Information zur Rechtssituation in NRW.
Aussage: In NRW erlässt der Beitragsservice keine Verwaltungsakte, sie werden nur vom Westdeutschen Rundfunk Köln erlassen.
§ 110 Abs. 2 Nr. 4 JustG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=13584&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=675549(2) Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 gilt nicht für den Erlass oder die Ablehnung der Vornahme von Verwaltungsakten,
[...]
4. die vom Westdeutschen Rundfunk Köln oder dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erlassen werden,
Es steht eindeutig: Verwaltungsakte, die von dem „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erlassen werden.
Die Aussage oben ist somit falsch.
Zusätzliche Information: (Gründungs)Dokumente zu „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, der Verwaltungsakte erlässt,
wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW) nie verkündet.