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Stadtkasse Kiel übergibt Zwangsvollstreckung an Gerichtsvollzieher
Bürger:
Es könnte ggf. die Möglichkeit bestehen, sich mit einer Ratenzahlung die Zeit für weitere Rechtsmittel zu "erkaufen".
Ob diese Möglichkeit allerdings nun ggü. GV noch besteht, könnte fraglich sein, da GV den Vorgang ja nun offensichtlich schon "abgeschlossen" hat.
Ob eine Ratenzahlung mit der Rundfunkanstalt Auswirkungen auf den Eintrag ins Schuldnerverzeichnist hat, könnte ebenfalls fraglich sein, da Löschung des Eintrags ins Schuldnerverzeichnis wohl auch erst erfolgt, wenn die Forderung vollständig beglichen ist - siehe u.a. web-Suche mit
"Löschung Eintrag Schuldnerverzeichnis"
https://www.google.com/search?q=löschung+eintrag+schuldnerverzeichnis
Das ist aber allgemeines Vollstreckungsrecht und geht über das eigentliche Forum-Thema hinaus.
Man muss schon (vorab!) eine Menge der Optionen im Blick haben und verstehen, um bezogen auf die konkreten individuellen persönlichen Verhältnisse das Optimum an Gegenwehr bzw. eigener Rechtsverteidigung herauszuholen. Die "Vollstreckungs-Uhr" tickt "gnadenlos" gegen den Betroffenen. Da sind schnell mal Tatsachen geschaffen, die rückgängig zu machen nicht gerade einfach ist.
Siehe ggf. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
Basti:
--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 08. September 2021, 16:49 ---Unter Vorbehalt zahlen ist wie einem Hund eine Wust leihen...
Letztendlich geht es denen darum, dem angeblichen Schuldner das Leben so schwer wie möglich zu machen, wenn er nicht zahlt.
Deshalb gibt es nur zwei erfolgversprechende Strategien:
1) Auf die Kacke hauen bis man Erfolg hat oder endgültig verloren
2) Oder a la Thiel die Sache "aussitzen", ich denke danach ist es endgültig vorbei, letzteres empfiehlt sich aber nur für Leute, die sowieso nichts zu verlieren haben.
--- Ende Zitat ---
Naja der GV sagte dass man dadurch das ganze rückgängig machen würde. Die zu zahlende Summe ist bei dem ganzen das kleinste Problem.
Die Option mit "a la Thiel" kommt nicht in frage. Auf die Kacke hauen wäre da eher die Idee.
--- Zitat von: pinguin am 08. September 2021, 17:43 ---3) Europäische Öffentlichkeit schaffen
--- Ende Zitat ---
Meinst du von den EUGH ziehen ?
--- Zitat von: René am 08. September 2021, 18:14 ---Dürfte auf die große Masse treffen:
4) Sich immer in einem Dauermahnverfahren befinden.
Das kostet zwar ein paar Moneten, aber man fliegt nicht aus der Statistik. Viele können sich weder Knast noch Schufa leisten und zahlen irgendwann pünktlich und regelmäßig, was eine Totalaufgabe bedeutet. Der ÖRR freut das doppelt: Knete kommt rein und die Statistik über die sich in Mahnung Befindlichen sieht aus deren Sicht schöner aus.
Ich selbst gehöre zu der Sorte, die sich weder Knast noch Schufa leisten können. Beides würde nicht nur meine Existenzgrundlage zerstören sondern auch die derer, für die ich verantwortlich bin. Daher warte ich bis ultimo – bis ich zur Vermögensabgabe "gebeten" werde oder mir mit Erzwingungshaft gedroht wird. Dann wird nur das bezahlt, was der GV will. Bis dahin sind aber weitere Rückstände entstanden, so dass ich weiterhin in Mahnung bleibe – das Spiel geht wieder los und ich bleibe der Statistik erhalten.
Klar, dass dies etwas kostet, aber es ist eine Möglichkeit, für die sich werben lohnt. Was glaubt ihr, wäre los, wenn sich z. B. 10 Mio. in Mahnung befänden?
--- Ende Zitat ---
Das war im im Grunde die Idee von Person X. Jedoch wurde das durch das AG leicht sabotiert.
Und bei Person X herschen die gleichen Bedingungen wie von die Beschrieben. Negativer Schufa Eintrag bzw.
--- Zitat von: Bürger am 08. September 2021, 19:02 ---Es könnte ggf. die Möglichkeit bestehen, sich mit einer Ratenzahlung die Zeit für weitere Rechtsmittel zu "erkaufen".
Ob diese Möglichkeit allerdings nun ggü. GV noch besteht, könnte fraglich sein, da GV den Vorgang ja nun offensichtlich schon "abgeschlossen" hat.
Ob eine Ratenzahlung mit der Rundfunkanstalt Auswirkungen auf den Eintrag ins Schuldnerverzeichnist hat, könnte ebenfalls fraglich sein, da Löschung des Eintrags ins Schuldnerverzeichnis wohl auch erst erfolgt, wenn die Forderung vollständig beglichen ist - siehe u.a. web-Suche mit
"Löschung Eintrag Schuldnerverzeichnis"
https://www.google.com/search?q=löschung+eintrag+schuldnerverzeichnis
Das ist aber allgemeines Vollstreckungsrecht und geht über das eigentliche Forum-Thema hinaus.
Man muss schon (vorab!) eine Menge der Optionen im Blick haben und verstehen, um bezogen auf die konkreten individuellen persönlichen Verhältnisse das Optimum an Gegenwehr bzw. eigener Rechtsverteidigung herauszuholen. Die "Vollstreckungs-Uhr" tickt "gnadenlos" gegen den Betroffenen. Da sind schnell mal Tatsachen geschaffen, die rückgängig zu machen nicht gerade einfach ist.
Siehe ggf. auch unter
"Zahlungsschwierigkeiten"? Anträge Raten/Stundung/Vergleich/Niederschlagung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31781.0
--- Ende Zitat ---
Also die Zahlung des Betrags stellt kein Problem dar. Der GV war wie schon geschrieben sehr Informativ und Hilfsbereit. Hat mir auch erzählt das er so eine Abwicklung auch noch nicht gehabt hat.
Der Plan von Person X wäre die Summe umgehend, unter Vorbehalt, zu bezahlen um das ganze aus der Welt zu schaffen.
Jedoch war die Idee Einspruch und Beschwerde gegen die Art und Weise beim LG einzureichen sowie einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Für Meinungen zum weiteren Fiktiven Ablauf würde sich Person X freuen. Denn nach dem ganzen sind die zweifel an der Rechtsprechung sehr gewachsen.
Zusätzlich stellt sich die Frage ob Person X jetzt schon handeln sollte obwohl der Beschluss noch offiziell nicht zugestellt wurde ? Würde diesen auch gleich hier einstellen.
Markus KA:
--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 08. September 2021, 16:49 ---1) Auf die Kacke hauen bis man Erfolg hat oder endgültig verloren
--- Ende Zitat ---
Hierzu wird auf die möglichen Rechtsmittel bereits bei Beginn einer Vollstreckung gegen die Stadtkassen oder Kreiskassen beim Verwaltungsgericht, z.B. Anträge oder Klage, hingewiesen (mit entsprechenden Gerichtsgebühren ist zu rechnen).
PersonX:
Aus Sicht von PersonX könnte geprüft werden, ob "Verhandlungen" mit dem "Gläubiger" zu einem Eintragungshindernis führen, zu prüfen wie hier:
rechtslupe.de, 23.02.2016
Schuldnerverzeichnis – und die nachträgliche Stundungsvereinbrung
Eine Stundungs- oder Stillhalteabrede im Sinne des § 775 Nr. 4 ZPO, die Gläubiger und Schuldner nach der Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers gemäß § 882c Abs. 1 ZPO, aber vor der Entscheidung über den dagegen gerichteten Widerspruch des Schuldners gemäß § 882d Abs. 1 ZPO oder über die sich ggf. anschließende sofortige Beschwerde vereinbaren, stellt ein Hindernis für die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis dar.
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/schuldnerverzeichnis-und-die-nachtraegliche-stundungsvereinbrung-3105834
Blackhand:
Von https://www.schuldnerberatung.de/nichtabgabe-der-vermoegensauskunft/
--- Zitat ---Bei einer grundlosen Nichtabgabe der Vermögensauskunft kann der Gläubiger einen Haftbefehl beim zuständigen Gericht beantragen. Dies gilt auch, wenn der Schuldner dem Abgabetermin fernbleibt, ohne einen wichtigen Grund hierfür nachweisen zu können. Deshalb empfiehlt es sich immer, sofort Kontakt zum Gerichtsvollzieher aufzunehmen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder anderen wichtigen Gründen nicht zum Termin erscheinen können.
Dieser Haftbefehl soll den Schuldner zur Abgabe der Auskunft veranlassen. Er stellt also ein Druckmittel dar und keinen strafrechtlichen Haftbefehl. Sobald der Betroffene über seine Vermögensverhältnisse Auskunft erteilt hat, wird er aus der Haft entlassen. Hierfür kann er bis zu sechs Monate in Haft genommen werden.
Es ist übrigens nicht möglich, die Schulden in dieser Haft abzusitzen. Die Forderungen bleiben trotz Haft in voller Höhe bestehen.
Nichtabgabe der Vermögensauskunft und ihre Bedeutung für die Kreditwürdigkeit
Wenn Sie die Vermögensauskunft grundlos verweigern, droht ein Haftbefehl.
Leisten Sie grundlos keine Abgabe der Vermögensauskunft, so kann dies auch andere Folgen haben. Der Gerichtsvollzieher kann in diesem Falle auch anordnen, dass der Schuldner im Schuldnerverzeichnis eingetragen wird, § 882c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO). Diese Eintragung erfolgt nicht im Interesse der Gläubiger, sondern fungiert eher als Auskunft über die Kreditwürdigkeit einer Person. Dieser Eintrag wird nach drei Jahren automatisch gelöscht.
Zu einer solchen Eintragung kann es in den folgenden drei Fällen kommen:
Der Schuldner bleibt dem Termin unentschuldigt fern.
Er verweigert die Abgabe seiner Vermögensauskunft grundlos.
Er vereitelt die Abnahme der Auskunft, indem er hierfür notwendige Dokumente nicht vorlegt.
--- Ende Zitat ---
Habe das jetzt nicht mit ZPO usw. gegengecheckt.
Also keine Ahnung, was dir der GV erzählt, aber er müsste nach dem Artikel oben für den Schufaeintrag verantwortlich sein und dein Fernbleiben evtl. als grundlos oder unentschuldigt eingeordnet haben.
In meinem Fall wurde mir auch immer "unentschuldigtes Fernbleiben" vorgeworfen (im Gerichtsbeschluss), hatte aber sonst keine Auswirkungen.
Also eine Erinnerung im Briefkasten vom GV vor dem Tag der Abgabe ist auf jeden Fall ein Grund die Abgabe zu verweigern und wem das nicht Entschuldigung genug ist hat nicht mehr alle Latten am Zaun. Daraus kann man ja schließlich ableiten, dass die sich aus meiner Sicht bei mir zu entschuldigen haben. Aber vielleicht gibt es ja eine knifflige juristische Differenzierung hier bei grundlos und unentschuldigt.
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