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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Aktionen – Alternativen – Erlebnisse => Thema gestartet von: volkuhl am 21. Dezember 2019, 23:29
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RA Steinhöfel, 21.12.2019
Weihnachtsgrüsse an den “Beitragsservice”:
Systemkollaps durch Datenschutzgrundverordnung
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Weihnachtsgrüsse vom Gebührenzahler
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht besonders populär. Wie wäre es aber, wenn sie sich plötzlich als Verbündete im Kampf gegen die hier und da nicht sonderlich populäre “Demokratieabgabe” (“Ein Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft”, Jörg Schönenborn) erweist? Viele Menschen beklagten sich wortreich, zB in den sozialen Medien, über das Leid dieser Abgabe. All jenen rate ich, die Weihnachtszeit dafür zu nutzen, dort mal etwas “Zug in den Kamin” zu bringen, wenn es gestattet ist, den großen Peer Steinbrück zu zitieren.
§ 15 Abs. 3 DSGVO gibt jedem Beitragszahler Auskunftsansprüche darüber, was der “Beitragsservice” mit seinen Daten macht. Wollen Sie das nicht sowieso schon immer wissen? Das ist übrigens ein Rechtsanspruch, die Auskunft ist kostenlos schriftlich innerhalb eines Monats zu erteilen. Hier gibt es bereits ein *Formular, das in zwei Minuten ausgefüllt ist. Per Post oder per Mail abschicken, fertig.
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Weiterlesen unter
https://www.steinhoefel.com/2019/12/weihnachtsgruesse-an-den-beitragsservice-systemkollaps-durch-datenschutzgrundverordnung.html
*Formular: https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-Meine-Daten-nach-DSGVO.pdf (https://www.hallo-meinung.de/ARD-ZDF-Meine-Daten-nach-DSGVO.pdf)
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Wichtig !!
Bitte alle Verweigerer eine Auskunftsantrag stellen und die Antwort dokumentieren.
Mehr sollte öffentlich nicht gesagt werden um den Gegner nicht vorzuwarnen.
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Aufgrund der "regelmäßigen einmaligen Datenabgleiche" sollte diese Anfrage auch von Personen ohne eigene Beitragsnummer angefordert werden!
Auch stellt sich die Frage, ob nicht die "zuständige" Landesrundfunkanstalt der richtige Adressat wäre - aber das Eine schließt ja das Andere nicht aus... ;D
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So sehr ich mich persönlich selbstverständlich auch über diesen Enthusiasmus freue, sind aber leider in dem Artikel doch einige Fragen offen geblieben.
Bereits in einigen Leserkommentare werden mögliche Folgen behandelt (Zitate) :
....Bleibt nur die Frage, was getan werden kann, wenn es
a. – keine Reaktion oder
b. – nur eine unvollständige Antwort gibt?
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… mehr als sinnlosen Arbeitsaufwand erzwingen, durch schwachsinnige Anfragen kommt dabei nicht heraus.
Es wird sich rein gar nichts ändern, im Gegenteil, womöglich stellt man fest man müsse noch mehr Personal einstellen…
Leider wird auch nicht darauf eingegangen, woher genau die „gar Millionen von Anfragen“ für den
( tatsächlich möglichen ? ? ) Kollaps herkommen sollen ( ? )
Als anwaltliche Prüfung finde ich es etwas zu kurz gehalten.
Wir kämpfen ja schon seit 7 Jahren gegen den Rundfunkbeitrag. Bleibt zu hoffen, dass er doch noch ein bisschen Zeit findet und feststellt, dass es mit 5 kurzen Absätzen noch nicht ganz getan ist.
Markus
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Was tun, wenn keine oder nur eine unvollständige Antwort kommt?
Ganz einfach: den LDS einschalten. Wenn der genügend Beschwerden über fehlende, unvollständige oder verspätete Auskünfte auf dem Tisch hat, so könnte der "Demokratieservice" wirklich Ärger bekommen.
Wenn dem "Demokratieservice" ein Monat nicht reicht, so kann er sich bis zu drei Monaten Zeit lassen - allerdings ist er gemäß DSGVO verpflichtet, innerhalb eines Monats beim Anfragenden eine Fristverlängerung zu beantragen und die Verzögerung zu begründen.
Im obigen Formular gibt es Felder für Beitragsnummer und E-Mail-Adresse.
Zu was die angeben? Suchet, so werdet ihr finden. Und die arme Post klagt über immer weniger Briefe.
Und weshalb schwachsinnige Anfragen? Die DSGVO ist mit Sicherheit weniger schwachsinnig als das, was in Radio und Fernsehen so abgesondert wird.
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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
Beitragsservice unter “Hochdruck” – Anfragen jetzt faxen (Steinhöfel)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32996.0.html
Die Devise lautet nicht "VerwaltungsverEINfachung", sondern "VerwaltungsverVIELfachung"!
>:D ;D (#)
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Eventuell sollte man
- ganz konkret für vorige Wohnsitze die Daten abfragen (neben der Auffangklausel, alle gespeicherten Daten abzufragen).
Angeblich soll die Automatisierung des Bearbeitungsprogrammes dort teilweise an Grenzen stoßen.
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Querverweis:
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Sammelthread)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34005.msg206787.html#msg206787
Hinweis:
Änderungen § 11 Abs. 7 und 8 RBS TV zum 01.06.2020 beachten (nach der DSGVO unzulässige Einschränkung der Auskunftsrechte).
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Diskussion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34009.msg206838.html#msg206838