A. Medienrecht ist Landesrecht.
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Die Staatsverträge sind genau deshalb nötig, weil es nicht Bundesrecht ist.
Der Verfassungsgerichtshof Sachsen-Anhalt ist verpflichtet, bei der Wertung von Landesrecht das Bundesrecht als übergeordnetes Recht einzubeziehen.
Ebenso wie z.B. die EU-Charta, die EMRK. Das ist Routine des Rechtssystems: Jedes Gericht muss die Gesetzeshierarchie berücksichtigen.
Auch Sachsen und Thüringen haben Landesverfassungsgerichte.
(nicht alle Bundesländer haben es, nur in den wenigen Ausnahmen "darf man direkt zum BVerfG", sobald alle sonstigen Schritte ausgeschöpft sind)
B. Das gilt für die Finanzierungsgarantie. Diese ist aber nur landesspezifisch einforderbar.
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Sachsen-Anhalt ist nur für den MDR mit verpflichtet - für keine andere Anstalt. ZDF ist meines Wissens "deduktiv 25 %", hat also wohl nirgends Aktivlegitimation.
Es besteht kein Gesetz der Finanzierungsgarantie ("Staatsferne"), also zwangsläufig auch kein Staatsvertrag für einen bundesweiten Haftungsverbund.
Also ist es nur Sache von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Für jeder Mehrländeranstalt besteht ein autonomer Staatsvertrag. Auf dessen Inhalt kommt es an, wie ein eventueller Haftungsverbund abzuleiten ist.
C. Das Bundesverfassungsgericht erwartet nach dem Prinzip der Subsidiarität,
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dass im Fall von Landesrecht zunächst das Landesverfassungsgericht angerufen wird.
Siehe hierzu Regelung und Rechtsprechung des BVerfG.
Das gilt also nicht nur für fachgerichtliche Verfahren, sondern sämtliche sonstigen Möglichkeiten müssen als ausgeschöpft oder als ungeeignet schon in der Beschwerde überzeugend belegt werden.
Also nicht nur Gerichtsverfahren, sondern auch sogar, falls geeignet und naheliegende, andere Bemühungen.
D. "ARD... will klagen" .... siehe Einstiegsbeitrag:
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Das ist vom Streitwilligen selber formuliert:
https://www.rnd.de/politik/ard-will-noch-2020-klage-zum-rundfunkbeitrag-einreichen-lander-mit-krisen-treffen-OYA4IM2GKCOGRZOKXVBTKXWKEE.htmlDer hat kein Recht auf "journalistische Verkürzung" in eigener Sache, weil er ja praktisch die "Pressemitteilung in eigener Sache" ist. Die Intendantin des MDR, Dr. jur. Wille, hat dies ja ziemlich sicher nicht nur gelesen, sondern beauftragt und als wichtiges Statement gegengelesen.
Nein, diese Falschformulierung wird hier als Absicht interpretiert, um dem Kern der Problematik auszuweichen: Dass nur der MDR - wenn überhaupt - als Beschwerdeführer in Betracht kommt.
Es soll skandaliert werden, dass bundesweit die Welt untergehen wird, wenn Magdeburg nicht züchtig gehorcht. "Framing" wie es im Buch steht - im Wehling-Manual. Und wer hatte das bezahlt und beauftragt? Da schließt sich der Kreis.
E. Die anderen Anstalten haben keine Aktivlegitimation.
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Das will man nicht öffentlich sagen, weil man dann sagen müsste, dass die anderen Bundesländer dann eben einen separaten Beitrags-Staatsvertrag machen könnten - z.B. 19 oder 20 Euro.
Genau das wurde in 1000 Massenmails den Parlamentariern vorgeschlagen: Den Beitragsstaatsvertrag für den MDR abzuspalten und dort auf 15 € zu senken.
Der MDR hat in Magdeburg eine maßvolle aber gleichwohl baulich imposante Zweigstelle. Inwieweit das für die Aktivlegitimation eine Rolle spielt, bleibe offen. Der 3-Länder-Staatsvertrag dürfte ausreichend legitimieren.
F. Und wie viel kassiert der Rechtsbeistand bei 400 Millionen Gegenstandswert?
https://www.smart-rechner.de/prozesskosten/ratgeber/anwaltsgebuehren_bei_prozesskosten.php"1" Gebühr inklusive Mehrwertsteuer: Rund 800 Euro pro 1 Millionen Euro.
400 Millionen, das macht rund 300 000 Euro.
Da gibt es Schriftsatzgebühr, Verhandlungsgebühr usw. - Summe vielleicht 1 Million Euro.
Da haben sich ja bereits einige profiliert, die man dafür ansprechen könnte? Immer hübsch hinter die Kulissen schauen bei allem, was verlautbart wird. Nachlässe wären ja wohl standeswidrig? Geht ja wohl nur bei "sozial Schwachen"?
Also, wenn man die Intendanten so reden hört, denen steht mit mehr als dem Gehalt des Bundespräsidenten dennoch das Wasser bis zum Hals. Aber so richtig überzeugend "sozial schwach" wohl doch wieder nicht - oder?
Aber wenn nur der MDR Aktvlegitimation hat und nur für Sachsen-Anhalt und Thüringen, da reduziert sich das auf rund ein Fünftel oder weniger?
Halt, nein, Ende November haben die Intendanten sich ja aufgeregt in Magdeburg, wieso man sich so aufregt für nur läppische 0,86 Euro. Ich hab's, der Gegenstandswert ist 0,86 Euro, liebe Herren Rechtswissenschaftler...?