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Autor Thema: BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall  (Gelesen 45382 mal)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Mit welchen Sozialleistungen kommt man eigentlich auf Einnahmen jenseits der jeweiligen Pfändungsgrenze?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

A
  • Beiträge: 36
Interessant wären diese Infos...

...
Der Affenmensch ist gerne bereit neben der 1. Stellungnahme des Beklagten (#94) auch den Schriftwechsel einzustellen, sobald es wirklich ein Teilerfolg ist.
...
Dies könnte der bisherige Ablauf gewesen sein:
Mögliche Klagebegründung 15 Seiten –> 1. Stellungnahme LRA (#94)  1,5 Seiten ->
Erwiderung  4 Seiten -> 2. Stellungnahme LRA 0.5 Seiten

Hier erstmal die verlangte 2. Stellungnahme der LRA, die allerdings wahrlich nicht mehr enthält als in #96 zitiert.
Die eigene Erwiderung ist noch in Word2000  ;D und muss noch ein wenig warten.




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Kein Mäppchen, kein Pausenbrot - mehr Kinderarmut im Klassenzimmer (wg. RB?) (09/2023)
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Und bei all dem gilt auch
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