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Autor Thema: Änderungen bei der Bankverbindung ab 01.01.2023  (Gelesen 3429 mal)

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Viele Zwangszahler werden die Umstellung auf ein neues Konto hoffentlich als Startsignal sehen, die Zahlungen einzustellen. Wer bisher aus Bequemlichkeit und Sorge vor Repressalien weitergezahlt hat, kann nun sicher sein, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem die allermeisten Leute ihren Dauerauftrag nicht erneuern werden.
Danach gehts dann weiter wie gehabt: Widerspruch und Klage, deren einmalige Kosten nur etwa die Hälfte eines Jahresrundfunkbeitrags ausmachen.
Ein Hoch auf die Verwaltungsvereinfachung. Ein halber Jahresbeitrag investiert gegen die jährlich zu zahlenden Beiträge.

Vorlagen für Widerspruch und Klage sind im Internet zu finden, bei Bedarf auch per PN an mich: nix gezahlt im zehnten Jahr. So ist der Arbeitsaufwand überschaubar gering  >:D


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Nachtrag:

Der Begriff "Helaba" wird in manchen Entscheidungen der Unionsgerichte genannt; nachstehend 2 Entscheidung, die via EUR-Lex dargestellt sind

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. März 2010.
Bundesverband deutscher Banken eV gegen Europäische Kommission.
Staatliche Beihilfen - Übertragung öffentlichen Vermögens auf die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass die angemeldete Maßnahme keine Beihilfe darstellt - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Begründungspflicht - Ernsthafte Schwierigkeiten.
Rechtssache T-36/06

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62006TJ0036&qid=1670393875660

Zitat
1        Die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (im Folgenden: Helaba) ist eine der größten Banken Deutschlands. Sie hat die Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Eigentümer der Helaba sind seit 1. Januar 2001 der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen mit einem Anteil von 85 %, das Land Hessen (im Folgenden: Land) mit einem Anteil von 10 % und das Land Thüringen mit einem Anteil von 5 %. Die Helaba fungiert als Hausbank des Landes und des Freistaats Thüringen sowie als Zentralinstitut der hessischen und thüringischen Sparkassen. Sie ist außerdem sowohl auf dem nationalen Markt als auch auf internationalen Märkten als Geschäftsbank tätig.
Das war jedenfalls damals noch so.

Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. März 2010.
Bundesverband deutscher Banken eV gegen Europäische Kommission.
Staatliche Beihilfen - Übertragung öffentlichen Vermögens auf die Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale - Entscheidung, mit der die Beihilfe für teilweise unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Begründungspflicht.
Rechtssache T-163/05.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A62005TJ0163&qid=1670393875660

Beide Entscheidungen sind ersichtlich vom gleichen Tag, berühren aber leicht unterschiedlichen Inhalt.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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