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Autor Thema: BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall  (Gelesen 37504 mal)

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Suche-Status 2019-12-19 21h40: Das Urteil ist nicht normal ermittelbar.
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Pressemitteilung: Ja, vorhanden: https://www.bverwg.de/de/pm/2019/78
Auf der gleichen Gerichts-Website / Suchfunkion: Der Volltext des Urteils ist dort wohl nicht publiziert. Für irgendeine Wertung ist es aber verfrüht.


Google-Suche:
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Keine einzige der vielleicht 1 bis 3 Fundstellen "liefert".


Merkliste dejure.org / Abo:
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Info-Eingang 1019-12-17
Link https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=30.10.2019&Aktenzeichen=6%20C%2010%2E18

Etwa 20h40: Aufruf führt zu:  We can’t connect to the server at dejure.org
Testaufruf von https://dejure.org/  : In der Tat, der Server ist "down".

Nachtrag 21h50: Die Website dejure.org funktioniert wieder. Das hilft nicht. Denn der Link war zur Website des BVerwG und dort ist die Verfügbarkeit in diesen Stunden ja suspendiert. 

Es ist zu früh für irgendwelche Vermutungen.
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Ich habe das aber hier einmal im Forum als Info festgeschrieben, falls das noch einmal wichtig werden sollte.


Für wen gilt das Urteil? Für alle rund 4 Millionen Geringverdienerhaushalte,
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rund 10 % der Bevölkerung, die Leute mit ganz wenig Geld, die aber aus ihrem Würdegefühl heraus nicht vom Geld anderer Leute leben wollen und es auch nicht müssen. Darunter die größte Gruppe sind alleinerziehende Mütter: Wenig Geld, aber viel Kind.

Studenten schätze ich nach "Daumen multipliziert mit X" auf 300 000, darunter beispielsweise die meisten ausländischen Studenten aus Nicht-EU-Ländern.

Dann die Teilzeit-Scheinselbständigen für Päckenzustellung, Restauration, Clickwork-Heimarbeiter usw. usw..
Ob Rentner wesentlich mit dabei sind? Wohl ebenfalls ziemlich viele der 4 Millionen. Aber Rentner sind vielleicht weniger betroffen als man meint, haben aber oft gute Kompetenz und Erfahrung - und Zeit - , den Streit zu führen.


Das Urteil ist nicht ein "Urteil speziell für Studenten".
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Die Enscheidtungsgründe laut Gericht stellen hierauf nicht ab.


Die Sender werden rund 10 % ihrer Einnahmen streichen müssen.
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60 % eines Jahresumsatzes sind plötzlich zur Rückzahlung fällig. Mal sehen, wie die Obersten der Sender und der Politik mit dieser frohen Botschaft umgehen werden, die ihnen nun passend vor dem Fest als Geschenk von uns Bürgern auf den Schreibtisch flattert. Es bricht mir das Herz:
4 Millionen mal nicht mehr Unrecht tun dürfen - wie kann man den ARD-Juristen etwas derart Unmenschliches antun?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 21:51 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
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die oben in den Beiträgen angeführten links sind falsch:
falsch:   https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0
korrekt: https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0


Edit "Bürger":
Der "falsche" Link hatte aber gestern noch zum Volltext geführt.
Und der "korrekte" Link führt auch heute nicht zum Volltext.
Wie auch beim BVerfG unterschiedliche (Kurz-/Lang-)Links zum gleichen Ziel führen, dürfte auch hier das gleiche der Fall sein.
Momentan führen beide Links zu einer Seite, auf welcher zwar noch in Kleinschrift der Titel steht "BVerwG 6 C 10.18, Urteil vom 30. Oktober 2019", jedoch der Volltext (vorläufig?) nicht (mehr) angezeigt wird.
Es bleibt abzuwarten, was passiert. Wenn binnen mehrerer Tage nichts passiert, könnte ggf. auch eine Nachfrage beim BVerwG weiterhelfen (auch wenn fraglich bleibt, ob die wahren Gründe benannt werden).
Bis dahin hier im Thread bitte auf Spekulationen verzichten.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2019, 22:36 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

b
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Hier aktuelle Links, um das vom BVerwG online veröffentlichte Urteil einzusehen:

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18 (archive.ph | Abbild v. 17 Dez. 2019 14:35:14 UTC)
http://archive.ph/2019.12.17-143514/https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18 (webcache.googleusercontent.com | Abbild v. 16. Dez. 2019 16:55:53 GMT)
https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:kOydprBQscYJ:https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18 (web.archive.org | Abbild v. 16. Dez. 2019 16:55:53 GMT)
https://web.archive.org/web/20191218200444/https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:kOydprBQscYJ:https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18 (archive.md | Abbild v. 16. Dez. 2019 16:55:53 GMT)
http://archive.md/GzEJl

Hatte es mit der Wayback-Machine gesichert. Meine alten Sicherungen sind weg!? Auf der BVerfG-Seite ist es zur Zeit dieses Beitrags nicht mehr erreichbar. Vielleicht wird die Website überarbeitet - könnte nur temporär sein?

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18  (bverwg.de)
https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18  (web.archive | Abbild v. December 18, 2019)
https://web.archive.org/web/20191218133502/https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0

Urteil v. 30.10.2019 - BVerwG 6 C 10.18  (web.archive | Abbild v. 18 Dez. 2019 13:22:35 UTC)
http://archive.is/8fM7D


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Gut, dass hier im Thread alles über die Findbarkeit nun protokolliert und abgespeichert ist.
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Versionen in archive.org können durch Websitebetreiber zur Löschung angewiesen werden. Aber wir haben es ja nun - ausreichend viele von uns als .pdf , indem sie das einfach in .pdf verwandeln.

Was hier erfolgte, ist wohl nicht normal.
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Einerseits die plötzlich aufgehobene Findbarkeit, andererseite die inhaltlich völlig aus der Reihe tanzende Randnummer 30 im bisher festgestellten Urteilstext.

Das wirkt auf mich, um einmal Klartext zu reden, als ob ein ARD-Jurist es geschafft hätte, das Geschäftsmodell noch irgendwie retten zu können dank dieser Einfügung. Mit den Fehlern in RN30  ist argumentativ klarzukommen: aber man muss das taktisch in Schriftsätzen richtig angehen - ist bereits erfolgt, ist aber nicht ganz einfach.
Sobald das Urteil neu beim BVerwG auftaucht, wird zweckmäßig ein Vergleich mit dem Tool "diff" erfolgen, ob 100 % identisch.


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Die Suche am BVerwG nach diesem Aktenzeichen führt im Bereich "Rechtsprechung -> Urteile und Beschlüsse"  ins Leere; es wirkt gerade so, als würde der Volltext überarbeitet?
In dieser Rubrik "Zuletzt bereitgestellte Urteile und Beschlüsse" wird es nicht aufgelistet, (bei S. 21 mit der Suche aufgehört).
Evtl. wird die Website ja wirklich überarbeitet?
Die hier vom BVerwG eingestellten Links, die User Kurt als "falsch" dargestellt hat, können jedenfalls so als Link kopiert und aufgerufen werden.


Edit "Bürger" @alle:
Der im Einstiegsbeitrag abgebildete Volltext ist eine unverbindliche Wiedergabe des zum 17.12.2019 auf der Seite des BVerwG abgebildeten Textes, welcher zwischenzeitlich entfernt wurde. Nach Wiederveröffentlichung wird ein Vergleich der Texte erfolgen.
Hierzu bitte einfach mal 1...3 Tage warten. Wer Lust auf Nachfrage beim BVerwG hat, möge dies tun.
Hier jedenfalls bitte keine Spekulationen über die Gründe dieser ungewöhnlichen Veröffentlichung/ Depublizierung/ ggf. Wiederveröffentlichung.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Nur ganz kurze Fakten-Komplettierung:

(1) Die AFD hatte Anfang Dezember in mindestens einem Bundesland Befreiung - auch - der Geringverdiener gefordert und hierbei das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsgerichts angegeben.

(2) Dies Publikmachen seitens der AfD war der Auslöser, hier der Wirkung zuvorzukommen mit den sofortigen 4000 Seiten Schriftsatz an die 25 maßgeblichen Stellen, also auch an diejenigen, die über den AfD-Antrag befragt werden werden. Es sollte verhindert werden, dass die ARD-Juristen sich als "Opfer der bösen Politik" darstellen könnten, dies als Erstmeinung in den Köpfen der Leitenden fixieren könnten. Das hätte erleichtert, ein Urteil einmal mehr zu sabotieren.
 
(3) Die Abwehr-Strategie der ARD-Juristen war innerhalb von 3 Tagen schon am 4. November 2019 definiert und an einer Stelle öffentlich zugänglich. Dies ist hier beweiskräftig festgehalten und lässt auch Mutmaßungen zu, wer der Koordinator sein könnte. Dies ist übrigens angekoppelt am ehesten an Randnummer 30 des Urteils.
Die Schriftsätze jetzt umfassen bereits die juristische Widerlegung dieser Strategie.

Wir sollten in diesem Thread keinerlei Spekulation machen, wie das unübliche Verfahren beim BVerwG zu deuten ist, bis das Urteil wieder verfügbar ist und wir eine software-basierte Liste von eventuellen Abweichungen gemacht haben werden. Es wurden nur zusätzliche Fakten gelistet, die uns später bei der Deutung helfen können. Es wird vorgeschlagen, von einer Diskussion hierüber abzusehen, wie mit gutem Grund von @Bürger empfohlen.


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Vielen Dank für die diversen Erläuterungen.  :D

Mein Straßenbewohner fragt nach der Bindungswirkung dieses Urteils. Seine Nachbarn tratschen nämlich, dass ja nur eine "Urteilsformel" bindend sei und die diversen Randnummern, insbesondere diese komische Rn Zehnundzwanzig gar nicht weiter relevant seien. Ein ganz verbissener Kioskbesitzer meinte gar, dass dieses Urteil nur genau für die Studentin gälte - hui!

Wie sieht es also mit der Bindungswirkung des Urteilstexts - beginnend mit den Leitsätzen und endend mit der Kostenentscheidung - aus? (Die Nachbarin meinte, darüber dürfe man ja hier wohl diskutieren, denn dieses ist ja nah genug am Kernthema.)

Fiktive Fantasien.


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Mein Straßenbewohner fragt nach der Bindungswirkung dieses Urteils.
Dazu hat es ein Thema, in dem auch das BVerwG benannt ist:

Bindungswirkung gerichtl. Entscheidungen u. a.; Versuch einer Zusammenfassung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30010.msg187847.html#msg187847


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Bindungswirkung:
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(1) Die Links von @pinguin führen zur formalen Erkenntnis.
(2) Bindungswirkung ist in Wahrheit etwas komplexer Verankertes in Rechtssystem, Rechtsphilosophie, Rechtspraxis. Was nützt die Bindungswirkung des Bundesfinanzhofes, sofern der Bundesfinanzminister haufenweise "Nichtanwendungserlasse" verteilen mag?


(3) Die Bindungswirkung in der Geringverdienersache
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ist ziemlich 100-prozentig effizient zu erwarten für alle Verwaltungsrichter. Sie ist ja verankert in Entscheiden BVerwG BVerfG.
(4) Wie gut Rechtslaien diese Bindungswirkung durchzusetzen vermögen, ist eine andere Frage. Von dort her ergibt sich die Wichtigkeit eines professional geführten Stellvertreterkriegs für alle.
(5) Das geschieht ganz konkret für die generalisierte Durchsetzung des Entscheides BVerwG vom 30. Oktober 2019. Mehr darüber gehört nicht ins öffentlichen Forum.


(6) Die einzige Möglichkeit für Rechtslaien ist für vieles,
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ein paar Krümel zur Finanzierung eines solchen "Stellvertreterkriegs für ihren voraussichtlichen finanziellen Nutzen" beizutragen. Anderenfalls droht, dass bei diesem Politik- und Justizskandal irgendwann nicht mehr geeignet professionell für die politische Durchsetzung der Rechte der Rechtslaien und Politikarbeits-Laien gestritten werden wird.


Vorschlag: Weiterhin in diesem Thread nur kurze prägnante Texte zu schreiben, wie wir es mit den letzten Beiträgen ja praktzierten. Dieser Thread erlangt erst wieder volle Bedeutung, sobald die zu erwartende Änderung des Urteils-Volltextes verfügbar wurde.


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b
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Das Impressum des BVerwG wurde angeschrieben. Bestimmt gibt es noch andere, die diesbezüglich beim BVerwG nachgefragt haben.

Zitat
Von: [..]
An: post@bverwg.bund.de
Datum: 19. Dez. 2019, 07:19


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17. und 18.12.2019 las ich das von Ihnen auf Ihrer Internetseite "bverwg.de" veröffentlichte Urteil vom 30.10.19, 6 C 10.18.

Ihr Link zum Urteil war:
https://www.bverwg.de/301019U6C10.18.0

Heute stelle ich mit Erstaunen fest, dass das Urteil unter diesem Link nicht mehr einsehbar ist. Liegt ein technisches Problem vor? Aktuell ist dort nur noch "BVerwG 6 C 10.18 , Urteil vom 30. Oktober 2019" zu lesen, ohne Urteilstext.

Bitte teilen Sie mir mit, wann und wo Sie es wieder online stellen und warum es entfernt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

[..]

Zitat
Impressum
Herausgeber
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
PF 100854
04008 Leipzig
Tel. +49 (0) 341 2007 0
post@bverwg.bund.de
Quelle: https://www.bverwg.de/impressum


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Urteil als pdf, abgerufen am 17.12.2019.


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Danke, K. Ramba.

Weiß jemand, ob das Urteil dem Kläger zugestellt wurde? Hat jemand Kontakt mit dem Kläger oder liest er hier?



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Bzgl. des SWR gibt es bereits die Erfahrung, dass dieser trotz o.g. Urteils einen Antrag auf Befreiung wegen besonderen Härtefalls ohne Bescheid (!) ablehnt, da "laut Gesetzgeber eine Befreiung wegen Wohngeld nicht vorgesehen ist." Selbiges wird ja auch im Urteil gefühlt zehnmal wiederholt.
D.h. dass der SWR trotz dieses Urteils weiterhin die Schiene "Hartz IV Antrag" stellen fährt und Wohngeldbescheide nicht anerkennt.

Ich habe da eine Theorie, die ich bereits in Gerichtsverfahren vor Richtern und Assessoren kundgetan habe:
Da Wohngeldempfänger potentiell über max. 30.000€ Sparguthaben verfügen könnten, wollen die LRA nicht, dass Wohngeldempfänger befreit werden. Die LRA wollen auf jeden Fall ihr Geld sehen, auch wenn man solches Sparguthaben nicht hat.

Auf welcher Rechtsgrundlage die "Behörde" SWR einen Wohngeldbescheid, aus dem ersichtlich ist, dass eine Person weniger Geld als ein Hartz IV Empfänger zur Verfügung hat, ist mir nicht klar, denn bei einem Wohngeldantrag muss man ja komplett alles offenlegen.


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Die Wohngeldfrage führt fort vom Thema dieses Threads
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und dieses Entscheids BVerwG "Einkommen unterhalb Existenzminimum".
Denn Wohngeld gibt es auch für viele "oberhalb Existenzminimum". Wohngeld ist nicht "Sozial-Beihilfe", sondern Hilfe gegen typische Verzerrungen des Vermietungsmarktes, also ein marktwirtschaftliches Korrektiv. 

Wie die Wohngeldstellen den Erlass der Rundfunkabgabe auslösen könnten für diejenigen "unterhalb", darüber wird mit einer Landesregierung in einem Pilotverfahren bereits gestritten.
In diesem Pilotverfahren ist auch eine Beschwerde bei einem Landsverfassungsgericht bereits in richterlicher Bearbeitung. 


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Das Thema des Threads lautet doch "...>Befreiung Einkommensschwacher/Härtefall"

Wie du da keinen Zusammenhang sehen kannst, ist mir schleierhaft.

Wohngeld hat denselben Anknüpfungspunkt wie der Rundfunkbeitrag. Und wenn im Bescheid der Wohngeldbehörde festgestellt wird, dass nicht ausreichend Geld für Miete der Wohnung zur Verfügung steht und zudem festgestellt wird, dass der Wohngeldempfänger weniger Geld als ein Hartz IV Empfänger hat, dann frage ich mich, warum das nicht als Befreiungsgrund aufgrund besonderer Härte anerkannt werden sollte.

Die finanzielle Prüfung wird ja von einer staatlichen Behörde vorgenommen und der Bescheid auch von dieser ausgestellt.
Was gibt es für die LRA für einen Grund, diese Bescheide nicht anzuerkennen?

Für mich stellen sich diese Fragen aufgrund des vorliegenden Urteils - und natürlich auch schon vorher.


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