermögensauskunft zu verhindern bzw. längstmöglich hinauszuschieben. Dies könnte ggf. erreicht werden, indem mit Vorbringen geeigneter Einwände/ Unstimmigkeiten gebeten wird, zwecks Klärung der Unklarheiten/ Unstimmigkeiten den Termin zur Vorsprache zunächst um mehrere Wochen zu verschieben (denn diesbzgl. bestünde seitens des Vollstrekcungsbeamten wohl durchaus eigenes Ermessen).
Nicht unwichtig könnte sein, dass sich Person A ggü. der Vollstreckungsstelle sachlich und kooperativ äußert und ihr eigenes Bemühen um Klärung aber auch die Wahrnehmung ihrer Rechte erkennen lässt.
Allerdings ist diesseits nur das Verfahren mit Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher/ Amtsgericht geläufig. Bei der Vollstreckung durch die Stadtkasse/ Vollziehungsbeamte könnte der Ablauf ggf. etwas anders sein. Das könnte/ sollte sich aber Person A im Zuge der Vorsprache des Vollziehungsbeamten mglw. einfach sachlich erklären lassen, nach welchen Gesetzen und §§ dieser die Vollstreckung vollziehen soll, was dieser dabei beachten muss und in welchem Rahmen er ggf. auch ein gewisses eigenes Ermessen hat... ;)
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.
angelamerkel:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Bürger!
Die fiktive Person A könnte aufgrund der für sie neuen Ersterfahrungen mit der Stadtkasse und anstehenden Vollstreckungen etwas aufgeregt und besorgt sein.
Nun wird eine Antwort des fiktiven Vollziehungsbeamten auf die Frage nach dem fehlenden Vollstreckunsauftrag per E-Mail abgewartet und ggfs. ein klärendes Telefonat geführt.
Person A hofft nun, dass nicht in Richtung "Anträgen der Rundfunkanstalten gehen wir ohne Prüfung nach, wenden Sie sich bei Zweifeln direkt an die RA" geantwortet wird. Aber das ist natürlich reine Spekulation und könnte in diesem fiktiven Fall völlig anders ablaufen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln