Wieder ein Arbeits-Thread für Crowd-"FINDING". Kurze und knappe Beiträge sind optimal.
Wer hier versehentlich langatmige Meinungsäußerungen einbringt, darf bitte nicht verübeln, wenn Moderatoren dies löschen könnten. Das könnte immer dann erfolgen, wenn so ein Arbeitsthread durch mehrere lange Meinungsprosa-Beiträge zu verwässen droht.
1. Beispiele:
-------------
Natürlich gilt bundesweit: "Bundesrecht bricht Landesrecht" - mit Konsequenzen für die Landesverfassungsgerichte. - Hier ist aber etwas anderes gemeint. Das sei verdeutlicht:
MV: Extrem Mecklenburg-Vorpommern: In der Landesverfassung fehlen die Grundrechte. Da steht einfach Übernahme der Grundrechte aus dem Grundgesetz. Das erleichtert dem Beschwerdeführer die Arbeit.
HE: Genau umgekehrt in Hessen: Dort entscheidet des Landesverfassungsgericht ganz offiziell "nur auf Grundlage der hessischen Landesverfassung". Dem muss man bei einer dortigen Beschwerde also irgendwie Rechnung tragen.
BR: In Brandenburg gilt wohl einiges "unmittelbar". Hier wird fest auf @pinguin gehofft, dass er die von ihm schon mehrfach beschriebenen "Durchgriffs-Geltung" hier in diesem Thread einbringt.
Leider hat @pinguin dies wohl bisher nur für Brandenburg belegt? Aber da waren doch schon andere Bundesländer hier und dort im Forum diesbezüglich näher analysiert worden?
2. Und die anderen Bundesländer? Insoweit eine tabula rasa.
------------------------------------------------------
Vielleicht haben das einige unter uns längst für "ihr" Landesverfassungsgericht geklärt. Es gibt dafür immer 2 zu sichtende Stellen:
- Die Landesverfassung: Stehen da die üblichen Grundrechte drin? Das sind für das Grundrecht nicht nur viele der ersten 20 Artikel, sondern auch beispielsweise der Artikel über das rechtliche Gehör.
- Sodann des Gesetz über des Verfahren des Gerichts. Da kann diese Frage ebenfalls Antworten finden.
- Ganz wichtig übrigens immer Artikel 17 GG, "universelles Petitionsrecht", das wird viel zu wenig genutzt. Statt Kosten durch IFG gibt es das meiste kostenlos durch Berufen auf Ar. 17 GG und gleich mit Klausel: "Sofern Kosten, bitte vorher mir aufgeben:" - Da kommt keine Kostenmitteilung, weil so ein Vorverfahren zu viel Arbeit machen würde.
3. Wir wüssten gerne so ganz am Rande, ob es in den jeweiligen Landesverfassungen
--------------------------------------------------------------------------
ein ausdrückliches Gegenstück zu Art. 17 GG gibt. Ein Interesse zwar nur am Rande, aber wem das gerade über den Weg läuft...
4. Bei 2 Landesverfassungsgerichten wurde in diesen Tagen angerufen:
-----------------------------------------------------------
Gibt es Äquivalenztabellen aller Verfassungen, welche Artikel-Nr. für ein gleiches Grundrecht, z.B. Informationsfreiheit?
Ergebnis, auf den Geschäftsstellen nichts bekannt, aber das sei ja auch nicht deren Aufgabe, bitte per E-Mail anfragen. - Wird gemacht, ist aber zu langsam, zu spät, und löst sowieso nicht alle Fragen.
5. Es bleibt also die Hauptaufgabe dieses Arbeitsthreads:
Was besagt das jeweilige Landesrecht über die Unmittelbar-Geltung von:
GG EMRK EU-Charte
Das wüssten wir gerne für die rund 10 Bundesländer, bei denen individuelle Landesverfassungsbeschwerden zulässig sind. Nicht zulässig in HB HH NI SH - und aus anderen Gründen klammern wir aus: RP. SL.