1. Faktensammlung
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Erfolgt dank
welt.de/vermischtes/article204618322/Oma-ist-ne-alte-Umweltsau-WDR-Kinderchor-sorgt-fuer-Empoerung.html
Dieser Artikel ist hier archiviert, verbunden mit den ersten rund 500 Kommentaren der ersten paar Stunden (alle Unter-Antworten augeblättert) als .pdf wie auch als .txt.
Zu derartigen Themen ist DIE WELT die toleranteste und aktivste und vollwertigste Kommentar-Sammel-Community.
Wer in dieser Sache handeln möchte mit Hebelwirkung und etwas Arbeitszeit statt nur mal so Senf hinzugeben:
Bitte ebenso machen als erste Stufe der Prozedur.
Sobald WELT die Zahlungsbarriere zwischenschiebt: Bitte bei @pjotre diese Datei anfordern.
2. Antrag an den WDR-Intendanten: Frist bis 15. Februar 2020
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a) Bestätigung, dass alle an der Entstehung wissentlich Beteiligten aus ihrer Funktion entfernt werden wegen fehlender Eignung für Kinder-Bildung.
b) Sofern diese Personen nicht entlassen werden konnten: Mitteilung der Gründe und auf etwa welchen Aufgabenbereich die Betreffenden versetzt wurden.
c) Dies muss auch für die Personen gelten, die eine verharmlosende Entschuldigung "Satire" publiziert haben.
d) Bestätigung einer durch ihn persönlich erfolgten echten besorgten bemühten Entschuldigung für das Unvorstellbare im Sinn "dies hätte nie passierten dürfen".
e) Bestätigung, dass nach diesem Symptom einer fundamentalen Verirrung, dass er eingeleitet habe, dass alle, die dem politischen Neutralitätsgebot des WDR seit langem nicht mehr entsprochen haben mögen, auf andere Funktionen versetzt werden. Denn Ermahnung hilft nicht: Köpfe kann man nicht wandeln. Die Freiheit der Gedanken gelte für alle, für den WDR aber das Neutralitäts-Gebot.
Anderenfalls würden die Bürger möglicherweise irgendwann Im Sendernamen das "W" durch ein "D" erstzen?
Da die Verbreitung überregional sei, sei dies Antragsrecht auch von Bürgern außerhalb des WDR-Sendegebiets ausübbar. Es greife insbesondere auch Artikel 17 Grundgesetz.
Anlage: Kopie des Berichts DIE WELT
(.pdf-Variante, darin die vielen besonders fundiert vorwerfenden Leser-Kommentare rot kenntlich gemacht).
3. Antrag an den Rundfunkrat, Frist 31. März 2020,
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- mit Kopie von allemn inklusive Anlage -
dies zu überwachen und im Fall der fehlenden Bearbeitung diese anzuordnen.
Hinweis an den Rundfunkrat, dass dieser Vorgang nicht mit "Abwimmel-Geschwurbel" bearbetiet werden dürfe. In diesem Fall bestünde die Erwägung, ob bei der Landesregierung die Rechtsauftsicht beantragt werden könnte, den Rundfunkrat zur Neubildung anzuweisen, weil Funktionsverweigerung im Sinn der Funktions-Pflichten gemäß Landesrecht.
Hinweis an den Rundfunkrat, bitte auf folgende Rechtsverstößte zu überprüfen und das Prüfungsergebnis zu berichtetn, und zwar bitte Punkt für Punkt dieser Liste und nicht mit irgendeiner Abwimmel-Phrase:
(A) Verletzung des Diskriminierungsverbots: "Mädchen"-Chor - für Kinder unterhalb Stimmbruchalter schwerlich legitimierbar?
(B) Verletzung des Diskiminierungsverbots: Senioren.
(C) Kommt Volksverhetzung im Sinn des Strafgesetzbuches in Betracht?
(C1) Volksverhetzung zwischen Generatoren?
(C2) Volksverhetzung gegen Autofahrer? (Ziemlich genau 100 Prozent der Schaffenden des Wohlstands für Kinder sind Autofahrer.)
(C3) Volksverhetzung gegen Familien-Zusammenhalt? (Hatte wir ja im Mao-China, in Kambodscha, in der DDR, in der Nazizeit. Man wehre den Anfängen. Denn der Hass endete historisch belegbar mit einigen zig-Millionen Ermorderten.)
(D) Kommt Veruntreuung der Rundfunkabgabe in Betracht, da ganz sicher erkennbar für unzulässige Inhalte?
(E) Kommt "psychische Vergewaltigung" der Kinder in Betracht? Nicht nur die wenigen des Chors, sondern die einigen 100 000, die es gesehen haben. Und der "Versuch" im Sinn des Gesetzes, einige Millonen zu erreichen. - Für den Lustgewinn von Erwachsenen, politische Hassparolen gegen die Mehrheit verbreiten zu können, werde eine punktuelle Störung der Kindespsyche der Erwachsenen-Beziehung ausgelöst und genau dafür instrumentalisiert.
(F) Kommt Verletzung des "Schutzes der Familie" in Betracht? (Grundgesetz-Verlertzung.) Wäre der Rundfunkrat dann verpflichtet, den WDR anzuweisen, eine durchgreifende Neuordnung seiner Ausrichtung zu veranlassen, soweit darin in ähnlicher Weise Tendenzen bestehen?
Da die Verbreitung überregional sei, sei dies Anfragerecht auch von Bürgern außerhalb des WDR-Sendegebiets ausübbar.
4. Anfrage bei der Staatsanwaltschaft
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Kopie von allem, durch DIE WELT Öffentlichkeit belegt.
Für den Fall, dass nach dieser öffentlichen Sichtbarkeit ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, wird um das Aktenzeichen gebeten.
Ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft bestehe, da wegen derartiger Vorkommnisse die Rundfunkabgabe verweigert werde und weil dies Anliegen hierdurch an Gewicht gewinne:
Verweigerung aus Gewissensgründen, Härtefallantrag auf Befreiung legitimiert gemäß § 4 Absatz 6 Satz 1 Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag:
Der Bürger darf nicht gezwungen werden, ein derartiges Abgleiten des staatsnahen Fernsehens ARD, ZDF zu subventionieren. Da der Bürger derartiges als Straftat im Rahmen seines Meinungsbildungsrechts jedenfalls subjektiv empfinde, empfinde er - ein Nichtzuschauer - die Zwangs-Rundfunkabgabe als "Zwang zur Beihilfe für Straftat", woraus der Bürger eine Verweigerungspflicht herleite.
Da die Verbreitung überregional sei, sei dies Antragsrecht auch von Bürgern außerhalb des WDR-Sendegebiets ausübbar. Es greife insbesondere auch Artikel 17 Grundgesetz.