Update 17.03.:
Der Termin am 25.03. zur mündlichen Verhandlung wurde aufgehoben!
Ein weiterer Kläger ist den Instanzenweg bis zum BVerwG gegangen:
BVerwG 6 C 9.19
Rundfunkbeitragspflicht eines WohnungsinhabersDer Kläger ist Inhaber einer Haupt- und einer Zweitwohnung und wendet sich mit seiner Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für beide Wohnungen. Im vorliegenden Revisionsverfahren geht es ausschließlich noch um die Frage, ob die Festsetzung des Rundfunkbeitrags für die Hauptwohnung des Klägers, die von den Gerichten bisher nicht beanstandet worden ist, mit revisiblem Recht vereinbar ist.
Vorinstanzen: VGH Mannheim, 2 S 439/15
VG Stuttgart, 3 K 1941/14
Parteien: R. ./. Südwestrundfunk
Quelle:
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+6+C+9.19Das wird sicher eine interessante mündliche Verhandlung. Es wäre toll wenn einige Mitstreiter aus der Gegend von Leipzig und natürlich auch aus dem Rest der Republick an der Verhandlung teilnehmen und damit zumindest moralische Unterstüzung bieten.
Ein Bericht über diese Verhandlung wäre auch eine gute Sache!