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  • [FÄLLT AUS! VERHANDLUNG BVerwG 6 C 9.19, Mi 25.03.20, 11:30]: 25. März 2020

Autor Thema: VERHANDLUNG BVerwG 6 C 9.19, Mi 25.03.20, 11:30  (Gelesen 3353 mal)

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.485
Update 17.03.:
Der Termin am 25.03. zur mündlichen Verhandlung wurde aufgehoben!


Ein weiterer Kläger ist den Instanzenweg bis zum BVerwG gegangen:

BVerwG 6 C 9.19

Rundfunkbeitragspflicht eines Wohnungsinhabers


Zitat
Der Kläger ist Inhaber einer Haupt- und einer Zweitwohnung und wendet sich mit seiner Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen für beide Wohnungen. Im vorliegenden Revisionsverfahren geht es ausschließlich noch um die Frage, ob die Festsetzung des Rundfunkbeitrags für die Hauptwohnung des Klägers, die von den Gerichten bisher nicht beanstandet worden ist, mit revisiblem Recht vereinbar ist.

Vorinstanzen: VGH Mannheim, 2 S 439/15
VG Stuttgart, 3 K 1941/14
Parteien: R.   ./.   Südwestrundfunk

Quelle:
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+6+C+9.19

Das wird sicher eine interessante mündliche Verhandlung. Es wäre toll wenn einige Mitstreiter aus der Gegend von Leipzig und natürlich auch aus dem Rest der Republick an der Verhandlung teilnehmen und damit zumindest moralische Unterstüzung bieten.

Ein Bericht über diese Verhandlung wäre auch eine gute Sache!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2020, 18:26 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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h
  • Beiträge: 304
Der Kläger hat hier schon einiges hinter sich - zum Verfahrensweg siehe
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VGH%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=03.03.2016&Aktenzeichen=2%20S%20439/15)
inklusive:

- Verhandlung am BVerwG vom 25.01.2017
- abgelehntem Antrag auf Tatbestandsberichtigung des Revisionsurteils durch Beschluss des BVerwG
- abgelehnter Anhörungsrüge durch Beschluss des BVerwG
- teilweise erfolgreicher Verfassungsbeschwerde zur Zweitwohnungsthematik. Dabei wurden auch die 2 Beschlüsse des BVerwG zur Tatbestandberichtigung und zur Anhörungsrüge aufgehoben.

Mit dieser Vorgabe kann der Kläger sicherlich auf freundliche Begrüßung durch die Richter hoffen 8)

Interessant wären noch die Klagegründe, die nach diesem Verfahrensweg in dem Verfahren zur Hauptwohnung noch vorgebracht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2020, 18:26 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
> Bitte mit dem Gericht in Kontakt treten, die dortige "Gefühlslage" bzgl. "Corona" und "öffentlicher Verhandlung" erkunden und unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Wahrung der Öffentlichkeit bei mdl. Verhandlung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33490.0
bitte die Ergebnisse sammeln bzw. die dortigen allgemeinen Entwicklungen im Auge behalten.
Danke ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2020, 18:27 von Bürger«
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  • Beiträge: 1.575
Mit dieser Vorgabe kann der Kläger sicherlich auf freundliche Begrüßung durch die Richter hoffen 8)
Bestimmt!  :D  Das sind jetzt aber nicht die Richter vom fiktiven Copy&Paste-Senat, oder?

Interessant wären noch die Klagegründe, die nach diesem Verfahrensweg in dem Verfahren zur Hauptwohnung noch vorgebracht werden.
Hm, nach dem bisschen, was hier zu lesen und erforschen war, scheint es sich "nur noch" um juristische Winkelargumentation am Hochreck zu handeln: "Vereinbarkeit mit revisiblem Recht" - was das auch heißen mag.


Ad Coronam: Man folge dem Link im ersten Posting und klicke auf "Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung". Der jetzige Stand ist wohl so: Die Verhandlung findet statt, jeder Teilnehmer muss aber eine Meldekarte ausfüllen und hinterlassen:
BVerwG 6 C 9.19
Rundfunkbeitragspflicht eines Wohnungsinhabers

[...]
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+6+C+9.19
Dort dann
Zitat
Aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus wollen wir sicherstellen, dass wir zu jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer an einer mündlichen Verhandlung über Kontaktdaten verfügen. So können wir im Falle einer Erkrankung alle Kontaktpersonen identifizieren und kontaktieren. Bitte füllen Sie deshalb vor Ihrer Teilnahme eine Meldekarte aus und bringen Sie diese zur Verhandlung in Papier mit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2020, 18:27 von Bürger«

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Der Termin am 25.03. zur mündlichen Verhandlung wurde aufgehoben!
Siehe: https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+6+C+9.19

Vermutlich wegen Coronavirus...


Edit "Bürger": Siehe nunmehr auch offizielle Meldung unter
Ausnahmezustand/Epidemie: Gerichte > eingeschränkte Tätigkeit [Übersicht]
> Bundesverwaltungsgericht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33505.msg204453.html#msg204453



Edit "Bürger" 30.08.2020:
Hiesiger Thread wird für die Diskussion geschlossen.
Fortsetzung der Diskussion bitte unter neuem Verhandlungstermin
VERHANDLUNG BVerwG 6 C 9.19, Mi 28.10.2020, 10 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34180.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34180.msg210319.html#msg210319

Es gibt dazu nun auch ein
Urteil vom 28.10.2020 - BVerwG 6 C 9.19
https://www.bverwg.de/281020U6C9.19.0
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Dezember 2020, 20:07 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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