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Stadtkasse Kiel übergibt Zwangsvollstreckung an Gerichtsvollzieher
Basti:
Das ist ja was Person X und der GV nicht verstehen. In dem ersten Bild steht sogar Unterstrichen das die Vollstreckung weiter vollzogen werden soll trotz Erinnerung.
Deswegen wird Person X, auch unter Vorbehalt, Zahlen weil die Sache mit dem Haftbefehl doch etwas "verwirrt" und Sie kein Interesse hat ggf. bei der Arbeit abgeführt etc. zu werden.
pinguin:
--- Zitat von: Basti am 08. September 2021, 20:49 ---
--- Zitat von: pinguin am 08. September 2021, 17:43 ---3) Europäische Öffentlichkeit schaffen
--- Ende Zitat ---
Meinst du von den EUGH ziehen ?
--- Ende Zitat ---
Das wäre Lösung 3b; es hat ein Europaparlament, es hat eine Europäische Bürgerbeauftragte, etc.. Als Unionsbürger*in, die alle nationalen Bürger*innen sind, darf man sich an jede Stelle der Union wenden; daß gerade die dt. Unionsbürger*innen offenbar die wenigsten Eingaben tätigen, liegt nicht an der Union.
Darüberhinaus, siehe die in Rot hervorgehobenen Aussagen:
BVerfG 2 BvR 2000/20 - Erfolgr. Beschw. wg. Verletzung rechtlichen Gehörs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35651.0
Zu den beigefügten Kopien:
Auch hier der Widerspruch im Text, wo von Rundfunkgebühren und einem Beitragsbescheid gleichermaßen, das passt so nicht; entweder "Gebühren" und "Gebührenbescheid" oder "Beitrag" und "Beitragsbescheid".
Bürger:
Bitte hier keine ausschweifenden EU- oder Weltformeln, welche zur akuten Lösungsfindung nicht beitragen.
--- Zitat von: Basti am 08. September 2021, 21:43 ---Das ist ja was Person X und der GV nicht verstehen. In dem ersten Bild steht sogar Unterstrichen das die Vollstreckung weiter vollzogen werden soll trotz Erinnerung.
--- Ende Zitat ---
Ohne wirklich alles im Detail gelesen oder chronologisch im Blick zu haben (aktuelle Kurzübersicht der Schritte wäre da sehr hilfreich!), aber könnte es sein, dass GV dem Gericht die Erinnerung vorgelegt hat, dieses postwendend entschieden hat und - damit bzw. auf dass GV weitermacht und keinen Hinderungsgrund sieht - die Entscheidung dem GV zur Kenntnis gegeben hat? Daher auch die Unterstreichung, dass die "Vollstreckung nicht eingestellt" ist?
--- Zitat von: Basti am 08. September 2021, 21:43 ---Deswegen wird Person X, auch unter Vorbehalt, Zahlen [...]
--- Ende Zitat ---
Vorbehalts-Zahlungen sind beim GV meines bescheidenen Wissens nicht möglich - siehe u.a. mal die (umfängliche) Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung (GVGA).
--- Zitat von: Basti am 08. September 2021, 21:43 ---[...] weil die Sache mit dem Haftbefehl doch etwas "verwirrt" und Sie kein Interesse hat ggf. bei der Arbeit abgeführt etc. zu werden.
--- Ende Zitat ---
Wie "konkret" soll denn das mit dem angeblichen "Haftbefehl" sein?
Bitte anonymisiertes Dokument - alles andere ist ineffektive spekulative Kaffeesatzleserei.
Gegen o.g. Entscheidungen vorzugehen - ob schon bekanntgegeben oder nicht - erscheint wenig zweckmäßig.
Da ein "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen" augenscheinlich nicht vorgetragen wurde und in dieser Form ohnehin im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch in den Formularen/ Protokollen der GV nicht enthalten ist. führt eine nicht abgegebene Vermögensauskunft eben zur Bewertung, dass diese Nichtabgabe z.B: "grundlos" erfolgte ... mit der unmittelbaren Folge der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.
Diese Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis müsste wohl der GV getroffen haben - und ein Widerspruch gegen diese Eintragung wurde ja offensichtlich eingelegt und vom Gericht abgelehnt.
Damit ist die Eintragung dann auch erfolgt.
Es hätten/ müssten hier wohl andere Saiten aufgezogen werden.
Die Sache ist aber nun auch schon maximal fortgeschritten und vertrakt...
Ratenzahlung würde zwar mglw. den Eintrag nicht unmittelbar löschen helfen, jedoch ggf. Zeit erkaufen.
Es geht dabei nicht so sehr darum, ob Person X "zahlen kann", sondern dass der Verbrennungsmaschine ÖRR nicht gleich der ganze Batzen auf einmal in den Rachen geworfen wird auf Nimmerwiedersehen - sondern allenfalls häppchenweise - eben mit weiteren Optionen, ggf. bzw. bestenfalls weitere Raten dann erst mal nicht zahlen zu müssen, wenn man zwischenzeitlich etwas bewirken kann.
Einmal gezahlt dürfte das Geld unwiederbringlich verloren sein.
Man kann zwar umgehend Antrag auf Rückerstattung stellen, aber dann hat man selbst die Rennerei ohne wirklich etwas erreicht zu haben - und die Rückerstattung einmal gezahlter Beträge ist eben bei einer solchen Verbrennungsmaschine fast aussichtslos.
Rundfunkbeitrags-Widerstand ist eben kein Ponyhof... :-\
Basti:
--- Zitat von: pinguin am 09. September 2021, 00:05 ---
--- Zitat von: Basti am 08. September 2021, 20:49 ---
--- Zitat von: pinguin am 08. September 2021, 17:43 ---3) Europäische Öffentlichkeit schaffen
--- Ende Zitat ---
Meinst du von den EUGH ziehen ?
--- Ende Zitat ---
Das wäre Lösung 3b; es hat ein Europaparlament, es hat eine Europäische Bürgerbeauftragte, etc.. Als Unionsbürger*in, die alle nationalen Bürger*innen sind, darf man sich an jede Stelle der Union wenden; daß gerade die dt. Unionsbürger*innen offenbar die wenigsten Eingaben tätigen, liegt nicht an der Union.
Darüberhinaus, siehe die in Rot hervorgehobenen Aussagen:
BVerfG 2 BvR 2000/20 - Erfolgr. Beschw. wg. Verletzung rechtlichen Gehörs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35651.0
Zu den beigefügten Kopien:
Auch hier der Widerspruch im Text, wo von Rundfunkgebühren und einem Beitragsbescheid gleichermaßen, das passt so nicht; entweder "Gebühren" und "Gebührenbescheid" oder "Beitrag" und "Beitragsbescheid".
--- Ende Zitat ---
Danke für den Hinweis.
--- Zitat von: Bürger --- Ohne wirklich alles im Detail gelesen oder chronologisch im Blick zu haben (aktuelle Kurzübersicht der Schritte wäre da sehr hilfreich!), aber könnte es sein, dass GV dem Gericht die Erinnerung vorgelegt hat, dieses postwendend entschieden hat und - damit bzw. auf dass GV weitermacht und keinen Hinderungsgrund sieht - die Entscheidung dem GV zur Kenntnis gegeben hat? Daher auch die Unterstreichung, dass die "Vollstreckung nicht eingestellt" ist?
--- Ende Zitat ---
Hier mal die Kurzübersicht:
* Schreiben vom GV- Zwangsvollstreckungssache
* Einlegen der Erinnerung beim AG und zur Info an den GV
* Antwort vom AG das diese eingegangen ist und der Kläger zwei Wochen eingeräumt werden zu Antworten
* Einen Monat später bekommt Person X ein schreiben der Bank das die Kreditkarte gekündigt wird aufgrund der negativen Schufa
* Person X versucht das Gericht telefonisch zu erreichen, ohne Erfolg.
* Person X versucht den GV telefonisch zu erreichen, mit Erfolg. Darauf hin erfährt Person X das das Gericht das weiterführen Angeordnet hat
* Nach einem längeren Telefonat mit dem GV, dieser war merklich Irritiert über den Ablauf, und hat Person X den Beschluss, zur Info, übersendet. Zusätzlich auch erzählt das ein Haftbefehl erlassen wurde. Darauf hin hat Person X auf Anraten vom GV den Betrag, unter Vorbehalt, übersendet.
So war/ist der Ablauf. Person X hat bis dato vom Gericht nichts erhalten.
--- Zitat von: Bürger --- Vorbehalts-Zahlungen sind beim GV meines bescheidenen Wissens nicht möglich - siehe u.a. mal die (umfängliche) Gerichtsvollzieher-Geschäftsanweisung (GVGA).
--- Ende Zitat ---
Das war noch der Hinweis vom GV. Jedoch sieht Person X erstmal keinen besseren Ausweg.
--- Zitat von: Bürger ---Wie "konkret" soll denn das mit dem angeblichen "Haftbefehl" sein?
Bitte anonymisiertes Dokument - alles andere ist ineffektive spekulative Kaffeesatzleserei.
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Auch dazu liegt Person nichts offizielles vom Gericht vor. Nur die Infos per Mail vom GV.
--- Zitat von: Bürger ---Gegen o.g. Entscheidungen vorzugehen - ob schon bekanntgegeben oder nicht - erscheint wenig zweckmäßig.
--- Ende Zitat ---
Plan war nämlich von Person X beim LG eine Beschwerde gegen Art und weise, Befangenheit der Richterin sowie der Tatsache das von Person X die Fristeinhaltung nicht möglich war weil das Gericht diese nicht Informierte.
Aber wenn, die Meinung zum fiktiven Fall, so wäre das es keinen Sinn macht würde Person X das dann überdenken. Jedoch wollte die jetzt nicht einfach den Kopf in den Sand stecken wegen der ganzen negativen Aspekte die eingetreten sind.
--- Zitat von: Bürger ---Da ein "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen" augenscheinlich nicht vorgetragen wurde und in dieser Form ohnehin im Gesetz nicht vorgesehen und daher auch in den Formularen/ Protokollen der GV nicht enthalten ist. führt eine nicht abgegebene Vermögensauskunft eben zur Bewertung, dass diese Nichtabgabe z.B: "grundlos" erfolgte ... mit der unmittelbaren Folge der Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis.
Diese Anordnung zur Eintragung ins Schuldnerverzeichnis müsste wohl der GV getroffen haben - und ein Widerspruch gegen diese Eintragung wurde ja offensichtlich eingelegt und vom Gericht abgelehnt.
Damit ist die Eintragung dann auch erfolgt.
Es hätten/ müssten hier wohl andere Saiten aufgezogen werden.
Die Sache ist aber nun auch schon maximal fortgeschritten und vertrakt...
Ratenzahlung würde zwar mglw. den Eintrag nicht unmittelbar löschen helfen, jedoch ggf. Zeit erkaufen.
Es geht dabei nicht so sehr darum, ob Person X "zahlen kann", sondern dass der Verbrennungsmaschine ÖRR nicht gleich der ganze Batzen auf einmal in den Rachen geworfen wird auf Nimmerwiedersehen - sondern allenfalls häppchenweise - eben mit weiteren Optionen, ggf. bzw. bestenfalls weitere Raten dann erst mal nicht zahlen zu müssen, wenn man zwischenzeitlich etwas bewirken kann.
Einmal gezahlt dürfte das Geld unwiederbringlich verloren sein.
Man kann zwar umgehend Antrag auf Rückerstattung stellen, aber dann hat man selbst die Rennerei ohne wirklich etwas erreicht zu haben - und die Rückerstattung einmal gezahlter Beträge ist eben bei einer solchen Verbrennungsmaschine fast aussichtslos.
Rundfunkbeitrags-Widerstand ist eben kein Ponyhof... :-\
--- Ende Zitat ---
Das Geld hat Person X schon abgeschrieben, aber das war im Grunde schon im vorweg bekannt weil das nicht die erste Runde ist.
Jedoch was völlig unverständlich ist, dass vom Gericht KEINE Benachrichtigung gekommen ist. Hätte Person X keine Kündigung der Bank erhalten würde Sie immer noch nichts wissen von dem Verlauf.
Das ist was Person X am meisten nervt. Das Gericht hat Person X über keinen schritt Informiert. Alles ist nur aufgefallen durch den Brief der Bank.
Markus KA:
--- Zitat von: Basti am 02. September 2021, 16:17 ---Person X hat ein schreiben der Bank erhalten das die Kreditkarte gekündigt wird weil es von der SCHUFA die Info gibt das es zu erheblichen wirtschaftliche Verschlechterungen gibt...
--- Ende Zitat ---
Hierzu ein Hinweis, eine Bank ist nicht verpflichtet auf Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder der SCHUFA Holding AG zu reagieren. Es bleibt der Bank selbst überlassen, wie sie mit Informationen umgeht.
Möglicherweise sind bei manchen Banken mehrere Faktoren z.B. Guthaben, Kundenkontakt etc bei einer Kontosperrung oder Kündigung ausschlaggebend.
Evtl. kann es auch hier für das Forum wichtig sein die vorliegenden Dokumente anonymisiert zu veröffentlichen, um Leserinnen und Lesern mehr Informationen zu geben.
Weiterhin gilt, sich auf mögliche Vollstreckungsmaßnahmen finanziell bzw. überweisungstechnisch vorzubereiten (z.B. Partnerkonto oder Partnerkarte), um die Zahlung laufender Rechnungen zu garantieren. Evtl. auch vorher mit seiner Bank sprechen.
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