Was tun, wenn keine oder nur eine unvollständige Antwort kommt?
Ganz einfach: den LDS einschalten. Wenn der genügend Beschwerden über fehlende, unvollständige oder verspätete Auskünfte auf dem Tisch hat, so könnte der "Demokratieservice" wirklich Ärger bekommen.
Wenn dem "Demokratieservice" ein Monat nicht reicht, so kann er sich bis zu drei Monaten Zeit lassen - allerdings ist er gemäß DSGVO verpflichtet, innerhalb eines Monats beim Anfragenden eine Fristverlängerung zu beantragen und die Verzögerung zu begründen.
Im obigen Formular gibt es Felder für Beitragsnummer und E-Mail-Adresse.
Zu was die angeben? Suchet, so werdet ihr finden. Und die arme Post klagt über immer weniger Briefe.
Und weshalb schwachsinnige Anfragen? Die DSGVO ist mit Sicherheit weniger schwachsinnig als das, was in Radio und Fernsehen so abgesondert wird.